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Worms -Fortbildung Kinderschutz erfordert Datenschutz

Worms / Metropolregion Rhein-Neckar – Wirksamer Kinderschutz erfordert sicheren Umgang mit Datenschutz / Fortbildungsveranstaltung in Worms für Fachstellen der Jugend- und Gesundheitshilfe im Netzwerk
Das rheinland-pfälzische Gesetz zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit verfolgt mit der Bildung lokaler Netzwerke das zentrale Ziel, durch Früherkennung von Risiken für Fehlentwicklungen sowie durch rechtzeitige Förderung und Hilfe einen wirksamen Schutz von Kindern vor Vernachlässigung, Missbrauch und Misshandlung zu erreichen.
 „In Worms bestehen bereits seit geraumer Zeit örtliche Netzwerke, in denen verschiedene Berufsgruppen bei der Umsetzung des Kinderschutzes kooperieren und eng zusammenarbeiten“, erklärt Bürgermeister Georg Büttler. Somit können Maßnahmen im Rahmen des Kinderschutzes zwischen den beteiligten Behörden und den Organisationen der Gesundheits- und Jugendhilfe zum Wohle der Kinder koordiniert und schnell in die Wege geleitet werden. Wichtig sei auch, dass Informationen über die Gefährdung von Kindern rechtzeitig an diejenigen Stellen gelangen, die in der Lage sind, in einer konkreten Situation ausreichende Maßnahmen für den wirksamen Schutz der Kinder zu ergreifen, so Büttler.
Allerdings unterliegen Ärzte, Sozialarbeiter und andere Berufsgruppen einer besonderen Schweigepflicht. Doch wie soll mit dieser Schweigepflicht z.B. in Gefährdungssituationen von Kindern umgegangen werden? Mit solchen und anderen Fragen rund um das Thema „Kinderschutz und Datenschutz“ beschäftigte sich eine Fachtagung in der Nibelungenstadt, zu der die Stadtverwaltung und das Kreisjugendamt Alzey-Worms gemeinsam eingeladen hatten.
Bereits in der Auftaktveranstaltung zur Gründung der lokalen „Netzwerke Kinderschutz“ wurde von allen beteiligten Akteuren der Wunsch nach mehr Information zu diesem Thema geäußert. Dieser Bedarf wurde von der Fachstelle Netzwerk Kinderschutz Worms und der Koordinierungsstelle für Kinderschutz des Landkreises Alzey-Worms entsprechend aufgegriffen. Die Referentin ,Lydia Schönecker vom Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. in Heidelberg, stellte in ihrem Fachvor-
trag vor fast 100 Teilnehmern verschiedenster Institutionen und Professionen die rechtliche Ausgangssituation zum Datenschutz im Kinderschutz dar.
So berechtige das im Grundgesetz fest verankerte Elternrecht die Eltern nicht nur zur Ausübung ihrer elterlichen Sorge, sondern verpflichte sie auch zum Schutz gegenüber ihrem Kind. Dem Staat komme seinerseits ein Schutzauftrag zu. Er habe neben der Aufgabe, Eltern entsprechende Hilfsangebote zu unterbreiten auch die Verantwortung deren Mitwirkung einzufordern und insbesondere bei akuter Gefahr für das Leben eines Kindes schützend einzugreifen.
Im Fachvortrag wurden die unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen und Handlungsaufträge der verschiedenen Berufsgruppen aufgezeigt.
Diese sind bzgl. der Kooperation zwischen Gesundheits- und Jugendhilfe erstmals im rheinland-pfälzischen Landesgesetz zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit gerade im Hinblick auf den Datenschutz konkretisiert. Damit erhalten auch Berufsgruppen, die der Schweigepflicht unterliegen, entsprechende Befugnisse, die eine Zusammenarbeit bei einer akuten Gefährdung des Kindeswohls grundsätzlich absichert und auch einfordert. Kinderschutz wird demnach als gesamtgesellschaftliche Aufgaben begriffen, die eine Erweiterung durch das das Hinzuziehen weiterer Kompetenzen und die gemeinsame Verantwortung im Einzelfall vorsieht.
 „Die engagierte Zusammenarbeit in den lokalen Netzwerken hilft gemeinsam, sinnvolle und rechtlich abgesicherte Handlungsmöglichkeiten zu erarbeiten und damit mehr Sicherheit und Kompetenz im Umgang mit den Anforderungen eines aktiven Kinderschutzes zu gewährleisten“, erklärt Ulrike Grob-Weidlich von der Abteilung Jugendhilfen und Soziale Dienste im Bereich 5 – Soziales, Jugend und Wohnen.
Eine weitere Fachveranstaltung zum Thema „Jugendhilfe“ führt das Netzwerk Kinderschutz Worms am 30.9.09. durch. Mitarbeiter der verschiedenen Hilfeangebote der Jugendhilfe werden dabei exemplarisch das Leistungsspektrum und die Verfahrensweise der Jugendhilfe vorstellen

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