Ludwigshafen / Rhein-Neckar – Die Stadt Ludwigshafen unternimmt vielfältigste Anstrengungen, Bürge-rinnen und Bürgern mit Behinderungen eine möglichst uneinge-schränkte Teilhabe am Stadtleben zu ermöglichen. Gezielt Bedürfnisse, Anregungen und Wünsche seitens behinderter Menschen zu berücksichtigen ist Aufgabe des kommunalen Behindertenbeauftragten. In Ludwigshafen wird deshalb bei allen von der Stadtverwaltung aus-gehenden Planungen zu Bautätigkeiten auch die Stellungnahme des Behindertenbeauftragten eingeholt.
Die Erfolge dieses Vorgehens haben bereits jetzt schon spürbare Verbesserungen für Bürgerinnen und Bürger mit Behinderungen mit sich gebracht. So sind die Zugänge zum Rathaus, zur Bismarckstraße und zum Stadthaus Nord barrierefrei und auch beim Umbau des Theaters im Pfalzbau wird ein Fahrstuhl für Rollstuhlfahrer berücksichtigt. Weiterhin ist es im Theater eine gängige Praxis, dass bei Kartenreservierungen ein Rollstuhlfahrerbereich berücksichtigt wird. Große Fort-schritte wurden im Hinblick auf Haltestellen für Busse und Bahnen erreicht. So wurde in der Metropolregion Rhein-Neckar ein Standard festgelegt, nach dem alle Haltestellen für Straßenbahnen oder Busse behindertengerecht aus- bzw. umgebaut werden. Gerade der Umbau der Endhaltestelle in Oppau, der im November 2008 begonnen wird, erfüllt alle derzeit gültigen Bedingungen in Bezug auf Barrierefreiheit. Eine in der derzeitigen politischen Diskussion geforderte Prioritätenliste bezüglich des behindertengerechten Umbaus von Haltestellen wurde bereits aufgrund der guten Zusammenarbeit mit den Verkehrsbetrieben Ludwigshafen (VBL) und der RNV im Jahr 2004 erstellt. Seit Dienstag, 23. September 2008, hat sich auch eine “Arbeitsgemeinschaft barrierefreier Nahverkehr Rhein-Neckar” gegründet, in der ebenso der kommunale Behindertenbeauftragte Ludwigshafens seine Erfahrungen einbringt. Bei den Sanierungen des Wilhelm-Hack-Museums wie auch des Freibades am Willersinnweiher oder bei Umbaumaßnahmen im Hallenbad Süd werden Belange von Behinderten berücksichtigt und Stellung-nahmen des kommunalen Behindertenbeauftragten angefordert, wobei im Einzelfall deren Finanzierbarkeit zu prüfen ist. Im Zusammenhang von behindertengerechten Lösungen ist auch auf 24 Ampelanlagen im Stadtgebiet hinzuweisen, die mit akustischen und/oder taktilen Signalen für blinde oder sehbehinderte Personen ausgestattet wurden. Bei weiteren acht Ampelanlagen ist dies geplant und in der Umsetzung. Außerdem ist unter Abstimmung mit dem Gehörlosenverband die Entscheidung getroffen worden, dass die städtische Feuerwehr in Stör- und Katastrophenfällen Gehörlose über das Handy mit einer Störfall-SMS informiert. Ebenso stehen breit gefächerte Informationen zum Thema “Barrierefreies Ludwigshafen” auch im Internet unter www.ludwigshafen.de.