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Ludwigshafen – Europa-SPD stellt sechs Forderungen an die Bundesregierung

Ludwigshafen / Metropolregion Rhein-Neckar Brüssel – Gute Arbeit in Deutschland – Arbeitnehmerfreizügigkeit politisch gestalten, Lohn- und Sozialdumping verhindern.

Sechs Forderungen stellen die SPD-Europaabgeordneten, mit der rheinland-pfäzischen Abgeordneten Jutta Steinruck, an die Bundesregierung. D i e Freizügigkeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zählt zu den vier fundamentalen Freiheiten der Europäischen Union. In jedem Land der Union leben und arbeiten zu können, ist ein Recht, das für alle Menschen in der EU gelten muss.

Ab 1. Mai 2011 kommt Europa der Umsetzung dieses Rechts einen Schritt näher. Denn an diesem Stichtag laufen die deutschen Übergangsfristen für die Arbeitnehmerfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit aus. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, der Tschechischen Republik und Ungarn erhalten freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Für Bürgerinnen und Bürger aus Rumänien und Bulgarien gilt die Arbeitnehmerfreizügigkeit vorerst noch nicht. D i e Arbeitsmarkt-Einschränkungen für diese beiden Länder werden aber spätestens Ende 2013 wegfallen.
Die SPD-Europaabgeordneten sind überzeugt, dass die Freiheit, in jedem Land der Union leben und arbeiten zu können, eine wichtige europäische Errungenschaft ist, die Chancen für die soziale und wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands und Europas bietet. Denn die Arbeitnehmerfreizügigkeit ermöglicht nicht nur jeder EU-Bürgerin und jedem EU-Bürger, grenzüberschreitend neue Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten für sich zu erschließen, sondern sie beugt auch wirksam dem Fachkräftemangel vor. Allerdings muss die Öffnung des deutschen Arbeitsmarkts begleitet sein von den notwendigen Maßnahmen, um allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Deutschland Sicherheit und Schutz vor Lohn- und Sozialdumping zu bieten.

Die Bundesregierung hat versagt

Die unter CDU-Kanzlerin Angela Merkel geführte Bundesregierung hat bei der Umsetzung dieser europäischen Errungenschaften kläglich versagt. Die Kanzlerin und ihre Minister haben es unterlassen, rechtzeitig die notwendige politische Weichenstellung für die Vollendung der Arbeitnehmerfreizügigkeit einzuleiten. Die Bundesregierung muss dringend die erforderlichen Schutzmaßnahmen ergreifen, wenn sie nicht Lohn- und Sozialdumping billigend in Kauf nehmen will.
Die SPD-Europaabgeordneten fordern die Bundesregierung auf, sofort alle politischen Gestaltungsmöglichkeiten zu nutzen! Es muss die Maxime gelten: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort! Daher gehören für uns Arbeitnehmerfreizügigkeit und ein gesetzlicher Mindestlohn unweigerlich zusammen.

Warum besteht dringend politischer Handlungsbedarf?

Wie sich die Arbeitnehmerfreizügigkeit auf den deutschen Arbeitsmarkt auswirken wird, ist in weiten Teilen unklar. Entgegen der geschürten Angst ist aber mit keinem massiven Zuzug von Arbeitskräften zu rechnen: unterschiedliche Qualifikationsanforderungen der einzelnen Mitgliedsländer und kulturelle Verschiedenheiten stellen immer noch hohe Hürden dar. Da zukünftig auch Dienstleistungen grenzüberschreitend erbracht werden dürfen, ist jedoch zu erwarten, dass Unternehmen aus den neuen Mitgliedstaaten ab Mai verstärkt ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Deutschland entsenden werden.

Besonders lukrativ wird die Leiharbeitsbranche sein.

Da sich die Arbeitsbedingungen für entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach den Bestimmungen des Landes, in dem das Unternehmen seinen Firmensitz hat, richten, müssen dringend Maßnahmen ergriffen werden, um Lohn- und Sozialdumping zu verhindern. Insbesondere in der grenzüberschreitenden Leiharbeit besteht akuter Handlungsbedarf. Denn nach wie vor existieren erhebliche Einkommensdifferenzen zwischen den neuen und alten Mitgliedstaaten. Obwohl Deutschland die maximal mögliche Übergangszeit zur Abschottung seines Arbeitsmarktes in Anspruch genommen hat, ließ die Bundesregierung alle Fristen tatenlos verstreichen. Frau Merkel und ihre Ministerrunde haben es versäumt, die notwendigen politischen Schritte einzuleiten, um den deutschen Arbeitsmarkt für das europäische Zeitalter ausreichend vorzubereiten.

Sechs Forderungen an die Bundesregierung

D i e SPD-Europaabgeordneten fordern die Bundesregierung auf, unverzüglich Maßnahmen zum Schutz von Arbeits- und Sozialstandards in Deutschland einzuleiten:

1. Leiharbeit in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufnehmen. Damit ab Mai gewährleistet sein kann, dass Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer aus dem EU-Ausland zu den gleichen Löhnen und Arbeitsbedingungen wie deutsche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei uns beschäftigt werden, muss die Leiharbeitsbranche in das deutsche Entsendegesetz aufgenommen werden. Denn das Entsendegesetz folgt im Wesentlichen dem Grundsatz ‘Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort’, indem Mindestlohntarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt werden können.

2. Flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn.

Es muss endlich ein flächendeckender Mindestlohn als Lohnuntergrenze geschaffen werden, um Beschäftigte, die nicht an tarifvertraglich geregelte Mindestlöhne gebundenen sind, vor weiterer Armut und Lohndumping zu schützen. Ihr Anteil machte im Jahr 2009 bereits 36 Prozent aller in Deutschland Beschäftigten aus. Ein gesetzlicher Mindestlohn würde nicht nur die deutschen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Lohndumping schützen, sondern auch zugewanderten Arbeitskräften Schutz vor Ausbeutung bieten.

3. Scheinselbständigkeit verhindern.

Neben den reinen Forderungen nach einem anständigen Lohn und nach ordentlichen Sozialbedingungen muss die Bundesregierung in einem zunehmend europäischen Arbeitsmarkt dafür sorgen, dass die Grenzen zwischen Selbständigkeit, entsandten und angestellten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern klar gezogen werden. Sonst kann über Formen der Scheinselbständigkeit ausgehebelt werden, dass Löhne und Sozialstandards eingehalten werden.

4. Kontrolle und Rechtssicherheit ausweiten.

Kontrollbehörden müssen mit allen notwendigen Kompetenzen und Sanktionsmöglichkeiten versehen sein, um die Rechte aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durchzusetzen und Schwarzarbeit zu verhindern.

5. Mitbestimmungsrecht sichern und stärken.

Wir brauchen eine entsprechende Vertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch Gewerkschaften und müssen auch einen freien Zugang zu den im Zielland aktiven Gewerkschaften und Arbeitnehmervertretungen ermöglichen.

6. Gleiche Standards in den Grenzgebieten schaffen.

Insbesondere in Grenzgebieten ist es wichtig, dass Gewerkschaften und Tarifpartner sowie Wirtschaftsausschüsse eng zusammenarbeiten, um Unterschiede in den Standards und damit verbundene Strukturveränderungen auszugleichen.

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