• /// METROPOLREGION RHEIN-NECKAR NEWS

Landau – Stadtvorstand sieht von Erhebung eines Tourismus- und Gästebeitrags ab

Landau/Metropolregion Rhein-Neckar.Landauer Stadtvorstand sieht von Erhebung eines Tourismus- und Gästebeitrags ab – Oberbürgermeister Thomas Hirsch: „Viele Überlegungen sprechen gegen die Einführung einer solchen „Kurtaxe“ in Landau“

Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat das Kommunalabgabengesetz geändert. Die bisherigen „Fremdenverkehrs- und Kurbeiträge“ heißen nun „Tourismus- und Gästebeiträge“ – damit können seit Beginn dieses Jahres nicht nur anerkannte Kurorte, sondern alle Gemeinden, die Tourismus betreiben, solche Beiträge erheben. Die Stadt Landau hat ein entsprechendes Vorgehen geprüft, sich letztlich aber gegen die Einführung einer „Kurtaxe“ entschieden. Obwohl die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier Druck auf die Stadt ausübe, die Einnahmen zu erhöhen, werde man den Vorschlag, künftig Tourismus- und Gästebeiträge zu erheben, nicht mit in die Haushaltsberatungen für 2017 nehmen, erläutert Oberbürgermeister Thomas Hirsch.

„Gegen die Einführung eines Tourismusbeitrags spricht, dass für städtische Einrichtungen wie Zoo, Festhalle und Schwimmbäder bereits angemessene Eintrittsgelder erhoben werden, um das städtische Haushaltsdefizit zu verringern“, so Hirsch. Für Tanzveranstaltungen wiederum würden Vergnügungssteuern fällig; Gaststätten müssten Schankerlaubnissteuern zahlen. „Hier noch einen zusätzlichen Tourismusbeitrag zu erheben, könnte den Betreibern der einzelnen Einrichtungen, den Besuchern und den Landauer Bürgern nur schwer vermittelt werden“, ist sich Hirsch sicher. Da zudem nicht klar sei, welche Einrichtungen, Betriebe und Veranstaltungen in welchem Umfang dem Tourismus dienten, sei es schwierig, überhaupt einen angemessenen Tourismusbeitrag festzulegen.
Aber auch von einer Einführung von Gästebeiträgen will der Stadtvorstand absehen: „Gästebeiträge müssten zum Beispiel Hotels, aber auch Vermieter von Gästezimmern zahlen – jeweils monatlich oder jährlich nach der Zahl der Übernachtungen. Abgerechnet würden dabei nach der aktuellen Rechtsprechung nur private, nicht aber geschäftliche oder dienstliche Übernachtungen“, so Hirsch. Dies würde dem Ziel, den Tourismusstandort Landau zu stärken und weitere Bettkapazitäten in der Stadt aufzubauen, entgegenlaufen. Auch sprächen schon rein praktische Überlegungen gegen die Einführung eines Gästebeitrags in Landau, so Hirsch. „Sowohl die Verwaltung als auch die Beherbergungsbetriebe selbst müssten einen Aufwand betreiben, der in keinem Verhältnis zu den Einnahmen stünde.“

Ebenfalls nicht unproblematisch sei die Frage, wie die Gegenleistung bzw. der Vorteil bei der Zahlung eines Gästebeitrags gestaltet werde. „Mit der Abgabe müssten ermäßigte Eintritte für Freibad, Zoo und Co verbunden werden – das würde den Verwaltungsaufwand aber noch weiter erhöhen und auch den Einnahmeeffekt für den Haushalt schmälern.“

Insgesamt freut sich der Stadtvorstand, dass in der jüngsten Vergangenheit die touristische Angebotsstruktur in Landau ausgebaut und verbessert werden konnte. „Die Neuansiedlung des Hotels „Maximilians“, Überlegungen weiterer Beherbergungsbetriebe, ihre Kapazitäten auszubauen, und auch die positive Resonanz auf den Service des Büro für Tourismus zeugen davon“, so Hirsch. „Diese erfolgreiche Entwicklung würde durch die Einführung einer Tourismusabgabe gefährdet, ohne dass ein nennenswerter finanzieller Vorteil für den städtischen Haushalt erwirtschaftet werden könnte.“

Quelle Stadt Landau

DIESE MELDUNG BITTE TEILEN UND WEITERLEITEN! DANKE!

  • PREMIUMPARTNER
    Pfalzbau Ludwigshafen


    PREMIUMPARTNER
    Kuthan Immobilien


    PREMIUMPARTNER
    HAUCK KG Ludwigshafen

    PREMIUMPARTNER
    Edeka Scholz


    PREMIUMPARTNER
    VR Bank Rhein-Neckar

    PREMIUMPARTNER
    Hier können Sie werben!


    PREMIUMPARTNER



///MRN-News.de