• /// METROPOLREGION RHEIN-NECKAR NEWS

Landau – Einbürgerungsfeier im Kreishaus der Südlichen Weinstraße – Landrätin Theresia Riedmaier übergibt zum letzten Mal Einbürgerungsurkunden

SONY DSC
Landau/Metropolregion Rhein-Neckar. 13 Persönlichkeiten aus zehn verschiedenen Ländern haben sich für die deutsche Staatsangehörigkeit entschieden. Zum letzten Mal in ihrer Amtszeit hat Landrätin Theresia Riedmaier gemeinsam mit dem zuständigen Kreisbeigeordneten Helmut Geißer gestern die Einbürgerungsurkunden bei der Einbürgerungsfeier im Kreishaus überreicht. „Sie alle sind herzlich willkommen“, betonte die Landrätin und begrüßte die neuen deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger im Landkreis Südliche Weinstraße.

Die Personen stammen aus zehn verschiedenen Ländern: Albanien, Finnland, Italien, Kolumbien, Marokko, Österreich, Polen, Türkei, Ukraine und den Vereinigten Staaten von Amerika. Acht Personen erhalten die doppelte Staatsbürgerschaft, das heißt sie dürfen ihre bisherige Staatsbürgerschaft behalten.

Neben ihrer Einbürgerungsurkunde erhielten alle Persönlichkeiten ein Willkommenspaket der Südlichen Weinstraße, sowie eine Ausgabe des Grundgesetzes und der Landesverfassung von Rheinland-Pfalz. Vor allem auf Artikel 1 der Landesverfassung ging die Landrätin ein. „Den ersten Satz unserer Verfassung finde ich besonders wichtig: ‚Der Mensch ist frei.‘ Freiheit und Demokratie sind in vielen Ländern der Welt nicht selbstverständlich. Deshalb muss man sie hoch schätzen; sie sind ein Vermächtnis unserer Verfassung.“

Bei ihrer letzten Einbürgerungsfeier betonte die Landrätin „Die Südliche Weinstraße ist eine erfolgreiche und prosperierende Region; Gemeinsamkeit wird hier groß geschrieben. Ich möchte Sie ermutigen sich in die Gemeinschaft und in die Nachbarschaft hineinzubegeben. Bringen Sie Ihre Talente ein und seien Sie ein Teil dieser schönen Heimat Südliche Weinstraße.“

Mit der Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit erhalten die Persönlichkeiten auch das Wahlrecht, welches sie, nach entsprechender Beantragung eines Wahlscheins bei der jeweils zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung, bereits bei der diesjährigen Bundestagswahl ausüben können, sofern alle weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.

DIESE MELDUNG BITTE TEILEN UND WEITERLEITEN! DANKE!

  • PREMIUMPARTNER
    Pfalzbau Ludwigshafen


    PREMIUMPARTNER
    Kuthan Immobilien


    PREMIUMPARTNER
    HAUCK KG Ludwigshafen

    PREMIUMPARTNER
    Edeka Scholz


    PREMIUMPARTNER
    VR Bank Rhein-Neckar

    PREMIUMPARTNER
    Hier können Sie werben!


    PREMIUMPARTNER



///MRN-News.de