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Neustadt – Bildungs- und Teilhabepaket in Kraft

Neustadt / Metropolregion Rhei9nneckar – Mit der Unterschrift des Bundespräsidenten und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt hat das Bildungs- und Teilhabepaket die letzte Hürde genommen. Seit 01.04.2011 können die Leistungen bei den zuständigen Trägern beantragt werden. Für die SGB II Anspruchsberechtigten ist das Jobcenter Deutsche Weinstraße, für Wohngeld- und Kinderzuschlagsempfängerinnen und Empfänger, Sozialhilfe- und Grundsicherungsempfängerinnen und Empfänger die Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße der zuständige Ansprechpartner. Die Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße will das Gesetz für die Bürgerinnen und Bürger im Vorgriff auf eine Aufgabenübertragung des Landes, die noch nicht erfolgt ist, ausführen, damit die Leistungen rechtzeitig in Anspruch genommen werden können.

Wer den Antrag bis Ende April 2011 stellt, erhält die Leistungen für Mittagessen in der Schule oder der Kindertagesstätte, Schulbeförderungskosten, Aufwendungsersatz für Nachhilfeunterricht, Schulausflüge, mehrtägige Klassenfahrten oder Ausflüge der Kindertagesstätten rückwirkend ab 1.1.2011 sofern er hierfür Aufwendungen nachweisen kann. Erstmals zum 1.8.2011 kann das jährliche Schulbedarfspaket in Höhe von 70,00 € und ab 1.2.2012 in Höhe von 30,00 € durch Kinderzuschlags- und Wohngeldempfängerinnen und Empfänger beantragt werden. Die Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem SGB II und dem SGB XII erhalten diese Leistungen zu den genannten Terminen automatisch mit ihrer Regelleistung über das Jobcenter Deutsche Weinstraße.

Die finanziellen und personellen Auswirkungen sind zurzeit schwer einschätzbar, da nicht absehbar ist, wie viele und welche Leistungen des Bildungspaketes die rund 300 möglichen Anspruchsberechtigten aus dem Zuständigkeitsbereich der Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße tatsächlich beantragen werden.

Als Ausgleich für die finanziellen neuen Belastungen der Kommunen durch das neue Bildungs- u. Teilhabepaket für alle in Neustadt lebenden Berechtigten erhöht der Bund seinen Anteil an den Unterkunftskosten für Rheinland-Pfalz um 11,3 %, was ca. 900.000,00 € in den Stadtsäckel zusätzlich fließen lässt. Damit sind allerdings noch andere Kostenfaktoren wie zusätzliche Schulsozialarbeit oder Erhöhungen der Unterkunftskosten der SGB II-Empfänger durch Rechtsänderungen berücksichtigt. Mittelfristig entlastet der Bund den Sozialhaushalt der Stadt um die Kosten der Grundsicherung für Erwerbsunfähige und über 65jährige.

Auskünfte zum Bildungs- und Teilhabepaket erteilen das Jobcenter Deutsche Weinstraße (Tel.06321/932-0) bzw. die Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße (Tel.06321/855 273).

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