Berlin / Ludwigshafen / Metropolregion Rhein-Neckar – Doris Barnett zieht Experten aus der Region zu Rate – Umsetzung der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie mit Sachverstand aus der Pfalz
Anlässlich eines internen Fachgesprächs zum „Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Gewerberecht und in weiteren Rechtsvorschriften“ lud Bundestagsabgeordnete Doris Barnett Sachverständige aus der Region nach Berlin ein. Heinrich Jöckel von der IHK Pfalz sowie Thomas Felleisen und Steffen Blaga von der Handwerkskammer Pfalz diskutierten mit Mitarbeitern der Wirtschaftsministerien des Bundes und des Landes Rheinland-Pfalz. Gespräche mit der Gewerkschaftsseite werden folgen.
„Bei der Umsetzung dieser lange umstrittenen Richtlinie in durchführbares und akzeptables deutsches Recht setze ich auf die Praxis“, sagte Doris Barnett, die die Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion zu dieser Thematik ist. „Den üblicherweise zu öffentlichen Anhörungen eingeladenen Spitzenverbänden sind selbstverständlich auch die Probleme der Praxis bekannt. Aber der Teufel steckt ja bekanntlich im Detail – und da sind mir diejenigen, die damit tagtäglich zu tun haben, profunde Quellen, auf die ich nicht verzichten will“, begründet Barnett ihre Entscheidung. In der Tat wurde im Gespräch mehrfach Klärungsbedarf ausgemacht und von Seiten des Bundeswirtschaftministeriums Änderungsvorschläge zugesichert.
Die wichtigsten Details bei der Dienstleistungsrichtlinie sind der Einheitliche Ansprechpartner (EA) und der öffentlich bestellte Sachverständige.
In Rheinland-Pfalz wird der EA nicht bei den Kammern oder Kommunen, sondern bei den beiden Struktur- und Genehmigungsdirektionen angesiedelt. Zu dieser Lösung kam das Landeswirtschaftsministerium in enger Zusammenarbeit mit den Kammern. Jedes Bundesland ist hier frei zu entscheiden, an welcher Stelle der Einheitliche Ansprechpartner, der dann nicht nur die EU-Dienstleistungsanbieter betreuen soll sondern auch die Einheimischen Unternehmen, angesiedelt wird. „Das wird sicherlich im neuen Jahr, wenn alles in Kraft treten muss, zunächst noch ziemlich ‚holpern’“, ist Barnett überzeugt. „Aber wir können nicht warten, bis wir alles zu hundert Prozent ‚wasserdicht’ haben, weil dieses neue Instrument, das EU-weit gelten wird, erst in der Anwendung seinen ‚Schliff’ erhalten wird“, so Barnett. „Bei den öffentlich bestellten Sachverständigen und der Gleichstellung solcher aus anderen EU-Ländern wird es sicherlich noch zu Diskussionen kommen. Aber wir müssen auch den Zeitplan einhalten, weil die Zeit drängt“, weiß Barnett um die Eilbedürftigkeit. Denn wenn das Gesetz nicht noch vor der Sommerpause in Kraft tritt, würde es wegen des Endes der Legislaturperiode der Diskontinuität anheim fallen und mit Beginn der neuen Legislaturperiode komplett neu ins Gesetzgebungsverfahren müssen. Dass das Gesetz dann noch rechtzeitig bis Ende 2009 in Kraft treten könnte, ist höchst unwahrscheinlich.