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Mannheim – Regionalparlament der Metropolregion Rhein-Neckar tagte – Stetige Entwicklung einer dynamischen Region

Mannheim/Metropolregion Rhein-Neckar. Die Verbandsversammlung des Verbandes Region Rhein-Neckar beschäftigte sich auch bei der heutigen Sitzung mit den großen Linien der Regionalplanung und der Regionalentwicklung. Neben der sogenannten „Königsdisziplin“, der Genehmigung des Haushaltes der Verbandsverwaltung, wurden die Termine für die Wahl der/des ersten Stellvertreterin/s des Verbandsvorsitzenden und der/des Verbandsdirektorin/s fixiert. Zudem brachte das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur einen inhaltlichen Impuls mit dem Titel „Leitbilder und Handlungsstrategien für die Raumentwicklung – aktuelle Entwicklungen aus Sicht des Bundes“.

Besonderes Augenmerk lag darüber hinaus auf dem Thema Windenergie. 2013 hatte die Verbandsversammlung entschieden, das Thema Windenergie aus dem Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar auszukoppeln und einen Teilregionalplan Windenergie aufzustellen. Die heutige Versammlung schloss die zweite Offenlage dieses Teilregionalplans ab und eröffnete auf Grundlage der in der zweiten Offenlage eingegangenen Stellungnahmen und aktueller Fachgutachten die dritten Offenlage des Teilregionalplans Windenergie. Die Aufstellung des Einheitlichen Regionalplans sowie notwendiger Teilregionalpläne sind staatliche Pflichtaufgaben des Verbandes Region Rhein-Neckar.

Hintergründe zur Verbandsversammlung:

Die Verbandsversammlung ist das höchste Gremium des Verbands Region Rhein-Neckar. Sie fällt alle Entscheidungen in der Regionalplanung und der Regionalentwicklung sowie über Mitgliedschaften, Beteiligungen oder Gründungen von Gesellschaften zur Erfüllung regionalbedeutsamer Entwicklungsaufgaben in der Metropolregion Rhein-Neckar. Die Verbandsversammlung hat 93 Mitglieder, von denen 70 durch die Gebietskörperschaften entsandt sind, d.h. vom jeweiligen Kreistag oder Stadtrat gewählt wurden. Die Landräte sowie die Oberbürgermeister und Bürgermeister der Städte mit mehr als 25.000 Einwohnern sind sogenannte „geborene Mitglieder“. Diese 23 Personen gehören der Verbandsversammlung kraft ihres Amtes an. Die 93 Mitglieder der Verbandsversammlung haben aktuell vier politische Fraktionen gebildet.

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