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Landau – Mehr Transparenz und Bürgerbeteiligung: Seit dem 1. Juli gilt die neue Gemeindeordnung in Rheinland-Pfalz

Landau/Metropolregion Rhein-Neckar. Auswirkungen auch auf Landau – Stadtrat und Ausschüsse tagen künftig fast nur noch öffentlich

Mit dem 1. Juli ist in Rheinland-Pfalz die geänderte Gemeindeordnung in Kraft getreten, die mehr Transparenz bei politischen Prozessen und eine direktere und einfachere Beteiligung der Bürgerinnnen und Bürger mit sich bringt. Das neue Landesgesetz hat auch Auswirkungen auf die Stadt Landau.

Die wichtigste Neuerung: Der Stadtrat und alle Ausschüsse tagen künftig grundsätzlich öffentlich. „Wir haben nichts zu verbergen“, so Oberbürgermeister Thomas Hirsch. „Die neue Regelung greift ab sofort bei allen Rats- und Ausschusssitzungen. Das erste Gremium, das auf diese Weise tagte, war der Bauausschuss am 5. Juli.“ Allerdings sehe das neue Gesetz auch Ausnahmen für die Pflicht zur öffentlichen Sitzung vor. „Sprechen Gründe des Gemeinwohls gegen die öffentliche Behandlung eines Themas oder gilt es, die Interessen Einzelner zu schützen, gibt es auch weiterhin einen nichtöffentlichen Sitzungsteil“, erläutert Hirsch die Rechtslage. Das sei zum Beispiel bei Personal- oder Grundstücksangelegenheiten der Fall. Der Ausschluss der Öffentlichkeit solle aber auf ein Minimum reduziert und so die Transparenz kommunalen Verwaltungshandelns gefördert werden. Die Stadtverwaltung prüfe von Fall zu Fall, ob der Ausschluss der Öffentlichkeit notwendig sei.

Durch das neue Landesgesetz wird aber auch die Erstellung des städtischen Haushaltsplans transparenter. Der Entwurf des jeweiligen Haushalts muss – nach Zuleitung an die Ratsmitglieder und bis zur Beschlussfassung in den politischen Gremien – 14 Tage lang öffentlich ausliegen. Bürgerinnen und Bürger können sich in dieser Zeit zum Entwurf äußern und Vorschläge machen. Die Stadtverwaltung wird am 26. Juli 2016 den Nachtragshaushalt für das Jahr 2016 vorstellen. Danach wird der Haushaltsplan, wie es das neue Gesetz vorsieht, öffentlich ausgelegt. Zudem wird der Entwurf auch auf der städtischen Internetseite vorgestellt.

Weiter verringert das neue Gesetz die Hürden für Einwohneranträge, Bürgerbegehren und Bürgerentscheide. Bei Einwohneranträgen etwa wird das Mindestalter für die Teilnahme von 16 auf 14 Jahre gesenkt und es müssen weniger Einwohner unterschreiben, damit ein Antrag zustande kommt. Auch Bürgerbegehren und Bürgerentscheide sollen künftig leichter beantragt werden können.

Die Stadt wende das Gesetz seit dem 1. Juli konsequent an, so Hirsch – sei dabei aber auch auf die neuen Verfahrensvorschriften des Landes zum Gesetz angewiesen. Diese seien zwar vonseiten des Landes angekündigt, aber noch nicht verabschiedet und veröffentlicht worden.
Quelle Stadt Landau

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