Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar – Mehr Unfälle und mehr Verletzte in den ersten neun Monaten – Der Anstieg der Verkehrsunfälle mit Radfahrern und den damit verbundenen Folgen sowie die vermehrten Beschwerden über das Verhalten von Radfahrern insbesondere gegenüber von Fußgängern hatte die Heidelberger Polizei ab Juni diesen Jahres zu einer Radfahrerkonzeption veranlasst. Über die Sommermonate wurden daher intensive Verkehrskontrollen zur Überwachung, aber auch zum Schutz des Radfahrverkehrs durchgeführt.
Schwerpunkte waren vor allem das unzulässige Befahren von Gehwegen und Fußgängerzonen sowie das Fahren auf Radwegen in die Gegenrichtung. Aber auch das Verhalten der Kraftfahrzeugführer gegenüber den Radfahrern stand im Fokus der Beamten, insbesondere das Rechtsabbiegen an parallel zur Fahrbahn verlaufenden Radwegen.
Bei insgesamt 81 Radfahrerkontrollen, davon 71 im Stadtgebiet Heidelberg, bei denen über 340 Beamte eingesetzt wurden, mussten 1.318 Verkehrsverstöße festgestellt werden. Radfahrer haben auf Gehwegen grundsätzlich nichts zu suchen – außer bei ausdrücklicher Freigabe per Beschilderung!
Mit 376 Beanstandungen liegt dieses Fehlverhalten weit vor allen anderen an der Spitze der festgestellten Verstöße. Insbesondere ältere Mitbürger und Eltern von Kleinkindern fühlten sich auf Gehwegen Radfahrern oftmals schutzlos ausgeliefert. „Rot“ gilt auch für Radfahrer. Mit 297 Verstößen folgt die Missachtung des Rotlichts durch Radfahrer auf Platz zwei. Dass es dadurch immer wieder zu heiklen, unfallträchtigen Situationen kommt versteht sich von selbst, egal, ob der Radfahrer auf der Fahrbahn bleibt oder die Rotlicht zeigende Ampel „elegant“ auf dem Gehweg umrundet, wo er erst recht nichts zu suchen hat.
„Geisterfahrer“ auf Radwegen gefährden sich und andere
Ist ein Radweg nicht ausdrücklich in beiden Richtungen freigegeben, so heißt das, dass Radfahrer grundsätzlich den rechts der Fahrbahn verlaufenden Radweg benutzen müssen. In 210 Fällen war das den Radlern offensichtlich gleichgültig, denn so oft musste die Polizei „Geisterfahrer“ beanstanden.
Breites Spektrum weiterer Verstöße
Fehlende Beleuchtungseinrichtungen (46), das Befahren des Fußgängerbereiches (59) oder das verbotswidrige Befahren einer Einbahnstraße (36) sowie die Nutzung von Handys bzw. Walkman auf dem Fahrrad (35) sind in der Rangliste auf den vorderen Plätzen zu finden, wenn auch nur im zweistelligen Bereich.
Radfahrer haben keine Knautschzone
– Zahl der Verletzten drastisch angestiegen – ein Toter
Im Stadtkreis Heidelberg ereigneten sich in den ersten neun Monaten des laufenden Jahres 248 Unfälle, an den Radfahrer beteiligt waren. Dies sind 26 Unfälle mehr als im Vorjahreszeitraum. Während die Unfälle mit reinem Sachschaden leicht rückläufig sind, sind die Unfälle mit Radfahrern, die sich dabei Verletzungen zuzogen, drastisch angestiegen. 238 Radfahrer wurden bei Verkehrsunfällen im Stadtgebiet von Heidelberg von Januar bis Ende September 2011 verletzt, dies entspricht einer Zunahme um 44 Verletzte (+22,6%). Radfahrer ziehen somit im Falle eines Verkehrsunfalls fast immer den Kürzeren. Lediglich zehn der in einen Unfall verwickelten Radfahrer blieben 2011 unverletzt.
207 Radfahrer wurden leicht verletzt, dies bedeutet eine Zunahme im Vergleich zum Vorjahreszeitraum von 35 verletzten Radlern (+ 20,35%). Die Zahl der Schwerverletzten erhöhte sich von 22 auf 31 Radfahrer. Leider musste im Gegensatz zum Vorjahr ein Radfahrer im Stadtgebiet bei einem Unfall sein Leben lassen.
Fahrradkonzeption wird 2012 fortgesetzt – mangelnde Disziplin kann teuer werden
Aufgrund der nachwirkenden Negativwerte von Januar bis Mai 2011 konnte das zu Grunde liegende Konzeptionsziel – Senkung der Unfall- und Verletztenzahlen und langfristige Beeinflussung des Verkehrsverhaltens im Radverkehrsbereich – bislang nur teilweise erreicht werden. Eine kurzfristige Verbesserung war in der kurzen Zeit auch nicht unbedingt zu erwarten. Um nachhaltige Verbesserungen zu erreichen sind weitere langfristige konzeptionelle Maßnahmen unabdingbar. Auch 2012 wird die Polizeidirektion Heidelberg ihre
Schwerpunktkontrollen fortsetzen. Mangelnde Disziplin im Straßenverkehr kann dabei teuer werden. Verstöße durch Radfahrer schlagen mit Verwarnungs- bzw. Bußgeldern von 5 bis 160 Euro zu Buche.Neben Schwerpunktkontrollen vor Ort wird auch das Unfallgeschehen aktuell und zeitnah ausgewertet, um Schwachstellen im Verkehrsraum fest- und gegebenenfalls
abzustellen. Insbesondere werden die Unfälle mit schwer verletzten Radfahrern genau untersucht, ob nicht durch bauliche oder andere Maßnahmen Unfälle an dieser Stelle künftig verhindert
werden können.