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Neustadt – SPD-Kritik an mehr Lärm durch neue B39 unsachgemäß

Neustadt / Metropolregion Rhein-Neckar – Die auf der SPD-Veranstaltung im Saalbau zum Projekt B39 geäußerte Kritik, durch den Tunnelbau werde es zu einer stärkeren Lärmbelastung in der Amalienstraße und am Karolinenhang kommen, ist nicht richtig. Im Gegenteil. Das vorliegende Lärmgutachten – das sowohl auf der Internetseite der Stadt als auch im Info-Laden B39 zur Verfügung steht – zeigt, dass der Lärm in diesem Bereich insgesamt sogar zurückgeht.

Darin heißt es: Für den Neubau und die wesentliche Änderung von Straßen gilt die 16. Bundesimmissionsschutzverordnung (Straßenverkehrslärmschutzverordnung), wonach der erforderliche Lärmschutz dimensioniert und als vorsorgende Maßnahme im Zusammenhang mit der Straßenbaumaßnahme hergestellt werden muss. Es gilt dabei der Grundsatz, dass aktive Lärmschutzmaßnahmen am Bauwerk oder Lärmschutzanlagen Vorrang vor passiven Lärmschutzmaßnahmen am Gebäude haben.

Für die Bewertung der Geräuschbelastung der betroffenen Bewohner wird in den Plänen die Gesamtlärmsituation aus Straßen- und Schienenlärm betrachtet. Dies geschieht vor allem vor dem Hintergrund, dass sich die Lärmschutzmaßnahmen positiv auf Straßen- und Schienenlärm auswirken werden.

Als Fazit stellt der Gutachter klar: Ingesamt kann festgestellt werden, dass die Gesamtlärmbewertung durch den Ausbau und Neubau der B39 verbessert wird: Entlang der entlasteten Hauptstraßenabschnitte sehr deutlich, aber auch auf der südlichen Bahnseite an der Karolinenstraße.

Mehr Infos unter www.ProjektB39.de

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