Worms / Rhein-Neckar – Verbraucherzentrale veranstaltet Beratungstag in Worms zum Thema „Wie sicher ist mein Geld?“ – Zahlreiche Hiobsbotschaften aus der Finanzbranche haben private Sparer und Anleger zutiefst verunsichert. Dies spiegelt sich auch in einer Vielzahl von Anfragen bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz wider. Anlässlich des Weltverbrauchertags veranstaltet die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz daher in ihren Beratungsstellen Beratungstage zum Thema „Wie sicher ist mein Geld?“. Am Montag, den 16. März 2009 findet auch im Wormser Rathaus, Marktplatz 2, Zimmer 20, von 10 bis 15 Uhr ein Beratungstag statt. Worauf ist in diesen turbulenten Zeiten noch Verlass? Welches Risiko bergen die einzelnen Anlageprodukte? Wie funktioniert die Einlagensicherung der Banken? Wie sicher ist das Geld bei ausländischen Banken? Antworten auf diese und viele weitere Fragen geben die Finanzexpertinnen der Verbraucherzentrale während der Aktionstage. Daneben geben sie Tipps für eine solide Geldanlagestrategie, stellen ausgewählte sichere Finanzprodukte vor und bieten Informationen zur Sicherheit verschiedener Anlageformen. Wer sich vor Vertragsabschluss umfassend informiert, vermeidet späteren Ärger, etwa durch unvorteilhafte oder unsichere Verträge. Mit ihrer Aktion will die Verbraucherzentrale die Sensibilität für riskante Anlageprodukte schärfen und einen Beitrag zu mehr Finanzkompetenz privater Haushalte leisten. Neben einer persönlichen Kurzberatung gibt es auch schriftliche Informationen zum Mitnehmen. Darin finden sich Antworten zu den häufigsten Fragen rund um die Finanzmarktkrise. Ratgeber rund um das Thema Geldanlage runden das Angebot ab. Wer nicht zum Beratungstag kommen kann, findet auch auf der Homepage der Verbraucherzentrale unter www.vz-rlp.de zahlreiche Informationen. Eine umfangreiche persönliche Beratung zur Geldanlage bietet die Verbraucherzentrale in ihrer Geschäftsstelle in Mainz nach Terminvereinbarung unter 06131/28 48 0 (Montag bis Donnerstag 9 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr sowie Freitag 9 bis 13 Uhr).
Zum Hintergrund des Weltverbrauchertags
Verbraucherorganisationen erinnern alljährlich an diesem Tag an die Schutzinteressen und grundlegenden Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Hierzu gehört auch das Recht auf umfassende Information und Verbraucherbildung. Erstmalig gefeiert wurde der Weltverbrauchertag am 15. März 1983. Ursprung ist die Erklärung des ehemaligen US Präsidenten John F. Kennedy, der am 15. März 1962 in einer Rede vor dem amerikanischen Kongress erstmalig vier grundlegende Rechte der Verbraucher formulierte als so genannte “Grundrechte” der Verbraucher bezeichnete:
– das Recht auf Sicherheit und sichere Produkte
– und das Recht auf umfassende Information
– das Recht auf freie Wahl
– das Recht, gehört zu werden
Diese Grundrechte wurden von der Generalversammlung der Vereinten Nationen mit der Verabschiedung der Guidelines for Consumer Protection 1985 (1999 noch einmal aktualisiert), erweitert um:
– das Recht zur Befriedigung der Grundbedürfnisse
– das Recht auf Entschädigung
– das Recht auf Verbraucherbildung
– das Recht auf eine intakte Umwelt
VZ-RLP