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Beindersheim – Ölspur verursacht und weitergefahren!

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Rhein-Pfalz-Kreis / Beindersheim / Metropolregion Rhein-Neckar (ots) – In der Zeit vom 02.04.2017, 23:15 Uhr, bis 03.04.2017, 06:15 Uhr, beschädigte eine 64-jährige Frankenthalerin mit ihrem Pkw im Brunnenweg von Beindersheim einen Randstein. Durch den am Fahrzeug entstandenen Schaden verursachte die Fahrzeugführerin eine Ölspur, die sich bis in die Beethovenstraße zog. Die Unfallverursacherin entfernte sich anschließend von der Unfallstelle, ohne die erforderlichen Maßnahmen zu treffen und meldete sich erst am nächsten Tag bei der geschädigten Hauseigentümerin. Die Ölspur wurde durch eine Spezialfirma beseitigt. Es entstand Sachschaden von mehreren hundert Euro.

Die Polizei weist darauf hin, dass Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort kein Kavaliersdelikt ist! Der flüchtige Fahrer muss mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren und evtl. mit einem Führerscheinentzug rechnen. Außerdem kann der Flüchtige den Kaskoschutz seiner Kfz-Versicherung verlieren und von seiner Versicherung an der Begleichung des Fremdschadens beteiligt werden. Die Polizei rät deshalb jeden Unfall zu melden.

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