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Südliche Weinstraße – Landkreis nimmt Stellung zum Einheitlichen Regionalplan

Südliche Weinstraße / Metropolregion Rhein-Neckar – Der Verband Rhein-Neckar führt die Aufstellung des Einheitlichen Regionalplanes Rhein-Neckar durch. Dieser lag für die Dauer vom 11.06.2012 bis 20.08.2012 im Kreishaus zur Einsicht für die Bürgerinnen und Bürger offen. Der Landkreis Südliche Weinstraße nimmt dazu wie folgt Stellung.

Der Regionalplan ist ein Kristallisationspunkt der Zusammenarbeit in der Metropolregion Rhein-Neckar und regelt rechtlich verbindlich, wie sich diese zukünftig räumlich entwickeln wird.
Grundlegendes Ziel dabei ist, die hohe Attraktivität der Region als Lebens- und Wirtschaftsraum zu erhalten und zu steigern. Dementsprechend befasst sich der Einheitliche Regionalplan vor allem mit Wohn- und Gewerbegebieten, aber auch das Straßen- und Schienennetz sind ein Thema. Da die Region zukünftig verstärkt zu spüren bekommt, wie sich der Klimawandel auf Mensch, Wirtschaft und Natur auswirkt, ist der Klimaschutz und die damit verbundene nachhaltige Energiepolitik ebenfalls ein wichtiger Abschnitt.

Der Landkreis Südliche Weinstraße äußerte sich in der Stellungnahme zu den Zuordnungen der Gemeinden Offenbach und Billigheim-Ingenheim, sowie zur Steuerung der Windenergie.

Dabei wurde dem Wunsch Ausdruck verliehen, beide Gemeinden, die nicht zielscharf zugeordnet sind, als Teil der Kategorie „Siedlungsbereich Wohnen“ auszuweisen. Hierdurch würden die Gemeinden Annweiler, Bad Bergzabern, Herxheim, Edenkoben, Maikammer, Offenbach und Billigheim-Ingenheim bei den Möglichkeiten der Ausweisung von Neubaugebieten gleichgestellt. Ähnlich verhält es sich mit der Bitte, Offenbach in die Kategorie „Siedlungsbereich Gewerbe“ aufzunehmen.

Dass zukünftig der Bedarf an Wohnbauflächen innerhalb einer Gemeinde durch Schwellenwerte ermittelt wird, wird vom Landkreis Südliche Weinstraße hingegen grundsätzlich begrüßt. Des Weiteren wird zum Erhalt der Natur gewünscht, dass gewisse Gebiete vom Ziel der Windenergienutzung ausgeschlossen werden und dass dies, wenn nicht anders möglich, durch die Kommunen verbindlich festgelegt werden kann.

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