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Viernheim – Bürgermeister Matthias Baaß lobt Dienstleistungen der „Neuen Wohnraumhilfe“

Viernheim / Metropolregion Rhein-Neckar – Kampagne für Wohnraumbeschaffung und –erhalt geplant – Seit zwei Jahren ist die „Neue Wohnraumhilfe gGmbH“ in Viernheim tätig. Sie betreibt eine wirtschaftlich orientierte Mieterberatung an der Schnittstelle zwischen der Wohnwirtschaft und der Sozialarbeit. Das Hauptanliegen ist der Wohnraumerhalt und die Wohnraumbeschaffung für sozial benachteiligte Menschen.

Bürgermeister Matthias Baaß: „Die Dienstleistungen der „Neue Wohnraumhilfe gGmbH„ erschienen mir im Jahr 2010 als sinnvolle Ergänzung des Angebots in Viernheim. Deshalb habe ich den Vorstand der Baugenossenschaft Viernheim auf dieses Angebot aufmerksam gemacht. Seitdem nutzt die Baugenossenschaft und nach deren positiven Erfahrungen auch die Stadt Viernheim (Ordnungsamt, Bauverwaltungsamt) Dienstleistungen der „Neuen Wohnraumhilfe“. Dies hat in bemerkenswert vielen Fällen zu verbesserter Wirtschaftlichkeit und zu einer verbesserten sozialen Situation geführt.“

Die Arbeit der Wohnraumhilfe ist maßgeblich davon geprägt, dass es mit allen sozialen Einrichtungen der Stadt Viernheim, mit den verschiedenen städtischen Behörden, den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege und den Einrichtungen des Kreises Bergstraße eine Zusammenarbeit gibt. Nur so kann es zu guten und nachhaltigen Lösung kommen.

Die „Neue Wohnraumhilfe“ ist eine gemeinnützige Gesellschaft mit Sitz in Darmstadt, die neben Mieter- und Mietschuldnerberatung auch Projekte im Bereich Wohnraumbeschaffung und Betreutes Wohnen unterhält.

Verschiedene sozialpädagogische Vereine gründeten die gemeinnützige GmbH im Jahre 1991, als die Wohnungsnot in Darmstadt am größten war. Damals lag die Hauptaufgabe darin, Wohnraum zu beschaffen (Anmietung, Kauf und Bau) und an die Klientel der Gesellschaftsvereine zu vermieten. Seit ihrem Entstehen ist die „Neue Wohnraumhilfe“ kontinuierlich gewachsen.

Seit 1997 bietet die „Neue Wohnraumhilfe“ verschiedenen Baugesellschaften, Baugenossenschaften und dem Landkreis Groß-Gerau sozialpädagogische Dienste an. Bei Mietschulden und Mietstreitigkeiten werden Menschen beraten, die aus den verschiedensten Gründen nicht mehr in der Lage oder Willens sind, ihre Miete zu bezahlen und Gefahr laufen, ihren Wohnraum langfristig zu verlieren.

Wichtigstes Ziel ist es, Räumungsklagen und drohende Zwangsräumungen mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu vermeiden, denn jede Räumung kostet zwischen 8.000 und bis zu 20.000 € und bedeutet fast immer einen weiteren sozialen Abstieg für den Geräumten und das Verharren in Sozialleistungen.
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Mit aufsuchender Sozialarbeit wird der Erstkontakt zu der Klientel hergestellt. Je frühzeitiger ein Hausbesuch möglich ist, desto schneller können Art und Umfang der Problematik in Erfahrung gebracht werden. Da der Haushalt in Konflikt mit formalen Fristen steht (Zahlungsfristen, Kündigungsfristen), ist schnelle Intervention notwendig und wichtig.

Erstes Ziel ist die Wiederaufnahme der Mietzahlung. Anschließend wird nach Möglichkeiten gesucht, den Mietrückstand zu verringern und zu tilgen.

Aktuell hat Bürgermeister Baaß die „Neue Wohnraumhilfe“ um eine Betrachtung der aktuellen Situation in Viernheim gebeten. Der Bericht liegt nun vor.

Für Bürgermeister Baaß gibt es verschiedene Schlussfolgerungen:

In Viernheim gibt es zuwenig Wohnraum innerhalb der vorgegebenen Angemessenheitsgrenzen des Landkreises. Vor allem im Bereich der Ein- und Zweipersonenhaushalte fehlt Wohnraum.

Umso wichtiger ist es, die vorhandenen Mietverhältnisse, gerade bei den Leistungsempfängern in den Bereichen SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) und SGB XII (Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter), nachhaltig zu sichern.
Diese Sicherung ist nur möglich, wenn die Prozessabläufe mehrerer Institutionen generell und dauerhaft gut miteinander abgestimmt sind.
Beeinträchtigungen der Personalausstattung des „Jobcenter Viernheim“ führen über „zu wenig Zeit für gemeinsame Lösungen“ unmittelbar zu beeinträchtigten Prozessabläufen, welche zum Verlust von Wohnraum führen können.

Wohnungsverlust bedeutet für einen Langzeitarbeitslosen das Erschweren oder das Verhindern eines beruflichen Einstiegs. Der Erhalt von Wohnraum hat deshalb einen hohen Stellenwert, gerade auch deshalb vom Staat zu tragende Folgekosten an anderer Stelle zu vermeiden.

Bei den Angemessenheitsgrenzen ist eine Anpassung notwendig. Gegenwärtig besteht beim Eigenbetrieb „Neue Wege“ die Einschätzung, dass in Viernheim Wohnraum innerhalb dieser Angemessenheitsgrenzen zu finden ist.

Die staatlich gewünschte energetische Optimierung von Wohnungen sorgt für geringere Nebenkosten. Allerdings steigen in modernisierten Häusern die Mietkosten. Steigen die Mieten, kann es sein, dass diese Mieten nicht mehr bezahlt werden, da sie nicht als „angemessen“ betrachtet werden. Die bisher hohen Nebenkosten, welche nun nicht mehr anfallen, wurden aber stets übernommen. Die Verfahrensweise muss diesen veränderten Rahmenbedingungen angepasst werden.

In Viernheim gibt es mutmaßlich eine relativ große Zahl leerstehender Wohnungen, die aus verschiedenen Gründen nicht mehr vermietet werden. Mit dem Partner „Neue Wohnraumhilfe“ ist es vorstellbar, zumindest einen Teil dieser Wohnungen wieder dem Wohnungsmarkt zugänglich zu machen. Der Vermieter hat die Sicherheit, dass gezahlt wird. Die Erfahrungen der Baugenossenschaft bestätigen dies.

„Gemeinsam mit dem Eigenbetrieb „Neue Wege“ und der „Neuen Wohnraumhilfe“ möchte ich eine Kampagne „Wohnraumerhaltende und wohnraumbeschaffende Maßnahmen dazu starten“, kündigt Baaß an. Und weiter: „Enge Kooperation aller spart Steuern. Um dieses Ziel zu erreichen, hole ich alle Beteiligten an einen Tisch.“

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