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Speyer – Jabergs Recherche entbehrt jeder Grundlage

Speyer / Metropolregion Rhein-Neckar – Hindernissituation korrekt berechnet – Jabergs Google-Earth-Recherche entbehrt jeder Grundlage
 
Die Ergebnisse der Internet-Recherche zur Hindernishöhe des Doms, die Grünen-Fraktionsvorsitzender Johannes Jaberg am Dienstag Abend im Stadtrat vorgestellt hat, sind wissenschaftlich unkorrekt und entbehren jeder Grundlage. Zu diesem Ergebnis kommt Oberbürgermeister Werner Schineller bereits einen Tag nach Jabergs polemischen Auftritt im Rat. Ein gründlicher Blick in die vorhandenen Unterlagen oder ein Anruf beim Landesbetrieb Mobilität hätten gereicht, um zu erfahren, dass die Domtürme exakt vermessen wurden und die Google-Earth-Präsentation nicht präzise ist. Mit „weniger Show“ und einer „gründlicheren Recherche“ wäre in der politischen Diskussion mehr zu gewinnen, empfiehlt Schineller dem grünen Fraktionsvorsitzenden mit Blick auf seinen gestrigen Auftritt im Rat.    
Carsten Gimboth vom Landesbetrieb Mobilität führt dazu aus, dass die Daten der Gutachter, die Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses waren, auf den amtlichen Karten des Landesamtes für Vermessung und Geobasisinformation beruhen. Die Hindernissituation in der Umgebung des Verkehrslandeplatzes Speyer wurde zusätzlich photogrammetrisch und terrestrisch vermessen. Darüber hinaus wurde eine Befliegung im Jahr 2004 durchgeführt, um die Daten zu verifizieren und zu ergänzen.
Für Schineller und Gimboth ist offensichtlich, dass die gewählte Methode zur Ermittlung der Daten über die Hindernissituation genauere Ergebnisse liefert als eine oberflächliche Recherche mittels Google-Earth.
Im Übrigen wurde sowohl im Planfeststellungsbeschluss als auch im Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Rheinland-Pfalz festgestellt, dass die seit jeher bestehende Hindernissituation durch den Speyerer Dom keine Gefahrerhöhung für den Flugbetrieb darstellt. Das Gericht führt hierzu aus:„Wie der Sachverständige Gronak in der mündlichen Verhandlung überzeugend ausgeführt hat, stellt auch der Speyerer Dom kein gefahrerhöhendes Moment dar und brauchte deshalb nicht als risikoerhöhend berücksichtigt werden. Der Dom befindet sich ca. 250 m westlich der Anfluggrundlinie und ragt lediglich wenige Meter in die seitliche Übergangsfläche hinein. Darüber hinaus ist er weithin sichtbar, und zwar auch des Nachts, da er dann deutlich angestrahlt wird. Dabei wird nicht verkannt, dass sich Gebäude oder andere Anlagen im Übergangsbereich grundsätzlich gefahrerhöhend auswirken können, weshalb der Verordnungsgeber Gebäude auch in den seitlichen Übergangsflächen grundsätzlich verbietet. Im konkreten Fall stellt jedoch das geringfügige Hineinragen von Teilen des Domes in die seitliche Übergangsfläche aufgrund der guten Sichtbarkeit des Domes keine Gefahrerhöhung dar.“
Gimboth gibt darüber hinaus den Hinweis, dass es bei der Sicherheitsdiskussion in Bezug auf den Dom auf wenige Meter Höhendifferenz nicht ankommt. Zum einen wird die (genehmigte) Hindernissituation im Norden durch den Ausbau Richtung Süden nicht verändert. Sie ist also unabhängig von dem Vorhaben und stellt für die Piloten keine Veränderung dar. Zum anderen findet in Speyer heute und auch zukünftig Sichtflugbetrieb statt. Der Pilot muss dabei bestimmte gesetzliche Sichtverhältnisse einhalten. Hierzu gehört z.B. eine Mindestflugsicht von 1,5 km. Der Dom wird dabei schon früh als markantes Hindernis (im Gegensatz z.B. zu einzelnen Bäume in einer Waldfläche) wahrgenommen. Zusätzlich ist er als Hindernis in der Sichtanflugkarte eingezeichnet, die jeder Pilot im Rahmen einer ordnungsgemäßen Flugvorbereitung studieren und im Flugzeug mit sich führen muss. Alle praktizierten Anflugverfahren führen zudem in einem deutlichen Abstand am Dom vorbei. Der Dom stellte für den Flugbetrieb in den letzten Jahrzehnten kein Problem dar und wird dies auch weiterhin nicht tun.  

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