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Heidelberg – Feierlaune contra Nachtruhe Beratungen zum Thema Sperrzeit starten – Stadtverwaltung legt Lösungsvorschlag vor

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Heidelberg / MetropolregionRhein-Neckar – In der Heidelberger Altstadt gibt es seit mehreren Jahren einen Konflikt zwischen Wirten und Feiernden sowie Anwohnerinnen und Anwohnern. Deshalb startet Ende November 2014 in den politischen Gremien die Diskussion, wie die Sperrzeiten neu geregelt werden können. Das Ziel ist, einerseits einen lebendigen Stadtkern und die gewachsene Kneipen- und Gastronomiekultur zu erhalten und in der Altstadt andererseits nachts mehr Ruhe einkehren zu lassen.

Lösungsvorschlag der Stadtverwaltung

Die Stadtverwaltung schlägt vor, eine neue Sperrzeitenverordnung mit folgenden Regelungen zu erlassen: Die Gaststätten in einem Teil der Heidelberger Altstadt sollen unter der Woche um 1 Uhr statt wie bisher um 2 Uhr schließen. In den Nächten auf Samstag und Sonntag kann es dabei bleiben, dass sie bis 3 Uhr öffnen dürfen. Der Geltungsbereich dieser Sonderregelung umfasst das Gebiet, welches laut eines Lärmgutachtens problematisch ist und in dem die Voraussetzungen zum Erlass einer solchen Sperrzeitverordnung vorliegen. Für die schalltechnische Untersuchung (Lärmgutachten Altstadt) hatte die Stadt Heidelberg das Büro Genest und Partner Ingenieurgesellschaft mbH, Ludwigshafen, beauftragt. Das Gebiet der Sonderregelung würde folgendermaßen begrenzt sein:

– im Norden durch den Neckar;
– im Westen durch die Bauamtsgasse, die Hauptstraße und die Friedrichstraße (jeweils Straßenmitte);
– im Süden durch die Plöck, die Seminarstraße, die Kettengasse, die Zwingerstraße, den Burgweg und die Karlstraße (jeweils Straßenmitte);
– im Osten durch die Kisselgasse, die Hauptstraße und die Jakobsgasse (jeweils Straßenmitte).

Außerhalb dieses begrenzten Gebietes würde die allgemeine Sperrzeit der Gaststättenverordnung gelten. Demnach dürfen Gaststätten bis 3 Uhr, in den Nächten auf Samstag und auf Sonntag bis 5 Uhr öffnen. Die Verwaltung hat bei ihrem Vorschlag die Interessen der Gaststättenbetreiber und die der betroffenen Nachbarschaft berücksichtigt und gegeneinander abgewogen.

Die Verwaltung schlägt darüber hinaus vor, das Team des Kommunalen Ordnungsdienstes der Stadt Heidelberg (KOD) von acht auf mindestens zwölf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu vergrößern.

Die Beratung dieses Vorschlags in den politischen Gremien startet am Donnerstag, 27. November 2014, im Bezirksbeirat Altstadt. Anschließend tagt am Mittwoch, 3. Dezember, der Haupt- und Finanzausschuss zu dem Thema. Am Donnerstag, 18. Dezember, entscheidet dann der Heidelberger Gemeinderat, ob und wie sich die Sperrzeit in der Altstadt ändern wird.

Eine der Hauptursachen für die nächtlichen Störungen ist – insbesondere bei übermäßigem Alkoholkonsum – der Lärm durch größere Menschengruppen. Viele Kommunen und der Städtetag fordern ein zeitlich und örtlich begrenztes Alkoholverbot im öffentlichen Raum. Die baden-württembergische Landesregierung hält dieses Instrument nicht für notwendig und für nicht durchsetzbar.

 

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