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Mannheim (bgn) – Dunkelheit und Witterung machen Arbeitsweg gefährlicher

Mannheim (bgn) / Metropolregion Rhein-Neckar – Arbeitnehmer sind auf dem direkten Weg zur Arbeit gesetzlich versichert — Die kalte Jahreszeit naht: Es wird morgens später hell und abends früher dunkel. Das Wetter wird schlechter, Nässe, Laub und Reif machen
die Straßen glatt. Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) rät deshalb zu erhöhter Vorsicht im Straßenverkehr – besonders gilt das für Menschen, die früh raus müssen, um zur Arbeit zu kommen. Und das aus gutem Grund, denn im vergangenen Jahr verzeichnete die BGN insgesamt 11.246 Wegeunfälle. Gerade Versicherte aus dem Back- und Fleischerhandwerk sowie der Gastronomie haben Arbeitszeiten, die entweder sehr früh beginnen oder spät abends enden. Sie sind, wie alle 3,4 Millionen Versicherten der BGN, auf dem Weg von und zur Arbeit über die Berufsgenossenschaft versichert. Wie man den Arbeitsweg sicher bewältigt, dazu gibt die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe wertvolle Tipps.

Wichtige Tipps für mehr Sicherheit
Fußgänger sollten auf das richtige Schuhwerk achten. Rutschhemmende Profilsohlensind vielleicht nicht besonders schick, sind aber die Mindestanforderung für sicheren Halt beim Gehen. Wer im Job auf feinere Schuhmode angewiesen ist, sollte sich am Arbeitsplatz ein Paar Schuhe zum Wechseln bereitstellen. Auch bei der Kleidung gibt es wichtige Dinge zu beachten: Dunkle Farbtöne erhöhen das Unfallrisiko. Helle Farbtöne, vor allem aber reflektierende Elemente an der Kleidung werden von anderen Verkehrsteilnehmern besser wahrgenommen. Sie erhöhen die Sichtbarkeit um den Faktor fünf. Wenig beachtet wird, dass Autoscheinwerfer in erster Linie die Straße ausleuchten, der Fahrer also zunächst nur die untere Körperhälfte des Fußgängers sieht. Das gilt es bei der Auswahl der

Kleidung zu bedenken.
Der Schutzhelm setzt sich bei Fahrradfahrern mehr und mehr durch. Aber auch reflektierende Kleidung sollte aus Sicht der Berufsgenossenschaft ein Muss sein. Für wenig Geld gibt es im Handel genormte Warnwesten, die für erhöhte Sicherheit sorgen. Selbstverständlich sollte das Fahrrad ebenfalls mit ausreichend Reflektoren ausgestattet sein und einer funktionierenden Lichtanlage.

Bei Unterbrechung des Arbeitsweges droht Versicherungsverlust
Sollte trotz aller Vorsicht ein Unfall auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte passieren, muss dieser, sofern er eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen nach sich zieht, innerhalb von drei Tagen der Berufsgenossenschaft gemeldet werden. Doch Achtung: Wer auf dem Arbeitsweg etwa am Kiosk anhält um sich eine Zeitung zu kaufen, unterbricht nicht nur seine Fahrt, sondern in der Regel auch den Versicherungsschutz. Denn man verlässt den direkten Weg zur Arbeit und widmet sich privatwirtschaftlichen Dingen. Erst wenn man sich wieder ins Auto oder aufs Fahrrad setzt und sich auf dem direkten Weg befindet, lebt der Schutz wieder auf.

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