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Mainz – Landkreistag definiert klare Ziele

Landkreistag fordert Neustart bei Kommunal- und Verwaltungsreform

„Das Gesamtbild der beiden Gesetzentwürfe zur Kommunal- und Verwaltungsreform in Rheinland-Pfalz überzeugt nicht“, so der Vorsitzende des Landkreistages, Landrat Hans Jörg Duppré. Bereits 2004 hatte der Landkreistag erste Grundsätze für eine Funktionalreform formuliert und darauf hingewiesen, dass die demografische Entwicklung es erfordere, die Organisation der Verwaltungen neu auszurichten. Die jetzt mit dem Zweiten Landesgesetz zur Kommunal- und Verwaltungsreform vorgelegten Regelungsvorschläge zur Umsetzung der sog. 64er-Liste ergäben kein schlüssiges Gesamtbild, so der Vorsitzende des Landkreistages weiter. „Natürlich enthält der Gesetzentwurf auch Vorschläge, die seitens des Landkreistages begrüßt werden und die in der Lage sind, einen Beitrag zur Stärkung der Verwaltung und für eine effizientere Aufgabenerfüllung zu leisten“, so Duppré weiter. Insgesamt halte er die Vorschläge jedoch nicht für ausreichend, um bei einer schrumpfenden und alternden Bevölkerung ein Angebot an öffentlichen Dienstleistungen mit hoher Qualität und zu bezahlbaren Preisen nachhaltig vorzuhalten. Durch die jetzt vorgesehenen Regelungen werde die Aufgabenwahrnehmung weiter zersplittert und Transparenz beseitigt. „Ich vermag den Sinn nicht darin erkennen, dass die eine Aufgabe im Landkreis ausschließlich auf der Kreisebene wahrgenommen wird, im nächsten vom Kreis und kreisangehörigen Gemeinden und im dritten vielleicht durch ein neu geschaffenes Gebilde für alle Gemeinden in gemeindlicher Verantwortung“, macht der Vorsitzende des Landkreistages seinem Ärger über die mit dem Gesetz verbundene Aufgabenzersplitterung Luft. „Die nunmehr auch mit der Opposition verabredeten Gutachten sollten genutzt werden, um auch grundsätzliche Fragen der Ausrichtung der Kommunal- und Verwaltungsreform noch einmal zu beleuchten“, so Duppré weiter. Die Gutachten böten eine gute Chance, den eigenen Standort zu überprüfen und ggf. die Reformüberlegungen auch neu auszutarieren. „Der Landkreistag hat stets seine Kooperationsbereitschaft gegenüber dem Land betont. Dies bleibt vorbehaltlos bestehen“, so Duppré weiter. „Im Interesse der Bevölkerung des ländlich geprägten Rheinland-Pfalz ist allerdings mehr erforderlich, als die derzeitigen Gesetzvorhaben umsetzen wollen“, so Duppré abschließend
 
Kreise versinken in immer höheren Schulden – Talfahrt der Kreisfinanzen umkehren!
Der Vorsitzende des Landkreistages Rheinland-Pfalz, Landrat Hans Jörg Duppré, Landkreis Südwestpfalz, hat in der Öffentlichen Hauptversammlung des Landkreistages am 05.11.2009 in Wörrstadt auf die eklatant schlechte Finanzsituation nahezu aller Kreise des Landes hingewiesen. „Die Talfahrt der Kreisfinanzen muss gestoppt werden, weil die Kreise sonst in immer höheren Schulden versinken“, so Duppré.
Tatsache sei, dass sich die Finanzlage der rheinland-pfälzischen Landkreise – auch im Ländervergleich und im Vergleich zu den anderen Gebietskörperschaftsgruppen im Land – in den letzten Jahren drastisch verschlechtert habe. Es sei besonders bedenklich, dass sich in den Kreisbilanzen auch in den steuerstarken Jahrgängen immer höhere Schuldenberge aufgetürmt hätten. Ursächlich seien insbesondere die hohen Zusatzbelastungen in den Bereichen der Eingliederungshilfe sowie der weiter gehenden Sozial- und Jugendhilfe. Auch führe der Bund entgegen den ursprünglichen Vereinbarungen seine Beteiligung an den Kosten der Unterbringung (Hartz IV) immer weiter zurück. Schlimm sei auch, dass das Land die Leistungen aus dem Kommunalen Finanzausgleich an die Kreise vernachlässigt habe. Allein seit dem Jahre 2003 hätten sich die Kassenverstärkungskredite (Liquiditätskredite) bei den Kreisen auf 1 Mrd. € verfünffacht. Duppré: „Die Hälfte der Bilanzen unserer Kreise weisen bereits ein negatives Eigenkapital auf. Reserven, um die jetzt in zweistelliger Höhe wegbrechenden Einnahmen aus der Kreisumlage zu verkraften, sind nicht vorhanden. Bereits der Schuldendienst muss über neue Kredite finanziert werden!“ Konkret forderte Duppré vom Land, von der vorgesehenen Kürzung des Kommunalen Finanzausgleichs abzusehen und stattdessen die Allgemeinen Finanzzuweisungen an Kreise, Städte und Gemeinden deutlich zu erhöhen. Dies gelte umso mehr, als im kommenden Jahr auch in den Landkreisen mit spürbar höheren Arbeitslosen-zahlen zu rechnen sei. Darüber hinaus richtete Duppré den Appell an das Land, die Forderung der Kreise nach Beteiligung am Umsatzsteueraufkommen des Bundes im Rahmen der avisierten Gemeindefinanzreform zu unterstützen. Die Finanzausstattung müsse ohne Umwege den Bedarfen folgen. Positiv beurteilte der Vorsitzende des kommunalen Spitzenverbandes der Kreise die Zusammenarbeit im Land bei der Umsetzung des Konjunkturprogramms – K II -. Durch die Vorfinanzierung der kommunalen Finanzierungsanteile sei es gelungen, eine Fülle von Maßnahmen für Betreuungseinrichtungen, in Schulen, im Bereich der Informationstechnologie, der Breitbanderschließung sowie der weiter gehenden kommunalen Infrastruktur unter den Gesichtspunkten der Energieeffizienz und der Nachhaltigkeit auf den Weg zu bringen. Duppré lobte die Rolle der Sparkassen in der Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise: „Die kommunalen Sparkassen sind Dank ihrer grundsoliden Geschäftspolitik weit-aus weniger unmittelbar von der Finanzmarktkrise betroffen und haben ihre Stabilität unter Beweis gestellt. Die regionale Wirtschaft, das Handwerk und die mittelständischen Unternehmen können sich auch in schwierigen Zeiten der Unterstützung der Sparkassen sicher sein.“ Es verstehe sich von selbst, so Duppré im Blick auf die Diskussion um die Landesbanken, dass der Landkreistag allen Überlegungen entgegentreten werde, die für das bewährte Sparkassensystem von Nacheil sein könnten.
 
Bundesbeteiligung bei den Kosten für Hartz IV muss deutlich erhöht werden
„Wir haben kein Verständnis für die Entscheidung des Bundeskabinetts, die Bundesbeteiligung an den Kosten für Unterkunft und Heizung bei Hartz IV erneut abzusenken; vielmehr fordern wir eine neue Berechnungsgrundlage und damit eine deutliche Erhöhung der Bundesleistungen“, so der Vorsitzende des Landkreistages Rheinland-Pfalz, Landrat Hans Jörg Duppré, anlässlich der Öffentlichen Haupt-versammlung des Spitzenverbandes der rheinland-pfälzischen Kreise und des Bezirksverbandes Pfalz in Wörrstadt. Landrat Duppré verdeutlichte in diesem Zusammenhang, dass die kommunalen Sozialhilfeträger bundesweit im Jahr 2008 für die laufende Hilfe zum Lebens-unterhalt 888 Mio. € ausgegeben haben, was einer Kostensteigerung von gut 16 % entspreche. „Auch in anderen Bereichen wie Jugendhilfe, Behindertenhilfe und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung werden die Kreise mit deutlichen Kostensteigerungen konfrontiert“, so Duppré weiter. Würden nicht bald Maßnahmen zur besseren Finanzausstattung der Kreise ergriffen, drohten die Sozialausgaben die Kreise zu erdrücken. „Wir protestieren nachdrücklich dagegen, dass jetzt auch noch die Beteiligung des Bundes an den Wohnkosten für Hartz IV im nächsten Jahr zum wiederholten Male deutlich herabgesetzt werden soll“, so Duppré weiter. Ursprüngliches Ziel der Bundesregierung sei es einmal gewesen, die Kreise und Städte vor zusätzlichen Belastungen zu schützen und mit Blick auf die kommunalen Defizite für eine Entlastung von 2,5 Mrd. € zu sorgen. Das Abrücken von dieser Intention koste die kommunalen Grundsicherungsträger in Rheinland-Pfalz jährlich ca. 100 Mio. €, eine Entwicklung, die sich durch die Wirtschaftskrise noch verschärfen werde. „Wir erwarten für 2010 einen dramatischen Anstieg bei den Arbeitslosenzahlen und damit auch bei den Wohnkosten für Hartz IV-Empfänger und ihrer Familien; deshalb muss sich die Bundesbeteiligung in Zukunft an der tatsächlichen Kostenentwicklung orientieren und nicht mehr – wie bisher – an der Zahl der Bedarfsgemeinschaften“, so der Vorsitzende des Landkreistages Rheinland-Pfalz. Es dürfe auf keinen Fall dazu kommen, dass infolge der fehlerhaften Berechnungsgrundlage, die der Bund ausschließlich zu seinen Gunsten ausgewählt habe, für das nächste Jahr trotz steigender Arbeitslosigkeit und steigender Kosten die Bundesbeteiligung reduziert werde.
 
Grundsicherung für arbeitslose Menschen gehört in kommunale Hände

„Die Kreise in Rheinland-Pfalz als Träger der Grundsicherung für Arbeitslose brauchen dringend Klarheit über die künftigen Organisationsstrukturen“, stellt der Vorsitzende des Landkreistages Rheinland-Pfalz, Landrat Hans Jörg Duppré, anlässlich der Öffentlichen Hauptversammlung des Spitzenverbandes der rheinland-pfälzischen Kreise fest. Zur dauerhaften Absicherung einer rechtlich zweifelsfreien Aufgabenerfüllung votieren die Landkreise für ein Wahlrecht zwischen einer gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung mit den Arbeitsagenturen oder einer kommunalen Erfüllung aller Aufgaben durch die Kreise, wenn sie es wünschen.
Hintergrund dieser Forderung ist die in der Koalitionsvereinbarung auf Bundesebene geplante Auflösung der bisherigen „Jobcenter“ und die Auftrennung der Aufgaben auf Arbeitsagenturen und Kommunen. „Dies lehnt der Landkreistag ab; wir befürchten einen gewaltigen bürokratischen Aufwand und damit einhergehend eine deutliche Verschlechterung bei der Leistungsgewährung für die betroffenen Menschen“, so der Vorsitzende des Landkreistages. Stattdessen sollten die Landkreise ein Wahlrecht erhalten, ob sie die Leistungen für langzeitarbeitslose Menschen in Eigenregie erbringen oder mit den Agenturen für Arbeit in gemeinsamen Organisationen zusammenarbeiten.
Hintergrund des Vorhabens der neuen Bundesregierung ist die Neuorganisation der Arbeitsgemeinschaften nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, die aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts im nächsten Jahr getroffen werden muss. Gleichzeitig soll nach Ansicht des Spitzenverbandes der rheinland-pfälzischen Kreise eine Neuregelung für die 69 Optionskommunen bundesweit – in Rheinland-Pfalz sind dies der Landkreis Südwestpfalz und der Landkreis Vulkaneifel – getroffen werden, die bereits jetzt die Betreuung von Langzeitarbeitslosen alleine, ohne Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit wahrnehmen.
„Wir begrüßen den Beschluss der Koalitionsfraktionen, das Optionsmodell dauerhaft zu sichern“, erläutert der Vorsitzende des Landkreistages Rheinland-Pfalz, Landrat Duppré, anlässlich der Öffentlichen Hauptversammlung des Landkreistages. „Das Optionsmodell ist mit der Verfassung vereinbar und hat sich in den vergangenen fünf Jahren außerordentlich bewährt.“ Damit sich noch weitere Landkreise für dieses Modell entscheiden können, fordert der Spitzenverband der rheinland-pfälzischen Kreise eine deutliche Erhöhung der Zahl der Optionskommunen. Parallel dazu müsse die Arbeit der Arbeitsgemeinschaften auf verfassungsrechtlich sichere Füße gestellt und die Fortsetzung der Zusammenarbeit von Arbeitsagenturen und Kreisen ermöglicht werden.
 
 
Kreise vorn beim Klimaschutz

Küchenabfälle als Rohstoffe, Brennstoffzellen für Krankenhäuser, Konzepte für Null-Emissions-Landkreise und Regionen – über diese und viele weitere Projekte konnte der Vorsitzende des Landkreistages Rheinland-Pfalz, Landrat Hans Jörg Duppré, Landkreis Südwestpfalz, anlässlich der Hauptversammlung des Landkreistages am 05.11.2009 in Wörrstadt berichten.
„Die Kreise sind vorn beim Klimaschutz.“ Als zwei von vielen Beispielen hierfür wies Duppré auf die Auszeichnung des Rhein-Hunsrück-Kreises mit dem Umweltpreis des Landes 2009 sowie auf den Landkreis Cochem-Zell als Gewinner des Bundeswettbewerbs „Bioenergie-Regionen“ hin. Dies belege, dass sich die Kreise in großer Bandbreite klimaschützend und ressourcenschonend verhalten würden, so Duppré. Zum einen geschehe dies durch übergeordnete Konzepte, z. B. zu einem Stoffstrommanagement. Dabei bleibe es jedoch nicht, der Klimaschutz werde zudem durch konkrete Vorhaben in die Praxis umgesetzt. Das zeige z. B. die jetzt in Angriff genommene energetische Sanierung vieler kreiseigener Gebäude aus den Mitteln des Konjunkturpakets II oder der vielerorts erfolgte Einbau von Fotovoltaikanlagen auf den Dächern kreiseigener Schulgebäude.
Duppré verwies zudem auf eine Fachkonferenz des Landkreistages am 27. und 28. August 2009 in Birkenfeld, über die auch in der Presse berichtet worden sei. Dort hätten die Landkreise in Form von best-practice-Beispielen demonstriert, dass sie die Herausforderung Klimaschutz erkannt und diesem Phänomen mit bekanntermaßen nachteiligen Auswirkungen engagiert entgegenwirken wollen.
Nur wenn neben Industrie und Staat auch die Kommunen im Sinne der Agenda 21 vor Ort nachhaltig wirtschaften und damit den Kohlendioxidausstoß reduzieren würden, sei die Chance eröffnet, dem sich konkret anbahnenden Klimawandel mit Er-folg zu begegnen, so Duppré abschließend.

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