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Mannheim – OB Kurz: Keine wesentlichen Einschnitte

Mannheim/ Metropolregion Rhein-Neckar – Keine wesentlichen Einschnitte für Betroffene im Sozialbereich Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz und Sozialbürgermeister Michael Grötsch weisen die Aussagen von Vertretern der Sozialverbände zu den Einsparvorschlägen im Rahmen des Haushaltsstrukturprogramms als unzutreffend zurück. Die Form der Kritik ist weder nachvollziehbar noch in dieser Form hinnehmbar.

Die strukturellen Einsparungen im Sozialbereich der Stadt Mannheim basieren auf drei wesentlichen Überlegungen:

1. Wo übernimmt die Stadt Mannheim freiwillige Sozialleistungen, die zusätzlich zu den gesetzlichen Pflichtleistungen gewährt werden?

2. Bei welchen sozialen Angeboten werden Standards geboten, die deutlich über den fachlichen Empfehlungen oder Standards anderer Städte liegen?

3. Wo können im Bereich der kommunalen Pflichtleistungen Einsparungen realisiert werden, die durch Begrenzung der Zugänge beziehungsweise Erhöhung der Abgänge erfolgen?

Basierend auf diesen grundsätzlichen Fragestellungen hat das Fachdezernat ein acht Punkte umfassendes Programm zur strukturellen Haushaltsentwicklung im Sozialbereich aufgestellt. Hermann Genz, Leiter des Fachbereichs für Soziale Sicherung, weist darauf hin, dass er und seine Mitarbeiter für die fachliche Fundiertheit der Vorschläge und deren Umsetzung stehen.

Bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende sollen die Übertritte aus dem SGB II in das Arbeitslosengeld reduziert werden.

Im Bereich der Pflege- und Eingliederungshilfe werden Leistungen in einem Gesamtvolumen von 67,8 Millionen Euro für rund 1.800 behinderte und 1.200 pflegebedürftige Menschen erbracht. Durch Intensivierung der Hilfeplanung im Sinne des Grundsatzes ambulant vor stationär soll bis 2013 der enorme Kostenanstieg in diesem Bereich um jährlich eine Million Euro gebremst werden. Bundesweit wird mit einer Verdoppelung der Leistungen für behinderte Menschen in den nächsten zehn Jahren gerechnet. Durch passgenaue Hilfen, die aber nur durch Fachdienste sichergestellt werden können, will die Stadt neue Wege finden, um individueller und kostengünstiger behinderten Menschen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

Die Stadt Mannheim gewährt in einem Umfang von jährlich 615.400 Euro Leistungen für die Schuldnerhilfe. Rund 300.000 Euro davon werden als freiwillige Leistungen für Bürger finanziert, die mit ihrem Einkommen oberhalb der Transferleistungsgrenzen liegen. Nur diese freiwilligen Leistungen sollen künftig gekürzt werden. Für Bürger, die unterhalb der Transferleistungsgrenze liegen, wird die Schuldnerberatung in vollem Umfang weiter gewährt. Die Stadt Mannheim ist der Auffassung, dass im Bereich der freiwilligen Schuldnerhilfe sich die Verursacher der Verschuldung, nämlich Banken und andere Kreditgeber, in der Pflicht stehen sollten. Unbeschadet davon bleibt jedem Bürger das reguläre Insolvenzverfahren, dass durch Landesmittel vergütet wird, offen.

Bislang werden die Mannheimer Frauenhäuser Mannheimer Frauenhaus e.V. und Frauen- und Kinderschutzstift Heckerstift mit insgesamt rund 490.000 Euro bezuschusst. Die Frauenhäuser werden überwiegend von auswärtigen Frauen genutzt, die ihren Wohnsitz nicht in Mannheim haben. Das bisherige Zuschusssystem hat dazu geführt, dass die Herkunftsgemeinden, die gesetzlich zur Kostenerstattung verpflichtet sind, sich ihrer Zahlungsverpflichtung entziehen konnten. Deshalb soll künftig ein einheitlicher Pflegesatz anstelle von Zuschüssen gewährt werden, der in vollem Umfang mit den Herkunftsgemeinden erstattungsfähig ist. In Gesprächen mit beiden Frauenhäusern wurde über dieses Vorgehen inzwischen Einvernehmen erzielt. Das städtische Frauenwohnheim Sandhofen wird aufgelöst. Die dort wohnenden Frauen werden im ambulanten Bereich versorgt. Auch dies folgt dem Grundsatz der ambulante Hilfe vor stationärer Unterbringung.

Im Bereich der Grundsicherungsleistungen werden die Heizkosten in voller Höhe übernommen. Durch fachliche Beratung und Begleitung sollen in 3.000 Haushalten Verbrauchsabsenkungen oder Wechsel zu günstigeren Anbietern durchgeführt werden. Die Modellrechnungen hierzu zeigen, dass mindestens 240.000 Euro jährlich eingespart werden können.

Im Zuständigkeitsbereich des Fachbereichs für Soziale Sicherung werden für unterschiedliche Pflege- und Behinderteneinrichtungen mietfrei Überlassungen von jährlich 1,3 Millionen Euro gewährt. Diese mietfreien Überlassungen, die nicht in den Pflegesätzen erfasst sind, werden von auswärtigen Kostenträgern bislang nicht erstattet. Künftig sollen deshalb in allen Pflegesätzen die tatsächlichen Mietkosten in die Pflegesätze aufgenommen werden. Damit können zusätzlichen Einnahmen von auswärtigen Kostenträgern von rund 300.000 Euro erzielt werden.

In Mannheim gibt es derzeit 26 Pflegeheime. In diesen Heimen weichen die Preise für einen Pflegeheimplatz um bis zu 29 % voneinander ab. Bislang konnten Sozialhilfeempfänger aus dem Angebot der Pflegeheime unabhängig von Ausstattung oder Preis frei wählen. Künftig sollen Sozialhilfebezieher auf die günstigsten Pflegeheimplätze hingewiesen werden. Dies ist in vielen Fällen auch ein Anliegen von unterhaltsverpflichteten Angehörigen, die kostenerstattungspflichtig durch das Sozialamt gemacht werden. Bis 2013 können auf diese Weise 500.000 € eingespart werden.

Der Fachbereich für Soziale Sicherung gewährt jährlich im Umfang von 1,5 Millionen Euro Zuschüsse an rund 20 Organisationen. Auch dies sind freiwillige Leistungen. Diese Zuschüsse sollen zukünftig in einzelfallbezogenen Leistungspauschalen umgewandelt und in ihrer Wirksamkeit überprüft werden. Das bedeutet es sollen 10 bis 20 Prozent eingespart werden, indem Leistungen, die die geringste Integrationswirkung haben gekürzt werden.

Der Oberbürgermeister und der Sozialbürgermeister treffen sich regelmäßig mit der Liga der Wohlfahrtsverbände. Im Rahmen dieser Gesprächsrunden aber auch in gesonderten Gesprächen zum Beispiel mit den Frauenhäusern wurden die strukturellen Ansätze des Programms erörtert und Einvernehmen erzielt, ohne allerdings dem Souverän des Gemeinderates vorwegzugreifen. Das Haushaltsstrukturprogramm betrifft alle Teile der Verwaltung. Trotz der angespannten Haushaltslage ist es gelungen, im Sozialbereich keine Einrichtungen zu schließen oder Leistungen ganz streichen zu müssen. Es gibt keine wesentlichen Einschnitte für die Betroffenen.

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