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Mosbach – Grundsteuer 2015 – erste Rate am 15. Februar fällig

Mosbach / Metropolregion Rhein-Neckar – Die Stadtverwaltung Mosbach hat im Januar die Grundsteuerbescheide 2015 an diejenigen Steuerpflichtigen zugestellt, bei denen entweder eine Neuveranlagung vorgenommen wurde oder eine Änderung gegenüber dem früher erteilten Bescheid eingetreten ist. Die anderen Steuerpflichtigen erhielten keinen Bescheid. Für diese gilt der zuletzt erteilte Bescheid weiterhin. Durch diese Vorgehensweise spart die Stadt Mosbach jährlich rund 3.000 Euro an Versandkosten ein.
Alle Steuerpflichtigen, die nicht am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen und auch keinen neuen Bescheid erhalten, erinnert die Stadtverwaltung an die rechtzeitige Zahlung der fälligen Grundsteuerrate/n zum 15. Februar, 15. Mai, evtl. 1. Juli (Jahreszahler), 15. August und 15. November 2015. Eine verspätete Zahlung hat Säumniszuschläge und Mahngebühren zur Folge.
Damit Fälligkeitstermine nicht mehr in Vergessenheit geraten und dadurch Zuschläge und Gebühren entstehen, wird empfohlen, der Stadtkasse Mosbach eine Bankeinzugsermächtigung zu erteilen. Das Formular kann unter http://www.mosbach.de/Weitere_Formulare.html heruntergeladen werden (gerne sendet die Stadtkasse auch einen entsprechenden Vordruck zu). Dadurch wird den Bürgern der Weg zur Bank erspart und die Stadtkasse Mosbach kann ihren Verwaltungsaufwand vermindern. Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden.

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