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Landau – 43-Jähriger aus Landau hat Einstellung als Gymnasiallehrer erschlichen – Staatsanwaltschaft ermittelt

Landau/Metropolregion Rhein-Neckar – Einstellung als Gymnasiallehrer erschlichen – Staatsanwaltschaft Landau in der Pfalz hat Anklage erhoben
Die Staatsanwaltschaft Landau hat gegen einen 43-Jährigen aus Landau wegen Betrugs und Urkundenfälschung Anklage zum Amtsgericht – Schöffengericht – Landau erhoben.
Ihm wird erstens zur Last gelegt, durch wahrheitswidrige Angabe nicht vorhandener Qualifikationen beim Regierungspräsidium Stuttgart seine Beschäftigung als verbeamteter Lehrer in den Schuldienst des Landes Baden-Württemberg erschlichen zu haben.
Der Angeschuldigte gab in seiner Bewerbung insbesondere an, die Allgemeine Hochschulreife erreicht zu haben, ein Studium an der Universität Mainz, Studiengang Lehramt für Gymnasien, erfolgreich abgeschlossen und das Erste Staatsexamen mit der Note gut (1,6) bestanden, zu haben, obwohl er zu keinem Zeitpunkt ein Gymnasium besucht und einen Hochschulabschluss erreicht hatte.
Der Angeschuldigte erhielt aufgrund seiner Täuschung ab September 2006 eine bezahlte Stelle als Lehrer und wurde ein Jahr später zum Beamten auf Probe ernannt.
Der Angeschuldigte war von Sommer 2006 bis Sommer 2008 als Lehrer am Tulla-Gymnasium in Rastatt tätig und unterrichtete die Fächer Sport und Biologie.
Zweitens wird ihm vorgeworfen, im Jahr 2007 versucht zu haben – unter Vorspiegelung nicht vorhandener Qualifikationen – als verbeamteter Lehrer im gymnasialen Schuldienst in Rheinland-Pfalz eingestellt zu werden. Er gab wiederum wahrheitswidrig in seiner Bewerbung an, dass er die allgemeine Hochschulreife und die Erste Staatsprüfung bestanden habe. Zudem behauptete er, die Zweite Staatsprüfung mit der Note 1,5 bestanden zu haben, obwohl er diese lediglich mit der Gesamtnote 3,5 bestanden hatte.
Sein Bemühen blieb jedoch ohne Erfolg. Der Angeschuldigte erhielt im Sommer 2007 keine Planstelle.
Der Angeschuldigte wird drittens beschuldigte, sich im Jahr 2008 eine Stelle als verbeamteter Lehrer im Schuldienst des Landes Rheinland-Pfalz erschlichen zu erhalten. Hierbei wiederholte er die falschen Angaben bezüglich des Ersten und Zweiten Staatsexamens. Dabei reichte er auch von ihm fingierte Unterlagen ein.
Seit seiner Einstellung im August 2008 unterrichtete er am Eduard-Spranger-Gymnasium in Landau die Fächer Biologie und Sport bis er im Jahr 2011 zunächst dienstunfähig erkrankte. Im September 2011 wurde ihm die weitere Ausübung der Tätigkeit untersagt, nachdem sich herausgestellt hat, dass er die notwendigen Qualifikationen nie erworben hatte.
Der Angeschuldigte ist im Wesentlichen geständig. Zu seinen Motiven führte er aus, er sei von seinen Eltern unter Druck gesetzt worden, das Abitur zu machen und zu studieren, obwohl er aufgrund einer bestehenden Konzentrationsstörung dazu nicht in der Lage gewesen sei.
Ein Termin zur Hauptverhandlung wurde noch nicht bestimmt.
Betrug (§ 263 StGB) und Urkundenfälschung (§ 267 StGB) werden nach dem Gesetz jeweils mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bedroht.

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