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Neustadt / Lambrecht – Fall Maximilian: Schwere Fußverletzung, die nicht behandelt wurde – Jugendamt verweigert Unterstützung für Behandlung – Operativer Eingriff nötig – Politiker sieht Grundrechte der Familien gefährdet

Lambrecht / Neustadt (rbe/mrnnews) – Das Schicksal des 12-jährigen Maximilian aus Lambrecht (>>wir berichteten) wird immer mehr zu einem Skandal, der sich durch viele Schichten der Behörden, des Jugendamtes, des Gerichts sowie des Jugendheimes zieht und sich von formalen Fehlern bei der Entscheidungsfindung, über eine inadequate Heimunterbringung, bis zu unterlassener Gesundheitsfürsorge durch die Mitarbeiter der genannten Stellen erstreckt.

Bei einem Gerichtstermin zum Sorgerechtsfall, am heutigen Freitag, wurde noch immer keine endgültige Entscheidung getroffen, wie es mit den Kindern der Familie nun weitergehen soll. Der Amtsrichter prüft offenbar, ob ein Obergutachten über den geistigen und gesundheitlichen Zustand der Mutter erstellt werden muss. Nach der letzten Rüge des OLG Zweibrücken hat er in der Zwischenzeit immerhin die Kinder und weitere Zeugen vernommen. Das psychologische Gutachten von Dr. Weinberger, das der Mutter psychische Gesundheit attestiert, wurde hingegen nach wie vor nicht berücksichtigt und der renommierte Psychologe auch nicht als Zeuge vernommen.

Immerhin scheint sich eine Lösung für Max abzuzeichnen, der Wohl dauerhaft bei seiner Mutter bleiben kann. Die drei anderen Geschwister sollen allerdings nicht zur Mutter zurückkehren und in einem neuen Jugendheim untergebracht werden. Zumindest wurde dies durch das Jugendamt bei dem Gerichtstermin so gefordert. Der Vater wiederum beantragte das Sorgerecht für alle drei Geschwister von Max.

Rechtsanwalt Saschenbrecker, der Anwalt der Mutter, bedauerte, dass beim heutigen Termin nach wie vor keine abschliessende Entscheidung getroffen wurde. Als erfreulich bezeichnete er aber, dass Max, aller Vorraussicht nach, nun dauerhaft bei seiner Mutter bleiben darf. Dies gäbe Max die Möglichkeit, endlich einmal zur Ruhe zu kommen. Gleichzeitig zeigte der Rechtsanwalt sein Unverständnis darüber, dass die anderen Geschwister nicht wieder nach Hause gelassen werden, sondern in einem weiteren Heim untergebracht werden sollen.

Interview mit RA Thomas Saschenbrecker zum derzeitigen Stand des Gerichtsverfahrens und zur Situation von Max und seinen Geschwistern:

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Wann das Verfahren endlich zu einem Abschluss kommt, ist nach wie vor offen. Weder Jugendamt noch Vater wollten sich auf Anfrage zur Sache äußern. Ein neuer Verhandlungstermin steht noch nicht fest.

Unterdessen wurde ärztlich festgestellt, dass eine im Heim entstandene und durch unterlassene Behandlung sich verschlimmernde Fußverletzung von Max, die schon seit längerem allen Beteiligten bekannt war, mit langfristigen Schäden für den Jungen verbunden sein wird.

Während des Heimaufenthaltes erlitt der Junge schwerwiegende Zehenverletzungen am rechten Fuß (siehe Bild), die im Heim über den kompletten Zeitraum der halbjährigen Unterbringung weder podologisch noch ärztlich versorgt wurden. Der Befund ist mittlerweile so gravierend, dass Max dauerhafte Schäden behalten wird und zunächst mindestens einer umfangreichen OP bedarf. Eventuell werden Teile der Zehen oder die Fußnägel nicht zu retten sein und in einer zweiten Operation dauerhaft entfernt werden müssen.

Die Fußverletzung wurde zunächst durch das eigentlich noch leicht zu behandelnde Einwachsen von Zehennägeln, während der Unterbringung im Jugenddorf Silz, verursacht. Da allerdings keine Behandlung stattfand, führte dies mittlerweile zu stark entzündeten Zehen des rechten Fußes, in Verbindung mit großen Schmerzen beim Laufen.

Die Zehen sind durch die unterlassene Behandlung mittlerweile sogar so stark entzündet, dass eine ernsthafte Gefahr für die Gesundheit des Jungen besteht, da es, falls weiterhin keine Behandlung erfolgt, zu einer Blutvergiftung oder zum Absterben seiner Zehen kommen kann. Auch eine Operation ist mittlerweile kritisch, da es aufgrund der Entzündung zu starken Komplikationen kommen kann.

Trotz mehrfachem Ersuchen von Max im Jugendheim eine Behandlung seines Fußes zu erwirken, waren dort keine entsprechenden Massnahmen erfolgt, um die Zehennägel ärztlich so zurück zu schneiden, dass der Fuß wieder heilen kann. Stattdessen war der Junge, trotz seines Fußleidens, auf Heimausflüge mit langen Wanderungen mitgenommen worden, was, laut Max, mit enormen Schmerzen verbunden war. Auch seitens des Jugendamtes hat man sich während der Unterbringungsphase nicht um die Behandlung des Jungen gekümmert.

Max' rechter Fuß: Durch im Heim nicht behandelte Zehennägel-Einwüchse sind ie Zehen schwer entzündet und müssen operiert werden
Max’ rechter Fuß: Durch im Heim nicht behandelte Zehennägel-Einwüchse sind die Zehen schwer entzündet und müssen operiert werden
Nach Max’ Rückkehr zur Mutter, stellte diese ihren Sohn sofort ärztlich vor. Aufgrund einer strittigen Versicherungsschutzfrage wurde eine Behandlung allerdings bislang weiter verzögert. Eine Behandlung und Operation von Max’ Fuß ist mittlerweile aber für nöchste Woche in Aussicht. Allerdings sind hierfür auch vorbereitende und nachsorgende Massnahmen vor und nach der Operation nötig.

Hierzu muss Max mit seiner Mutter in den nächsten Wochen mehrfach in der Woche eine Wegstrecke von rund 100km, mit Hin- und Rückfahrt von Lambrecht bei Neustadt nach Ludwigshafen, zu einer klinisch- podologische Behandlung ins Krankenhaus zurücklegen. Hierdurch fallen enorme Fahrtkosten an, welche derzeit nicht von der Mutter getragen werden können, da diese, durch den sich nun ein dreiviertel Jahr hinziehenden, aufwändigen Rechtsstreit mit dem Jugendamt, nahezu mittellos geworden ist.

Die Mutter soll, laut Auffassung des Jugendamtes, aber für alle durch die Behandlung entstehenden Kosten,, sofern diese nicht durch eine Versicherung übernommen werden, inklusive Transportkosten, aufkommen, obwohl die Verletzung nicht von ihr verursacht wurde.

Auch alle Unterbringungskosten für die Kinder im Heim soll die Mutter weiterhin komplett alleine übernehmen. Der Vater der Kinder hat sich bislang nicht an den Heimkosten der Kinder beteiligt. Das Amt lehnt eine weitergehende Unterstützung und finanzielle Hilfeleistung derzeit vehement ab.

Trotz vielfacher schriftlicher Bitten an das Jugendamt Bad Dürkheim, durch Mutter und auch dritte Personen, verweigert dieses Max und seiner Mutter momentan die Gewährung von Unterhalts- oder Fahrtkosten für Max, damit dieser in die Klinik nach Ludwigshafen gelangen kann.

“Ich leihe mir derzeit das Geld für die Fahrten zur Behandlung von vielen Freunden und Familienmitgliedern, aber auch da ist mittlerweile die Grenze einfach erreicht”, so die Mutter.

Max’ Mutter weiß derzeit kaum, wie sie Max weiterhin zu den anstehenden Arztterminen fahren soll. Das Jugendamt, welches das Sorgerecht seit dem 13.11.13 inne hat, behauptet durch die Rückgabe von Max an seine Mutter, vor einer Woche, nicht mehr zuständig zu sein. Bislang ist jedoch noch keine richterliche Rückgabe des Sorgerechts erfolgt. Es läge der Mutter aber eine Vollmacht zur Behandlung von Max vor, hiess es lapidar.

Was von seitens des Jugendamtes ebenfalls unberücksichtigt bleibt, ist der Fakt, dass die Verletzung von Maximilians Fuß während der Obhut des Jugendamtes und durch die Unterbringung im Jugendheim erst entstanden ist und dort nicht behandelt wurde. Hierdurch hat sich der Zustand von Maximilians Fuß über Monate hinweg verschlimmert, so dass nun keine konservative Behandlung mehr möglich ist und bleibende Schäden zu erwarten sind.

Man will sich bei den zuständigen Stellen nun offenbar möglichst schnell aus der Verantwortung ziehen und keine Schuldeingeständnisse für den momentanen gesundheitlichen Zustand Maximilians übernehmen. Zudem verweigert man gleichzeitig jegliche finanzielle Hilfe zur Verbesserung des Gesundheitszustandes des Jungen, mit der Begründung, Max sei wieder bei seiner Mutter, wodurch diese die Kosten der Behandlungsfahrten ab sofort zu tragen habe. Gleichzeitig ist der Mutter aber nach wie vor die Gesundheitsfürsorge für ihren Sohn weitestgehend entzogen.

Die Operation an Max’ Fuß ist, laut ärztlicher Einschätzung, dringend und unumgänglich und schon nahezu als Notfall einzustufen. Die Ärzte gehen davon aus, dass sie Teile der Zehen des Jungen eventuell nicht mehr retten können.

Unterdessen, hat sich ein aus Mecklenburg stammendes engagiertes Mitglied der Partei Die Linke nun mit dem Fall Maximilian beschäftigt und ist sogar zum heutigen Gerichtstermin extra angereist. Trotz mehrerer Anfragen seinerseits, sei von keiner zuständigen Stelle eine befriedigende Rückmeldung geliefert worden. Edwin Kronschnabel erklärte im Interview sein Unverständnis über das Wegschauen der ansässigen Politik und Behörden. Er sieht die Grundrechte der Familien gefährdet. Er sei bestrebt Veränderungen im System anzutreiben, um die Mißstände zu verbessern.

Interview mit Edwin Kronschnabel (Die Linke):

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Freunde und Unterstützer von Max haben nun in Kooperation mit der “Elterninitiative gegen Mobbing und Gewalt an Schulen (EMGS) e.V.” eine Spendenaktion ins Leben gerufen, mit deren Hilfe Max finanziell unterstützt und die nötigen Fahrt- und Behandlungskosten für den Jungen gestemmt werden sollen.

Hierzu wurde ein Spendenkonto eingerichtet. Jede Spende wird ausschließlich für Max’ Wohlbefinden verwendet, versicherte Silke Janssen, eine der Unterstützerinnen von Max. Jeder auch noch so kleine Beitrag helfe momentan weiter.

Spendenkonto für Max Kuwalewsky:

Kontoinhaber: Verein EMGS e.V.
Stichwort/Verwendungszweck: ‘Hilfe für Max’ (bitte unbedingt angeben)

IBAN: DE 80 5019 0000 0000 6427 70
BIC: FFVBDEFF
———————-
Konto: 64 2770
BLZ: 501 900 00
Vereinigte Volksbank Griesheim-Weiterstadt, NL Frankfurter Volksbank eG

Desweiteren liess Rechtsanwalt Dr. Schneider-Addae-Mensah verlauten, weitere Strafanzeigen im Hinblick auf Max’ Heimunterbringung und die Verletzung der Fürsorge durch Jugendamtsmitarbeiter gestellt zu haben.

Auch ein Schmerzensgeld- und Entschädigungsverfahren wird für Max mittlerweile angestrebt.

(Text & Interviews: Raphael B. Ebler)

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