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Frankenthal / Beindersheim – 3 x Unfallflucht – Großniedesheimer, – Dürkheimer- und Flomersheimer Straße

Frankenthal – Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort Nr. 1

Bereits am 23.06.2016 kam es gegen 18:01 Uhr, in der Flomersheimer Straße in Frankenthal zu einem Verkehrsunfall. Hierbei beschädigte der Unfallverursacher mit seinem roten PKW, Mercedes Benz, beim Rangieren den ordnungsgemäß abgestellten Motor-Roller des Geschädigten. Der PKW-Fahrer entfernte sich nach dem Zusammenstoß von der Unfallörtlichkeit, ohne sich um den entstandenen Sachschaden zu kümmern. Durch einen Zeugen wurde der Verkehrsunfall beobachtet und das Kennzeichen des Verursachers abgelesen. Der Sachschaden am Roller wird auf ca. 1000 € geschätzt.

Frankenthal – Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort Nr. 2

Am 24.06.2016 gegen 19:00 Uhr kam es in der Dürkheimer Straße in Frankenthal (OT-Eppstein) zu einem Verkehrsunfall. Ein ordnungsgemäß abgestellter PKW wurde durch einen vorbeifahrenden PKW aufgrund zu geringem Seitenabstand touchiert. Hierbei wurde der linke Außenspiegel beschädigt. Der PKW-Halter war selbst Zeuge des Unfalles und machte durch Winken und Rufen auf sich aufmerksam. Trotzdem fuhr der Unfallverursacher weiter ohne sich um den Schaden zu kümmern. An dem geparkten PKW entstand Sachschaden in Höhe von ca. 50 €. Da der Halter das Kennzeichen ablesen konnte, war der Unfallverursacher schnell zu ermitteln.

Beindersheim – Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort Nr. 3

Am 25.06.2016 gegen 00:01 Uhr kam es in der Großniedesheimer Straße in Beindersheim zu einem Verkehrsunfall. Ein ordnungsgemäß abgestellter PKW wurde durch einen vorbeifahrenden PKW aufgrund zu geringem Seitenabstand touchiert. Der Fahrer des PKW stieg aus und betrachtete den entstandenen Sachschaden. Danach entfernte er sich mit seinem PKW von der Unfallstelle. Durch einen Zeugen wurde das Kennzeichen des Verursachers abgelesen. Am PKW entstand ein Sachschaden von ca. 1500 €. Durch sein Verhalten wird dem Unfallverursacher möglicherweise in einem späteren Gerichtsverfahren der Führerschein entzogen werden.

Die Polizei weist darauf hin, dass wegen Unerlaubten Entfernens vom Unfallort sowohl das Gericht im eingeleiteten Strafverfahren, als auch die Führerscheinstelle die Fahrerlaubnis einziehen kann.

Wer sachdienliche Hinweise zu den genannten Fällen geben kann, wird gebeten sich mit der Polizeiinspektion Frankenthal unter der Rufnummer 06233/313-0 oder der Polizeiwache Maxdorf unter der Rufnummer 06237/934-100 in Verbindung zu setzen. Hinweise können auch per E-Mail unter pifrankenthal@polizei.rlp.de an die Polizei übermittelt werden.

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