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Südliche Weinstraße – Ein Bündnis für Mitmenschlichkeit

Südliche Weinstraße / Metropolregion Rhein-Neckar – Betreuung im Landkreis Südliche Weinstraße: Ein Bündnis für Mitmenschlichkeit
Ein gut funktionierendes Netzwerk: Landrätin Theresia Riedmaier, Margreth Becker-Echternach (Betreuungsverein der Lebenshilfe), Christiane Lossin (Betreuungsverein der AWO), , Miriam Reiß, Roland Held, Christiane Schlegel, Annemarie Peter (Betreuungsbehörde SÜW) und Michael Falk (SKFM Betreuungsverein)
 „Die ehrenamtlichen und hauptamtlichen Betreuer leisten einen unverzichtbaren Dienst für das Gemeinwohl“, stellte Landrätin Theresia Riedmaier fest. Sie übernehmen für die knapp 2500 hilfebedürftigen Personen im Landkreis die staatliche Rechtsfürsorge.
Das Betreuungsrecht ist ein komplexes Gebilde. Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist festgehalten, dass „jemand, der sich nicht mehr alleine um sich und seine Angelegenheiten kümmern kann, unter Betreuung gestellt wird“. Allerdings werden die Personen nicht bevormundet, so wie dies früher der Fall war, sondern der eigene Wille wird respektiert und berücksichtigt.
Landrätin verdeutlicht in dem Pressegespräch, dass es jeder betroffen sein kann: „Der junge Motorradfahrer, der verunglückt; der Mann, der einen Schlaganfall erleidet oder die ältere Frau, die orientierungslos umherirrt“. So verschieden diese Fälle sind, so verschieden sind auch die Wege, wie das Betreuungsgericht auf hilfebedürftige Personen aufmerksam wird. „Jeder kann das Gericht informieren“, erklärt Roland Held, Leiter der Betreuungsbehörde. Neben den klassischen Quellen, wie Polizei, Krankenhaus oder Altenheimen rufen auch Nachbarn, Bekannte oder Familienangehörige an.
 „Das Gericht beauftragt dann die Betreuungsbehörde und das Gesundheitsamt. Wir sprechen dann mit den Betroffenen und versuchen die Lebensverhältnisse kennen zu lernen“, erklärt Held. Sind die Mitarbeiter der Auffassung, dass eine Betreuung notwenig ist, wird das Amtsgericht in Landau bzw. Bad Bergzabern benachrichtigt. Der Betreuungsrichter holt dann ein ärztliches Gutachten ein und entscheidet über die Betreuung. Dabei kann eine komplette Betreuung oder eine nur für bestimmte Lebensbereiche, wie die Vermögenssorge, die Gesundheitssorge oder die Aufenthaltssorge, ausgesprochen werden. „Der häufigste Fall ist die Vermögenssorge“, betont Held. Hier stehe der Betreuer in Geldangelegenheiten beratend zur Seite. Keinesfalls sei der Betroffene aber geschäftsunfähig. „Er kann weiterhin Geschäfte abschließen“, so Held.
In dreiviertel alle Fälle werden Familienangehörige als Betreuer bestellt. Wenn niemand in der Familie bereit oder in der Lage ist, springt ein ehrenamtlicher oder hauptamtlicher Betreuer ein.
Die drei Betreuungsvereine im Landkreis unterstützen bei der Suche nach einer ehrenamtlichen Person. „Wir haben einen Pool von ausgebildeten Betreuerinnen und Betreuern, auf den wir zurückgreifen können“, berichtet Christiane Lossin von der AWO. Danach findet ein Treffen mit der zu betreuenden Person statt. Wenn „die Chemie“ zwischen den beiden Personen stimmt, schlägt die Betreuungsbehörde den Betreuer dem Amtsgericht vor. Die Arbeit der Betreuungsvereine ist aber dann nicht abgeschlossen. „Wir stehen weiterhin mit Rat und Tat zur Seite und unterstützen bei schwierigen Entscheidungen, wie beispielsweise bei einer Heimunterbringung oder die Entscheidung über eine Operation“, so Lossin.
Margreth Becker-Echternach von der Lebenshilfe ist Spezialistin bei der Betreuung von Menschen mit Behinderung. „Auch die behinderten Menschen haben ein Recht auf Selbstbestimmung“, erklärt Becker-Echternach. Die meisten leben bei ihren Eltern, aber irgendwann können diese die Betreuung oft nicht mehr gewährleisten. Die Suche nach einem geeigneten Betreuer ist dann schwierig, denn viele Menschen trauen es sich nicht zu die Betreuung eines behinderten Menschen zu übernehmen.
Michael Falk vom Sozialdienst Katholischer Frauen und Männer sieht in dem bestehenden Netzwerk ein plurales Angebot an der Südlichen Weinstraße. „Eine Kernaufgabe wird in den nächsten Jahren sein, jüngere Menschen für die Arbeit zu gewinnen. Die Altersverteilung in den nächsten Jahren zeigt, dass es immer mehr ältere Menschen geben wird“, so Falk. Die Kreisvolkshochschule bildet mit den Betreuungsvereinen ehrenamtliche Betreuer aus. „In diesem Jahr haben wir 25 neue Teilnehmerinnen und Teilnehmer“, freut sich Lossin.
 „Das hiesige Netzwerk ist landesweit erfolgreich und vorbildlich“, sagte Held. 2002 durfte die Betreuungsbehörde nach Mainz zum Landesfest und 2007 nach Berlin. Auch in diesem Jahr ist das Netzwerk beim Landesehrenamtstag in Kirchheimbolanden am 12. September vertreten und 2012, wenn das Betreuungsrecht 20 Jahre alt wird, geht’s wieder nach Mainz.
Informationen:
Betreuungsverein der AWO: 06341/918285
Betreuungsverein der Lebenshilfe: 06341/983228
SKFM Betreuungsverein: 06341/55323
Betreuungsbehörde: 06341/940153 oder 06341/940444

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