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Mosbach – Erneuerbare-Wärme-Gesetz

Mosbach / Rhein-Neckar – Bundesweit einzigartiges Landesgesetz wird am 1. Januar für Altbauten wirksam/ Hausbesitzer müssen neue Regelung beim Heizungstausch beachten/EAN berät
Am 1. Januar 2010 wird ein bundesweit einzigartiges Landesgesetz für den Gebäudebestand wirksam. Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) in Baden-Württemberg soll den Anteil regenerativer Energien an der Wärmeversorgung von bestehenden Wohngebäuden auf mindestens zehn Prozent erhöhen. Die gesetzliche Regelung von Umweltministerin Tanja Gönner gilt bundesweit als Vorreiter in dem Bemühen, den Energiebedarf von Häusern nachhaltiger zu gestalten: Langfristiges Ziel sind Erneuerbare Energien als Standard im Altbaubereich.
Vom Gesetz werden Wohngebäude ab 50m ² Wohnfläche, einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheime erfasst; es greift ab dem 1. Januar 2010, wenn ein Austausch der Zentralheizungsanlage ansteht. Ein Austausch liegt vor, wenn der Kessel erneuert wird.
Eine Möglichkeit, dem Gesetz Rechnung zu tragen, ist dann die Installation einer solarthermischen Anlage. Solarwärmeanlagen können in den meisten Fällen auf dem Dach installiert werden. Bei 150 m² Wohnfläche wären 6 m² Kollektorfläche erforderlich. Alternativen zur Solarwärme sind Holzheizungen (Pellet- oder Scheitholzkessel), Wärmepumpen, Bioöl und Biogas.
Entscheiden sich die Hauseigentümer für eine Wärmepumpe, muss eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,5 eingehalten werden. Zur Erklärung: Die Jahresarbeitszahl ergibt sich aus dem Verhältnis von gewonnener Heizenergie zu eingesetzter elektrischer Energie. Soll Bioöl oder Biogas den Heizungen beigemischt werden, muss der erforderliche Zehnprozent-Anteil durch die Brennstoffabrechnung nachgewiesen werden. Als „Ersatz“ für die Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften sind aber auch eine Reihe von verschiedenen Maßnahmen, z.b. eine besonders effektive Wärmedämmung möglich. Bereits durchgeführte Maßnahmen können dabei angerechnet werden. Eine weitere „ersatzweise Erfüllung“, so das Gesetz, ist der Anschluss an ein Wärmenetz mit Nah-/Fernwärme oder der Einsatz von Mini-Blockheizkraftwerken.
Die Energie-Agentur des Neckar-Odenwald-Kreises (EAN) empfiehlt Hausbesitzern, frühzeitig qualifizierte Energieberater hinzuzuziehen, wenn ab 2010 die Anschaffung einer neuen Heizung ansteht. Energieberater können einschätzen, welche Heiztechnik für welches Haus sinnvoll ist oder ob sich eher eine Ersatzerfüllung durch Wärmedämmung anbietet. Auch über finanzielle Förderung von Bund, Land, Gemeinden und Energieversorgern können die Energieberater Auskunft geben.
Für Fragen hat das Umweltministerium ein gebührenfreies Beratungstelefon unter der Nummer 08000 12 33 33 eingerichtet   Auch die EAN informiert Wohnungs- und Hauseigentümer neutral über den Nutzen energieeffizienter Altbaumodernisierung und über Fördermöglichkeiten. Infos über www.eanok.de
 
 
 
 
 
 

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