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Mannheim – Bürgermeister Specht skeptisch über Ergebnis der Testkauf-Aktionen “hochprozentiges für Jugendliche”

Mannheim / Metropolregion Rhein-Neckar – Jugendliche kommen trotz Verbots zu leicht an hochprozentigen Alkohol. Das ist das Ergebnis von bisher drei gemeinsamen Testkauf-Aktionen der Stadtverwaltung und der Polizei.

„Wer Spirituosen an Kinder und Jugendliche verkauft, handelt absolut verantwortungslos und gefährdet deren gesunde Entwicklung“, so Erster Bürgermeister und Sicherheitsdezernent Christian Specht. „Wir haben festgestellt, dass in rund der Hälfte der getesteten Geschäfte hochprozentige Getränke an minderjährige Testkäufer verkauft wurden. Das bestärkt uns darin, unsere intensive Präventionstätigkeit und unsere Kontrollen fortzusetzen. So wollen wir die Jugendlichen einerseits besser informieren und ihnen andererseits den Zugang zu Alkohol erschweren, um den Alkoholmissbrauch und die daraus entstehenden gesundheitlichen Schäden, aber auch Belästigungen der Öffentlichkeit zu verringern.“

2010 hat das baden-württembergische Sozialministerium gezielte Alkohol-Testkäufe mit Jugendlichen erlaubt, um die Einhaltung des Verkaufsverbots an Minderjährige überprüfen zu können. Bei mittlerweile drei Testkauf-Aktionen im Oktober 2010 sowie im Februar und April 2011 haben Stadt Mannheim und Polizei insgesamt 65 Läden in verschiedenen Stadtteilen getestet. Dabei erhielten die jugendlichen Testkäufer in 33 Fällen problemlos den hochprozentigen Alkohol, während sich 32 Verkäufer an das Verbot hielten und die vorgeschriebene Altersprüfung durchführten. Das entspricht einer Verstoßquote von 51 Prozent. Auch in anderen Städten werden immer wieder Alkohol-Testkäufe durchgeführt: Heilbronn meldet eine Verstoßquote von 40 Prozent, in Stuttgart wurde in genau der Hälfte der Testkäufe verbotswidrig Alkohol an Jugendliche abgegeben und in Ulm sogar in 56 Prozent der Fälle.

„Bei der statistischen Auswertung der Testkäufe konnten wir nahezu keinen Unterschied zwischen größeren Filialketten und Einzelbetrieben feststellen. Unachtsames Personal trafen wir leider viel zu oft“, erläutert Peer-Kai Schellenberger, Abteilungsleiter Verbraucherschutz, Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten im Fachbereich Sicherheit und Ordnung der Stadtverwaltung. „Auch Plakate, die im Kassenbereich auf die Jugendschutz-Vorschriften hinweisen, hatten keinen signifikanten Effekt“, so Schellenberger weiter. „Besser wirken dagegen Kassensysteme, die beim Verkauf von Alkohol automatisch auf die notwendige Altersprüfung hinweisen und so das Kassenpersonal sensibilisieren.“ Ein entsprechendes Gerät demonstrierte Sergio Kessler, Geschäftsführer des Mannheimer Unternehmens K+S Kassensysteme: Wird ein Produkt über den Scanner gezogen, erkennt die Kasse, ob es Branntwein enthält, und weist das Verkaufspersonal mit einem optischen oder akustischen Signal auf die notwendige Altersprüfung hin.

„Im Interesse der Kinder und Jugendlichen sollten solche Systeme in unserer Stadt möglichst bald zum Standard werden“, appellierte Specht an die Mannheimer Einzelhändler. „Wir werden unsere Testkäufe gemeinsam mit dem Kommunalen Ordnungsdienst in jedem Fall fortführen und – wo nötig – auch konsequent Bußgelder verhängen.“ Die Bußgelder für den erstmaligen Verstoß gegen das Alkoholverkaufsverbot an Jugendliche liegen regelmäßig bei 300 Euro für Verkäuferinnen oder Verkäufer bzw. 2000 Euro für den verantwortlichen Gewerbetreibenden bzw. Filialleiter. Wiederholte Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz können mit Bußgeldern in mehrfacher Höhe geahndet werden.

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