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Heidelberg – Vorsicht bei der Einfuhr von Tieren

Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar – Das Bürgeramt der Stadt Heidelberg weist aus gegebenem Anlass darauf hin, dass bei der Einfuhr von Tieren oder tierischen Produkten nach Deutschland rechtliche Vorgaben wie beispielsweise Impfnachweise und Einfuhrgenehmigungen zu beachten sind. Diese Maßnahmen sind notwendig, um der Verbreitung von Tierseuchen vorzubeugen. Wer daran denkt, ein Tier nach Deutschland zu bringen, sollte sich zuvor bei der Veterinärabteilung des Bürgeramtes (Telefon 06221 58-17030) über die geltenden Bestimmungen informieren.

Der aktuelle Fall: Ein Welpe war ohne Einfuhrgenehmigung und Impfnachweise nach Deutschland mitgebracht worden. Der Hund musste dem Halter weggenommen und in eine Quarantäneeinrichtung gebracht werden. Dort wurden alle erforderlichen gesundheitlichen Untersuchungen vorgenommen. Für den Hundehalter bedeutete das neben dem vorübergehenden Verlust seines Tieres auch eine erhebliche finanzielle Belastung. Er musste die Kosten für die Quarantäne-Unterbringung sowie alle mit den Impfungen zusammenhängenden Kosten übernehmen. Zudem stellt die illegale Einfuhr eines Tieres aus einem Drittland eine Ordnungswidrigkeit dar, die ein Bußgeld nach sich zieht.

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