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Heidelberg – Jugend und Beruf – Noch engere Zusammenarbeit im Interesse der Jugendlichen!

Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar – Agentur für Arbeit Heidelberg, Jobcenter Rhein-Neckar-Kreis und Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis unterzeichnen Kooperationsvereinbarung

„Die Förderung der beruflichen und sozialen Integration von Jugendlichen ist unser gemeinsames Ziel“, erklärt Wolfgang Heckmann, der Vorsitzende der Geschäftsführung der Heidelberger Arbeitsagentur bei der Vorstellung der nun beschlossenen Kooperationsvereinbarung von Agentur für Arbeit Heidelberg, Jobcenter Rhein-Neckar-Kreis und Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis. Seit 2005 sind diese drei Träger für die jungen Menschen zuständig. „Die bisherige gute Zusammenarbeit wird hierdurch nicht neu erfunden, sondern transparenter und verbindlicher gestaltet“ so Heckmann weiter.

Die Vereinbarung hat das Ziel, eine intensive und an der individuellen Problemlage ausgerichtete Betreuung und Förderung erwerbsfähiger Jugendlicher unter 25 Jahren effektiv umzusetzen und damit zu einem schnellen Berufseinstieg und zur Verringerung der Jugendarbeitslosigkeit beizutragen. Vorgesehen ist u.a., dass die Leistungen von Agentur für Arbeit, Jobcenter und Jugendhilfe in enger Abstimmung angeboten werden. Es sollen Doppelstrukturen vermieden und Betreuungslücken geschlossen werden.

Zwar sind die Bedingungen auf dem Ausbildungsmarkt derzeit gut für die Bewerber – aber wie auch das letzte Ausbildungsjahr gezeigt hat, gibt es weiter Jugendliche, die Schwierigkeiten haben Fuß zu fassen. Oft müssen verschiedene Problemstellungen vorrangig angegangen werden, bevor die berufliche Qualifizierung überhaupt in Angriff genommen werden kann. Darunter leiden viele Betroffene sehr und sie benötigen eine zielführende Unterstützung. Ein aktuelles Beispiel ist das Projekt „Jugendperspektive“, mit dem Jugendlichen eine Alternative zum weiterführenden Schulbesuch aufgezeigt werden soll, wenn die Noten nicht reichen. Hier arbeiten Agentur für Arbeit, Jobcenter, Jugendamt und Schulen eng zusammen.

„So sollen insbesondere bei Problemfällen, wenn der Jugendliche oder der Sorgeberechtigte zustimmt, gemeinsame Abstimmungen und Fallbesprechungen stattfinden“, erläutert Landrat Stefan Dallinger die geplante Vorgehensweise. Bei Bedarf können auch gemeinsame Beratungsangebote wahrgenommen werden. „Ich freue mich sehr, dass die Bundesagentur diese Angebote an den regionalen Berufsschulstandorten intensivieren und verstärkt mit den Angeboten der Jugendberufshilfe zusammenarbeiten wird“, sagt der Landrat weiter. Jugendliche und Eltern werden an der gemeinsamen Integrationsplanung beteiligt. Die beteiligten Institutionen versprechen sich durch die verbesserte Koordination und Abstimmung der Integrations- und Hilfeprozesse, dass arbeitssuchende Jugendliche schneller und nachhaltiger vermittelt werden können. „Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung kann es sich unsere Gesellschaft schließlich nicht mehr leisten, dass arbeitssuchende junge Menschen auf der Strecke bleiben“, so Dallinger.

Die Angebotsstruktur soll allen Jugendlichen eine Förderung durch die Instrumente des Sozialgesetzbuchs II (SGB II), SGB III sowie der Jugendhilfe (SGB VIII) ermöglichen. Die wirtschaftliche und sparsame Mittelverwendung wird durch gemeinsame Angebots- und Maßnahmeplanung sichergestellt. So können die bereit gestellten Gelder noch effizienter eingesetzt und für einzelne Projekte gebündelt werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden in regelmäßigem fachlichem Austausch sein und auch Möglichkeiten der gegenseitigen Hospitation unter Berücksichtigung des Datenschutzes nutzen.
Die von der Bundesagentur für Arbeit 2010 initiierten Bündnisse „Jugend und Beruf“ wurden im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung aufgegriffen und verankert. Flächendeckend soll die Betreuung junger Menschen unter 25 Jahren gebündelt werden.

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