Am 9. Juli 2010 entscheidet der Bundesrat über einen von der rheinland-pfälzischen Landesregierung erarbeiteten „Google-Street-View-Gesetzesentwurf“. Landrätin Theresia Riedmaier begrüßt diese Initiative, denn mit dem vorgeschlagenen Gesetz sollen die Bürgerinnen und Bürger vor unbefugten fotografischen und filmischen Aufzeichnungen von Straßenzügen, Gebäudeansichten und Ähnlichem geschützt werden.
Mitte Mai 2010 hatte das Medienunternehmen „Google“ auf seiner Internetseite angekündigt, in Rheinland-Pfalz, und auch im Landkreis Südliche Weinstraße, Aufnahmen für “Street View” zu machen. Der Online-Dienst „Street View“ ist vermehrt in die Kritik geraten, weil er ganze Straßenzüge filmisch oder fotografisch erfasst, wobei unter anderem auch Details von Privatgebäuden und Menschen dargestellt werden. Diese sind geeignet, die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger zu beeinträchtigen und insoweit schutzwürdige Interessen der Betroffenen zu verletzten.
Landrätin Theresia Riedmaier hatte damals persönlich Widerspruch gegen diese Aufnahmen erhoben und dieses weiterempfohlen. „Nach meinem Eindruck haben viele Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Jedenfalls hat Google bereits am 21. Mai erklärt, die Kamerafahrten bis auf Weiteres einzustellen. Bei dieser Gelegenheit wurde allerdings auch offenkundig, dass eine Vielzahl der Aufnahmen bereits 2008 und 2009 gemacht wurden und es sich bei der Aktivität im Frühjahr 2010 nur noch um die Ausfüllung von Lücken handeln sollte. Deshalb ist es wichtig, die Bürgerinnen und Bürger nach wie vor auf die Bedeutung des Widerspruchs der Veröffentlichung ihrer Daten aufmerksam zu machen.“ Die Landrätin hat alle Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Landkreis Südliche Weinstraße angeschrieben und über die Aktivitäten im Landkreis informiert.
Die Kreischefin betont, dass sich diese skeptische Haltung nicht gegen Google insgesamt richte: “Viele Menschen nutzen täglich die sinnvollen und komfortablen Dienste von Google als Internet-Recherche. Google erleichtert viele Arbeiten und wäre aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Aber es gibt Grenzen und die sind dort, wo der Schutz der Privatsphäre Priorität genießen muss”.
Die Formulierung von Musterwidersprüchen findet man auf den Internet-Seiten des Landesdatenschutzbeauftragten (www.datenschutz.rlp.de) oder des Bundesministeriums für Verbraucherschutz (www.bmelv.de).