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Ludwigshafen – SPD: Sportdezernat hat über die Situation des Bliesbades Gremien informiert

Ludwigshafen/Metropolregion Rhein-Neckar –

„Die CDU hat intern offensichtlich Kommunikationsprobleme. Das Sportdezernat in der Person des Dezernenten Wolfgang van Vliet hat die zuständigen Gremien über die Situation des Bliesbades umfassend informiert“, entgegnet Hans Mindl, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Stadtratsfraktion, der Kritik der CDU-Stadträtin Metzler.

Die Information über den Sachstand erfolgte sowohl im Hauptausschuss als auch in der darauf folgenden Sitzung des Sportausschusses am 17. diesen Monats. Interessant ist hierbei, dass der Sachstand von allen Anwesenden zur Kenntnis genommen wurde und auch von den Mitgliedern der CDU keine Einwände entgegen gebracht wurden.

„Nicht nachvollziehbar ist auch, dass der Förderverein offensichtlich unter Druck gesetzt wurde. Der SPD ist hierzu nichts bekannt. Nach unserem Kenntnisstand wurden mit dem Verein seitens des Sportdezernates offene und konstruktive Gespräche geführt. Hier sollte nicht unerwähnt bleiben, das es nur dem Förderverein zu verdanken ist, dass eine Bademöglichkeit an der Blies überhaupt noch besteht und die Blies nicht bereits vor Jahren im Zuge der ersten Sparrunden der Verwaltung geschlossen wurde“, betont Mindl

Deshalb war es auch richtig und notwendig, im Zuge eines partnerschaftlichen Miteinanders auf der Basis des Gutachtens eine gemeinsame und einvernehmliche Lösungen zusammen mit dem Förderverein zu suchen und zu finden.

Mindl: „Richtlinien werden geschaffen, dass man sie auch einhalten sollte. Insbesondere vor dem Hintergrund der Sicherheit der vielen Badegäste. Es handelt sich auch nicht um irgendeinen Essener Verein, sondern um den bundesweit anerkannten Bundesfachverband öffentlicher Bäder, der als Trägerverband der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen als Dachorganisation für alle Bereiche des Badewesens tätig ist“.

Die Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen haben die gleiche Rechtsqualität wie die allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie DIN-Normen. Ihre Nichtbeachtung würden unweigerlich zu einer zivilrechtlicher und strafrechtlicher Haftung führen.

„Vor diesem Hintergrund geht Frau Metzler meines Erachtens grob fahrlässig mit dem Haftungsrisiko der Ehrenamtlichen des Fördervereins Blies um“, so Mindl.

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