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Heidelberg – Personalausweis im Scheckkartenformat

Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar – Neuer Personalausweis im Scheckkartenformat – Ab 1. November 2010 werden die neuen Personalausweise an alle Bürgerinnen und Bürger ausgegeben, die ab diesem Termin einen neuen Ausweis beantragen. Der Ausweis, der das Format einer Scheckkarte haben wird, ist mit einem elektronischen Chip versehen und erlaubt eine sichere elektronische Identifizierung. Damit werden die Voraussetzungen für eine sichere Kommunikation und Authentisierung zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Verwaltung und Unternehmen in den neuen Medien geschaffen.

Hintergrund der Neuerung ist, dass sich viele Prozesse, bei denen die Vorlage eines Personalausweises erforderlich ist, zunehmend auch auf das Internet verlagern, wie etwa das Eröffnen eines Bankkontos oder der Kauf altersbeschränkter Waren. Die herkömmliche Funktion des Personalausweises als Sichtausweis mit Lichtbild und gedruckten Personendaten bleibt natürlich erhalten.

Keine Umtauschpflicht
Das Bürgeramt der Stadt Heidelberg weist darauf hin, dass keine Umtauschpflicht besteht. Personalausweise bisheriger Art bleiben selbstverständlich bis zu ihrem Ablaufdatum gültig.

Antragstellung ist zeitaufwändiger
Die Antragstellung bei den neuen Ausweisen ist zeitaufwändiger als bei den alten Dokumenten. Bürgerinnen und Bürger, die den neuen elektronischen Personalausweis sofort beantragen wollen, müssen deshalb insbesondere in der ersten Novemberwoche aufgrund der Herbstferien bei den Bürgerämtern mit längeren Wartezeiten rechnen. Die Stadt Heidelberg rät deshalb, den neuen Ausweis erst nach den Herbstferien, also ab Montag, 8. November, zu beantragen.

Vorübergehend kein Telefon-Notdienst
Wegen notwendiger Umstellungsarbeiten des städtischen Rechenzentrums ist von Samstag, 30. Oktober 2010, bis einschließlich Montag, 1. November 2010, die Bearbeitung von Ausweisen und Pässen technisch nicht möglich. Aus diesem Grund ist auch die Reisepass-Notfallnummer, die sonst unter 06221 58-20580 zu erreichen ist, nicht im Einsatz.

Der neue Ausweis: freiwillige Zusatzfunktionen möglich
Der neue elektronische Personalausweis ist eine Multifunktionskarte mit biometrischem Bild und folgenden freiwilligen Wahlleistungen:

• Es besteht die Möglichkeit, neben dem biometrischen Bild auch Fingerabdrücke speichern zu lassen, um damit den Schutz des Ausweises gegen Missbrauch zu erhöhen, da eine eindeutige Zuordnung von Ausweis und Besitzer/-in möglich ist. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann selbst entscheidet, ob er diese Funktion, auf die nur Behörden wie die Polizei oder Zoll zugreifen können, haben möchte.

• Interessierte können eine zuschaltbare online-Funktion, die so genannte eID-Funktion, erhalten. Mit dieser Online-Ausweisfunktion kann man sich im Internet oder an Automaten bequem und sicher authentisieren und personalisierte Dienste nutzen wie etwa beim Online-Banking, bei Ticketbuchungen oder beim Einkaufen im Internet. Mit Hilfe eines Lesegeräts und einer sechsstelligen PIN werden die Daten vom Computer zuhause über das Internet übertragen. Auf diese Weise wird die eigene Identität zuverlässig nachgewiesen. Wenn der neue Ausweis ohne diese online-Funktion bestellt wird, kann diese selbstverständlich auch noch nachträglich freigeschaltet werden. Dieser nachträgliche Service ist allerdings gebührenpflichtig und kostet sechs Euro.

• Der neue Personalausweis bietet auch die Möglichkeit der elektronischen Signatur. Diese Funktion geht über die online-Funktion hinaus und ermöglicht es dem Personalausweisinhaber, digitale Dokumente am Computer rechtsverbindlich zu unterschreiben. Um die Signaturfunktion nutzen zu können, muss sich der Inhaber an ein akkreditiertes Trustcenter wenden und ein entsprechendes Zertifikat erwerben.

Was kostet der neue Personalausweis?
Der neue Personalausweis kostet für Bürger/-innen ab dem 24. Lebensjahr 28,80 Euro (bisher acht Euro) und wird zehn Jahre gültig sein. Für jüngere Antragsteller liegt die Gebühr bei 22,80 Euro (bisher acht Euro) und die Gültigkeitsdauer bei sechs Jahren.

Informationen im Internet
Das Bundesministerium des Innern hat unter www.personalausweisportal.de ein Internetportal zum neuen Personalausweis bereitgestellt. Ausführliche Informationen finden sich auch auf der Internetseite www.ccepa.de  des Kompetenzzentrums neuer Personalausweis, das vom Fraunhofer-Institut für Offene Kommunikationssysteme (FOKUS) eingerichtet wurde.

Noch Fragen?
Fragen zum neuen Personalausweis beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgeramts der Stadt Heidelberg unter der Telefon 06221 58-13550.

 

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