• /// METROPOLREGION RHEIN-NECKAR NEWS

Wachenheim – Schwerverkehrskontrolle der Polizeidirektion Neustadt

Wachenheim/Metropolregion Rhein-Neckar – Am Donnerstag, 14.07.11, führte der Schwerverkehrskontrolltrupp der Polizeidirektion Neustadt, in Zusammenarbeit mit einer Sachbearbeiterin der Struktur- und Genehmigungsdirektion, Regionalstelle für Gewerbeaufsicht und einem Kontrolltrupp des Hauptzollamtes Saarbrücken, FKS Landau, auf der neuen B 271, Gemarkung Wachenheim, auf dem Parkplatz „Villa Rustica“, Fahrtrichtung Bad Dürkheim eine Schwerverkehrskontrolle durch.
An der Kontrollstelle konnten 34 Fahrzeugeinheiten überprüft werden.

23 Fahrzeuge mussten beanstandet werden.

Sozialvorschriften
Insgesamt fehlten bei 10 beanstandeten Fahrzeugführern die Arbeitszeitnachweise oder Bescheinigungen sonstiger Tätigkeiten für 48 Tage.
Zu kurze Fahrtunterbrechungen und das nicht ordnungsgemäße Ausfüllen von Schaublättern waren die weiteren Kriterien der Beanstandungen.
In einem Fall stellte die Sachbearbeiterin der SGD- Süd 53 Schaublätter sicher, die der Fahrer eines IVECO- Pritschenwagens zuviel mit sich führte. Der Unternehmer kam damit seiner Aufbewahrungspflicht im Unternehmen nicht nach.
Zwei Fahrer vergaßen im kombinierten Verkehr ihre Fahrerkarte und konnten somit ihre Arbeitszeitnachweise nicht ausreichend erbringen.
In allen Fällen werden die zuständigen Gewerbeaufsichtsämter unterrichtet.

Fehlende Ladungssicherung
In insgesamt 12 Fällen der fehlenden Ladungssicherung ließen die Kontrollbeamten die meist zum Handwerk oder der Landwirtschaft(Maschinen, Werkzeuge) gehörenden Ladegüter nachsichern. Gravierende Verstöße waren nicht feststellbar.
Positiv fielen den Beamten sogenannte fertig eingerichtete „Werkstattwagen“ auf, die im Ladungssicherungsbereich beispielhaft ausgestattet waren.

Die Polizeibeamten entdeckten ein Paar Sandalen, die ein Fahrer aus dem Landkreis Südl. Weinstraße offen hinter dem Führerhaus neben dem Tank seines Sattelzuges/Tiefladers abgestellt hatte. Auf die Frage, warum die Sandalen zum „Lüften“ außerhalb des Führerhauses standen, entgegnete der Fahrer: „Da sieht man mal, wie ruhig ich gefahren bin. Die Sandalen haben sich keinen Zentimeter fortbewegt.“

Die Kontrolleure trauten im Anschluss an diese Kontrolle ihren Augen nicht, als sie feststellen mussten, dass der Fahrer eines Kleintransporters sein Fahrzeug „barfuß“ führte.
Dazu ergeht nun ein Bericht an die Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen.
Der Kontrolltrupp des Hauptzollamtes Saarbrücken, Finanzkontrolle- Schwarzarbeit,
überprüfte 19 Personen und 13 Firmen an der Kontrollstelle.
Dabei verstießen 6 Unternehmer gegen die Hinweispflicht, den Ausweis mitzuführen und ein Fahrer gegen die Mitführpflicht. Ein Unternehmer machte sich wegen einer fehlenden Sofortmeldung strafbar. (Bußgeld in Höhe von 750,- Euro)
Einen Wormser Fahrer überführten sie des Leistungsmissbrauchs zum Nachteil der Bundesanstalt für Arbeit. Es besteht der Verdacht der Scheinselbständigkeit.
Ein Ermittlungsverfahren bei der zuständigen Staatsanwaltschaft wird eingeleitet.

DIESE MELDUNG BITTE TEILEN UND WEITERLEITEN! DANKE!

  • PREMIUMPARTNER
    Pfalzbau Ludwigshafen


    PREMIUMPARTNER
    Kuthan Immobilien


    PREMIUMPARTNER
    HAUCK KG Ludwigshafen

    PREMIUMPARTNER
    Edeka Scholz


    PREMIUMPARTNER
    VR Bank Rhein-Neckar

    PREMIUMPARTNER
    Hier können Sie werben!


    PREMIUMPARTNER



///MRN-News.de