Mannheim / Metropolregion Rhein-Neckar – Nicht einmal mehr zwei Wochen dauert es bis zur Bundestagswahl. Die Stadtverwaltung und insbesondere das Wahlbüro geben deshalb wichtige Hinweise für einen reibungslosen Verlauf.
Keine Wahlbenachrichtigung?
Wahlberechtigte, die keine Wahlbenachrichtigung bekommen haben, müssen schnellstens beim Wahlbüro prüfen lassen, ob sie ins Wählerverzeichnis eingetragen sind: Telefon 293-9566. Wer seine Wahlbenachrichtigung erhalten, aber nicht mehr greifbar hat, kann auch nur mit dem Ausweis ins Wahllokal gehen. Das Wahlbüro der Stadt Mannheim gibt dazu gerne weitere Informationen und hilft bei allen Fragen zur Wahl: Es ist durchgehend montags bis freitags von 9 bis 16 Uhr, donnerstags bis 18 Uhr geöffnet. In der Woche vor der Wahl wird es täglich bis 18 Uhr geöffnet sein. Das Wahlbüro steht nach telefonischer Vereinbarung auch außerhalb dieser Öffnungszeiten zur Verfügung.
Briefwahl noch möglich
Die Zahl der Briefwählerinnen und Briefwähler bewegt sich weiterhin auf dem Niveau der Bundestagswahl 2005, da waren es etwa 35.000. Wer am Wahltag nicht in sein Wahllokal gehen kann, trennt den Briefwahlantrag von der Wahlbenachrichtigung ab. Die Personalien sind weitgehend schon vorgedruckt, nur noch das Geburtsdatum ergänzen, unterschreiben, frankieren und ans Wahlbüro schicken. Die Bearbeitung dort erfolgt durch den aufgedruckten Barcode blitzschnell und Ihre Briefwahlunterlagen gehen noch am gleichen Tag zur Post. Eine telefonische Antragstellung ist gesetzlich verboten. Wer persönlich ins Wahlbüro kommt und den Ausweis oder Pass vorlegt, kann dort nämlich gleich wählen.
Rote Wahlbriefe rechtzeitig zurückschicken
Wer seine Briefwahlunterlagen noch zu Hause hat, darf die Rücksendung nicht vergessen. Nur Wahlbriefe, die bis zum Wahltag um 18 Uhr im Rathaus eingehen, kommen in die Auszählung. Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in den Wahllokalen dürfen keine Wahlbriefe entgegen nehmen. Bei der Bundestagswahl 2005 kamen über 100 Wahlbriefe zu spät und über 1.000 gar nicht zurück. Diese Stimmen gingen leider verloren.
Erst- und Zweitstimme?
Die Bundestagswahl ist eine Zwei-Stimmen-Wahl. Mit der Erststimme entscheiden Sie über das Direktmandat im Wahlkreis 275 Mannheim, denn wer die meisten Erststimmen erhält ist direkt in den Bundestag gewählt, hier gilt Mehrheitswahl. Mit der Zweitstimme wählen Sie die Landesliste einer Partei. Die Zweitstimme entscheidet über die Sitzverteilung im Bundestag insgesamt. Sie wird deshalb auch als “Kanzlerstimme” bezeichnet, denn in dieses Amt muss man von der Mehrheit des Bundestages gewählt werden. Bei der Zweitstimme gelten die Prinzipien der Verhältniswahl. Bei dieser Kombination von Mehrheits- und Verhältniswahl dürfen die beiden Stimmen auch „gesplittet“ werden, d. h. Erst- und Zweitstimme können auch verschiedenen Wahlvorschlägen gegeben werden. Man darf auch nur eine Stimme abgeben, das wäre aber nur die halbe Wahl und die andere Stimme wäre ungültig. Die Stimmzettel gibt es erst im Wahllokal oder mit den Briefwahlunterlagen, aber ein Muster mit den 8 Wahlvorschlägen für die Erst- und 17 für die Zweitstimme kann im Internet unter www.mannheim.de/wahlen schon aufgerufen werden. Für die Stimmabgabe darf es aber nicht verwendet werden, die wäre ungültig.
Wie funktioniert die Sitzverteilung?
Das Verfahren ist nicht ganz einfach zu beschreiben. Die Hälfte der planmäßig 598 Abgeordneten wird direkt in den 299 Wahlkreisen und die andere Hälfte über die Landeslisten der Parteien in den Bundestag gewählt. Die Sitzverteilung erfolgt nach dem Zweitstimmenanteil der Parteien. Berücksichtigt werden dabei nur Parteien, die mindestens fünf Prozent aller abgegebenen gültigen Zweitstimmen erhalten haben. Die 5 % Klausel gilt nicht für Parteien, die in mindestens drei Wahlkreisen ein Direktmandat errungen haben oder die eine nationale Minderheit vertreten.
Wenn alle Stimmen ausgezählt sind, werden die Sitze zuerst nach dem Zweitstimmenanteil auf die Parteien aufgeteilt. Danach wird ebenfalls nach dem Zweitstimmenanteil festgestellt auf welche Bundesländer und damit Landeslisten die Sitze entfallen. Ein Bundesland erhält nicht einfach doppelt so viele Sitze wie es Wahlkreise hat. Ein Land kann je nach der Zahl der abgegebenen Zweitstimmen Sitze “gewinnen” oder “verlieren”. Maßgebend ist nicht die Zahl der Wahlberechtigten sondern die tatsächliche Wählerzahl und damit auch die Wahlbeteiligung.
Auf die nach Bundesländern errechnete Abgeordnetenzahl für eine Partei, wird die Zahl der (mit der Erststimme) direkt gewonnenen Wahlkreismandate angerechnet, danach verbleibende Sitze werden aus der Landesliste der Partei besetzt. Erringt eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate als ihr nach dem Zweitstimmenanteil Sitze zustehen, entstehen “Überhangmandate”. Die anderen Parteien erhalten dafür keinen Ausgleich, insoweit ist das Prinzip der reinen Verhältniswahl durchbrochen. 2005 entstanden so 16 Überhangmandate, 9 für die SPD und 7 für die CDU, davon 3 in Baden-Württemberg. Hier wird es nach dieser Wahl aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts eine Änderung geben, die spätestens bis zum 30.06.2011 getroffen werden muss und sich auf den neuen Bundestag noch nicht auswirkt.
.