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Viernheim schützt die Innenstadt

Viernheim / Metropolregion Rhein-Neckar – Viernheimer Innenstadt:

– Die Ansiedlung von Wettbüros soll gestoppt werden

– Urbane Vielfalt darf nicht verloren gehen

– Erster Stadtrat Martin Ringhof will Niveau und Attraktivität der Innenstadt schützen

Wettbüros schießen bekanntlich auch in Viernheim wie Pilze aus dem Boden. Baudezernent Martin Ringhof will diesen Trend und den damit verbundenen Attraktivitätsverlust in der Innenstadt stoppen. Dabei hofft er nicht nur auf eine klare Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes. Auch baurechtlich sollen jetzt Fakten geschaffen werden, heißt es in einer Pressemitteilung der städtischen Presse- und Informationsstelle.

Ziel sei es, so Ringhof, durch die Ausweisung eines „besonderen Wohngebietes“ (anstelle von „Mischgebieten“) im Bebauungsplan Wettbüros in der Innenstadt grundsätzlich auszuschließen. Dafür sind aus formalrechtlichen Gründen verschiedene Beschlussfassungen in der Stadtverordnetenversammlung notwendig, die am Freitag über die Bühne gehen sollen: Aufhebung der Bebauungspläne für die Quartiere „Goetheschulblock“ und „Rathaustraße/Hügelstraße“. Gleichzeitig soll im beschleunigten Verfahren die Aufstellung des Bebauungsplanes Nummer 248 „Innenstadt“ beschlossen werden. Der Erlass einer Veränderungssperre wird die Handlungsfähigkeit der Stadt Viernheim zusätzlich sichern.

Erklärtes Ziel des Baudezernenten ist es, die Ansiedlung von Wettbüros und Spielhallen in aktiven Kernbereichen der Stadt prinzipiell auszuschließen. Das Vorgehen – so Ringhof – sei mit dem Kreis abgestimmt. Das neue – über 100 m² große Wettbüro gegenüber dem Kienle-Platz – betrifft, ist in keiner Weise zulässig. Hier muss der Kreis ein Nutzungsverbot aussprechen.

Was aus den bereits bestehenden Wettbüros wird, bedarf einer genauen Einzelfallprüfung. „Ausschlaggebend ist, ob eine Genehmigung für eine „Vergnügungsstätte“ vorliegt“, so Jörg-Michael Hass vom Amt für Stadtentwicklung und Umweltplanung.

Für 1. Stadtrat Martin Ringhof steht im Vordergrund, die Viernheimer Innenstadt als Schwerpunkt des zentralen Versorgungsbereiches, die sich aus der Mischung aus Handel, Dienstleistungen, Wohnen sowie kulturellen, kirchlichen und sozialen Einrichtungen ergibt, nachhaltig zu schützen.

Zur Information:

Im Bereich der Innenstadt ist seit einigen Jahren ein vermehrter Leerstand von Gebäuden zu beobachten. Diese lassen sich oft schwer vermieten oder es sind häufige Nutzerwechsel zu verzeichnen. Eine hohe Nachfrage besteht allerdings bei Betreibern von Spielhallen und Wettbüros nach Immobilien. Als Konsequenz sind in den letzten Monaten mehrere Anfragen für Spielhallen in der Innenstadt eingegangen. Es ist damit zu rechnen, dass sich weitere Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen und Wettbüros, ansiedeln wollen, die den städtebaulichen Zielen insbesondere der Erhaltung und Entwicklung des zentralen Versorgungsbereichs und der Wohnnutzung entgegenstehen. Diese übermäßige Ausbreitung der Vergnügungsstätten hat eine Verdrängung anderer Kerngebietsnutzungen zur Folge und führt damit zu einer Veränderung der Nutzungsstruktur. Nutzungen von Vergnügungsstätten und Gewerbebetrieben, wie Spielhallen, Wettbüros stehen einer Ansiedlung mit hochwertigen Sortimenten oder Dienstleistungen entgegen. In den Auswirkungen führt das letztlich zu einem Absinken des Niveaus und einem Verlust an Attraktivität bezogen auf die umliegenden Geschäfts- und Dienstleistungsbetriebe und in Einzelfällen zu einem verminderten Lagewert von Immobilien.

Ziel und Zweck der Planung

Die Viernheimer Innenstadt als Schwerpunkt des zentralen Versorgungsbereiches, die sich aus der Mischung von Handel, Dienstleistungen, Wohnen sowie kulturellen, kirchlichen und sozialen Einrichtungen ergibt soll nachhaltig geschützt werden. Dem „Trading-down“-Effekt soll entgegengewirkt werden. Darunter versteht man den Qualitätsverlust von Einkaufstraßen und -zonen durch Verdrängung des traditionellen Einzelhandels und den Rückgang der gewachsenen Angebots- und Nutzungsvielfalt. Hervorgerufen wird dieser Effekt durch die Konzentration von Vergnügungsstätten. Neben der nachteiligen Strukturveränderung stellen sich die beschriebenen Einrichtungen als Störfaktor im Erscheinungsbild eines Hauptgeschäftsbereiches dar. Durch die visuelle Abschottung zum öffentlichen Verkehrsraum (vollflächig verhangene oder verklebte Schaufenster) entsteht ein abweisender Eindruck, der zur

Abwertung des betreffenden Straßenzuges und somit zur Destabilisierung des Geschäftsbereiches führt. Neben der optischen Außendarstellung dieser Nutzungen ist des weiteren die vor allem mit Spielstätten assoziierte Suchtproblematik relevant. Auch die angesichts aktueller Untersuchungsergebnisse durchaus berechtigte Vermutung, dass die Veranstaltung von Glückspielen und Wetten vielfach im Bereich der Illegalität oder zumindest einer legalen Grauzone bewege, führt zu einer Negativwahrnehmung bei weiten Teilen der Bevölkerung. Diese führt dazu, dass entsprechend geprägte Straßenabschnitte von manchen Innenstadtbesuchern tendenziell gemieden werden. Insgesamt bleibt festzuhalten, dass die gerade im Hauptgeschäftsbereich einer Innenstadt erwünschte urbane Vielfalt und Belebung durch ein Auftreten solcher Nutzungen nicht gefördert, sondern vielmehr erschwert wird.

Aus diesen Zielen leitet sich das Erfordernis ab, den oben beschriebenen Tendenzen einer Abwertung bestimmter Geschäftsbereiche durch Trading-Down-Effekte entgegenzuwirken und die Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 248 und einem Ausschluss von städtebaulich störenden Vergnügungsstätten zu beschließen.

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