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Ludwigshafen – AWO :Bildungs -und-Teilhabepaket muss auf Pruefstand

Ludwigshafen/Metropolregion Rhein-Neckar – AWO und DPWV:Holger Scharff: „ Bildungs- und Teilhabepaket muss auf den Prüfstand – keine Haushaltssanierung mit Restmitteln „

„Gleiche Bildungschancen für Arm und Reich kann es nur geben, wenn das Bildungs- und Teilhabepaket massiv verändert wird und auch der Zugang massiv erleichtert wird „ so der Sprecher vom Paritätischen Regionalverband und Arbeiterwohlfahrt Stadtkreisverband e.V. Ludwigshafen am Rhein.

Zu viele bürokratische Hemmnisse beinhaltet das Bildungs- und Teilhabepaket und verhindert damit, dass es wirklich bei den Kindern ankommt so Scharff weiter.

Für viele Kinder gerade in Ludwigshafen müsste man durch dieses Paket Deutschkurse finanzieren können, um ihnen dadurch einen guten Schulanfang zu ermöglichen. Unabhängig vom Angebot der Schulen müsste den Kindern bei Bedarf damit die Nachhilfe finanziert werden, damit die Kinder im Unterricht folgen können. Diese Hilfe müsste den Kindern von geringverdienenden Eltern genauso zur Verfügung stehen wie Kindern von Hartz IV Eltern.Das bisherige Verfahren, dass nur Kinder Nachhilfe erhalten, die kurz davor stehen die Klasse wiederholen zu müssen ist schlichtweg Geldverschwendung, da diese Nachhilfe nichts mehr nützt und der Schüler zu 99 % das Klassenziel trotz kurzer Nachhilfe nicht erreichen wird.

Die Erstattung der Fahrtkosten zum Erreichen der Schule ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Auch dies so Scharff ist für die Kinder nicht ausreichen, wenn sie vom Angebot einer Vereinsmitgliedschaft oder des Musikunterrichts am Nachmittag teilnehmen wollen. Ohne Fahrkarte für den ÖPNV können diese Kinder weder an einem Vereinsleben teilnehmen noch in den Musilunterricht gehen. Für Verein und Musikunterricht stellt sich dann auch oft die Frage, kann sich das Kind ein Musikinstrument leisten oder das Handwerkszeug für den Verein. Scharff: „ Auf jeden Fall brauchen sie eine Monatskarte für den ÖPNV um diese Teilhabe überhaupt nutzen zu können. „

Immer wieder hört man auch, dass man bei Stadt oder Jobcenter bei der Bewilligung von Leistungen Angst hat mit dem Rechnungshof in Konflikte zu geraten.

Scharff: „ Nach unserer Auffassung fehlt sowohl vom Bund als auch vom Land eine klare Arbeitsrichtlinie im Interesse der Kinder, wie die Mittel des Bildungs- und Teilhabepakets ausgegeben werden dürfen. Das Land Rheinland-Pfalz ist hier in der Verantwortung schnell eine Richtlinie zu schaffen, die die Interessen der Kinder so berücksichtigt, dass die Mittel auch ihr Ziel einer vernünftigen Teilhabe erreichen. Vom Bund müssen die Vorgaben so geändert werden, dass weniger Bürokratie die Eltern daran hindert einen Antrag für ihre Kinder zu stellen. „

Es ist derzeit unklar, ob die Restmittel zurückgeführt werden müssen oder im Haushalt der Stadt Ludwigshafen verbleiben. Die in der Stadt nicht ausgegebenen Mittel aus dem letzten Jahr müssen weiterhin den Kindern zu Verfügung stehen, wenn sie nicht an das Land oder den Bund zurückgeführt werden müssen. Die Restmittel dürften nicht zur Haushaltssanierung eingesetzt werden

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