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Südliche Weinstraße – Bildungs- und Teilhabepaket: Rückwirkende Anträge noch bis 30. Juni 2011 möglich

Südliche Weinstraße/Metropolregion Rhein-Neckar – Seit dem 1. April 2011 ist das Gesetz, welches Kindern und Jugendlichen einkommensschwacher Eltern eine finanzielle Unterstützung bei Förder- und Freizeitangeboten ermöglicht, in Kraft. „Über 600 Anträge sind bislang bei der Kreisverwaltung bzw. beim Jobcenter Landau-Südliche Weinstraße eingegangen“, so der Sozialamtsleiter Günter Spieth. Bis spätestens 30. Juni 2011 können noch Anträge rückwirkend zum 1. Januar 2011 gestellt werden. Danach können Anträge für künftige Maßnahmen gestellt werden.

Rund 1.800 Kinder und Jugendliche im Landkreis Südliche Weinstraße können von der neuen Förderung profitieren. „In den nächsten Tagen erhalten alle Familien, die bereits Wohngeld oder Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII erhalten, ein Informationsschreiben der Landrätin“, so Spieth.

Einen Anspruch auf Leistungen haben Schüler und junge Erwachsene aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Für den persönlichen Schulbedarf erhalten Schülerinnen und Schüler für die Erstausstattung jeweils zum 1. August 70 Euro und zum 1. Februar 30 Euro. Anschaffungen wie Schulranzen, Sportzeug und Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien sollen dadurch erleichtert werden.

Für eintägige Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten können die Kosten übernommen werden, wenn vor dem Ausflug eine Kostenübernahme schriftlich beantragt wird. Bezahlt werden nur die tatsächlichen Kosten. Taschengeld für zusätzliche Ausgaben während des Ausflugs wird nicht übernommen.

Wenn Schulen oder Kindertagesstätten ein gemeinsames Mittagessen anbieten, können Kinder, die diese Schule bzw. Kindertagesstätte besuchen, einen Zuschuss zum Mittagessen bekommen. Ein geringer Eigenanteil in Höhe von 1 Euro pro Mittagessen ist selbst zu übernehmen.

Um die Lernziele in der Schule zu erreichen, können Eltern für ihre Kinder eine Lernförderung beantragen, wenn die schulischen Angebote nicht ausreichen, um bestehende Lerndefizite zu beheben und damit das Klassenziel zu erreichen.

Weiter wird Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ein Budget bis zu 10 Euro monatlich für Vereins- Kultur- oder Ferienangebote bewilligt, um beispielsweise beim Musikunterricht teilzunehmen oder um eine Vereinsmitgliedschaft zu finanzieren. Die Abrechnungen erfolgen jeweils direkt mit dem Leistungsträger. .

Alle Leistungen müssen einzeln bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße beantragen werden.

Kontakt:
Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, Regina Wessel und Silke Braun (06341/940-224)

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