Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar – Die Stadt Heidelberg fördert seit vielen Jahren privaten Wohnraum mit dem Wohnungsentwicklungsprogramm (WEP). Darin sind verschiedene Maßnahmen zusammengefasst – von der Förderung für Miet- und Eigentumswohnungen über Zuschüsse für barrierefreies Bauen bis zum Baulandmanagement. Nun hat der Gemeinderat am 26. März 2015 die Fortschreibung des WEP beschlossen. Neben den bewährten und fortentwickelten Maßnahmen finden sich darin auch zwei völlig neue Programmteile: die „Heidelberger Schlossprämie“ zur Verbesserung des Einbruchschutzes und ein Förderprogramm zur Schaffung von Wohnraum für Menschen, die ihren Lebensunterhalt überwiegend aus Transferleistungen bestreiten.
„Mit der Fortschreibung des Wohnungsentwicklungsprogramms setzen wir bereits heute für den Heidelberger Wohnungsmarkt wichtige Impulse“, sagt Erster Bürgermeister und Baudezernent Bernd Stadel: „Künftig können zum Beispiel auch sogenannte Schwellenhaushalte mit einem mittleren Einkommen eine Miet- oder Eigentumsförderung erhalten – ein wichtiger Baustein, um insbesondere für junge Familien in Heidelberg bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.“
Die Maßnahmen des WEP im Überblick
– Neu: Heidelberger Schlossprämie
Um Bürgerinnen und Bürger dabei zu unterstützen, ihr Haus oder ihre Wohnung gegen Einbruch zu sichern, hat die Stadt Heidelberg das Förderprogramm „Die Heidelberger Schlossprämie“ aufgelegt. Bürgerinnen und Bürger können beim Einbau von mechanischer Sicherheitstechnik einen Zuschuss von 25 Prozent bis maximal 2.500 Euro erhalten. Sowohl Eigentümerinnen und Eigentümer, als auch Mieterinnen und Mieter können die Förderung beantragen. Voraussetzung ist, dass die geplanten Maßnahmen mit der Kriminalpolizeilichen Beratungsstelle Heidelberg abgestimmt und in den Sicherungsempfehlungen festgehalten sind. Gefördert werden mechanische Sicherungsmaßnahmen wie zum Beispiel einbruchhemmende Fensterbeschläge oder Zusatzschlösser mit Sperrbügel. Für passive, elektronische Maßnahmen wie Alarmanlagen oder Videoüberwachungen ist keine Förderung möglich.
– Neu: Wohnraum für Leistungsempfängerinnen und -empfänger
Mit einem neuen Förderinstrument will die Stadt Heidelberg Anreize für Vermieterinnen und Vermieter schaffen, ihren Wohnraum insbesondere an Menschen zu vermieten, die ihren Lebensunterhalt überwiegend aus Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch SGB II und XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz bestreiten. Vermieterinnen und Vermieter können dafür einen einmaligen Zuschuss erhalten: Die Grundförderung beträgt 2.000 Euro pro Wohnung, hinzu kommt eine Zusatzförderung von 30 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Voraussetzung ist, dass der Mietpreis nicht über der ortsüblichen Vergleichsmiete gemäß Mietspiegel liegt.
– Mietwohnraumförderung
Um Mieterhaushalte aus dem sogenannten Schwellenbereich stärker zu unterstützen, werden die Einkommensgrenzen angehoben und die bisherige, einkommensabhängige Staffelung der Förderbeiträge abgeschafft. Künftig sollen alle geförderten Haushalte den gleichen Mietzuschuss von zwei Euro pro Quadratmeter Wohnfläche erhalten. Dadurch können diejenigen Haushalte besser gefördert werden, die aufgrund ihres Einkommens keinen Wohnberechtigungsschein für öffentlich geförderte Wohnungen erhalten, die aber auf dem Heidelberger Wohnungsmarkt nur schwer eine bezahlbare Wohnung finden. Ein Beispiel: Eine vierköpfige Familie mit einem Bruttoeinkommen von bis zu 68.100 Euro pro Jahr kann künftig einen monatlichen Mietzuschuss von zwei Euro pro Quadratmeter Wohnfläche erhalten. Nach den alten Kriterien hätte sie keine Förderung bekommen, bisher lag die Einkommensgrenze für sie bei rund 60.000 Euro. Zudem hätte sie, auch bei Einhaltung dieser Grenze, nach der alten Regelung nur 50 Cent pro Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche als Mietzuschuss erhalten.
– Wohneigentum für Familien
Damit künftig mehr sogenannte Schwellenhaushalte von der Wohneigentumsförderung profitieren, wird die förderfähige Einkommensgrenze an die der Landeswohnraumförderung angepasst. Für eine vierköpfige Familie erhöht sich die Brutto-Einkommensgrenze damit um circa 4.000 Euro auf circa 65.500 Euro pro Jahr. Junge Familien profitieren in Heidelberg zusätzlich: Bei der Ermittlung ihrer Einkommensgrenze wird ein zusätzliches Haushaltsmitglied miteinberechnet – für Kinder, die später eventuell noch dazukommen. Für die Familie im Beispielfall läge die Einkommensgrenze damit sogar bei rund 74.000 Euro – 8.500 Euro über der der Landesförderung.
– Barrierefreie Lebenslaufwohnungen
Um in Heidelberg mehr barrierefreie und lebenslang nutzbare Wohnungen zu schaffen, wird im Förderprogramm „Barrierefreie Lebenslaufwohnungen“ der Fokus künftig stärker auf den Bereich Neubau gelegt: Die Fördersätze für barrierefreie Neubaumaßnahmen und Geschosssanierungen wurden deutlich erhöht, künftig können sie mit 2.500 Euro pro Wohneinheit und bis zu 50.000 Euro pro Gebäude oder Gebäudekomplex gefördert werden. Der Kauf von barrierefreien Wohnungen ist künftig aus städtischen Mitteln nicht mehr förderfähig, Kaufinteressierte können hierfür aber auf die Förderangebote der baden-württembergischen L-Bank und der Kreditanstalt für Wiederaufbau zurückgreifen.
– Baulandbeschluss
Mit dem Baulandmanagement sorgt die Stadt dafür, dass überall dort, wo Baurecht neu geschaffen wird, 20 Prozent aller entstehenden Wohnflächen preisgünstiger angeboten werden. Künftig soll es für Bauherren in Ausnahmefällen möglich sein, in Abstimmung mit der Stadt den gebundenen Wohnraum nicht im Neubauprojekt selbst, sondern in einem gleichwertigen Objekt in einem Radius von bis zu zwei Kilometern nachzuweisen. In diesem Fall müssen dann mindestens 30 Prozent gebundene Wohnflächen angeboten werden. Die preisgebundene Miete orientiert sich künftig nicht mehr an der gesamtstädtischen durchschnittlichen Mietspiegel-Miete, sondern wird durch einen pauschalen Abschlag auf die jeweilige ortsübliche Vergleichsmiete berechnet. Dies garantiert eine Differenzierung des Mietpreises je nach Lage des Objekts.
– Stadtbildpflege und Denkmalschutz
Im Rahmen der WEP-Fortschreibung werden auch die Fördersätze für denkmalpflegerische Maßnahmen angepasst. Hierdurch sollen Eigentümerinnen und Eigentümer motiviert werden, an Kulturdenkmälern oder anderen Objekten mit besonderer stadtbildprägender Bedeutung solche Erhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten umzusetzen, die von Seiten des Denkmalschutzes gewünscht sind, für die aber keine rechtliche Verpflichtung besteht.