Ludwigshafen/Metropolregion Rhein-Neckar-Alkoholverbot rund um den Backsteinweiher vom 30. Juli bis 2. August 2010
Im Umfeld des Backsteinweihers gilt während des Fischerfestes von Freitag, 30. Juli, ab 18 Uhr bis einschließlich Montag, 2. August 2010, 23 Uhr, ein Alkoholverbot. Die Allgemeinverfügung der Stadt Ludwigs-hafen am Rhein betrifft folgende Straßen: Weimarer Straße einschließlich der Marbacher Straße von der Ecke Speyerer Straße bis zum Zugangsbereich In den Neugärten, Saumgartenweg vom Eckbereich Wei-marer Straße bis zur Verbindung an der Marbacher Straße sowie In den Neugärten von der Ecke Weimarer Straße bis zum Eckbereich Ra-bensteinstraße/Am Saumgraben. In diesen Bereichen darf kein Alkohol konsumiert oder mit sich getragen werden. Im Falle der Zuwiderhandlung werden alkoholische und alkoholhaltige Getränke beschlagnahmt.