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Heidelberg – Fragwürdige Mieterhöhungen der SÜDEWO in Heidelberg

Heidelberg / Metropolregion Rhein Neckar -Derzeit erhalten wieder einmal Mieter in den früheren LBBW-Wohnungen in Heidelberg Mieterhöhungen, die heute im Besitz der SÜDEWO sind, einer Tochter der einschlägig bekannten Patrizia Immobilien AG. Die Mieterhöhungen werden jeweils mit mehreren „Vergleichswohnungen“ begründet. Obwohl davon auszugehen ist, dass die SÜDEWO ganz genau weiß, dass in Heidelberg bei Mieterhöhungen auch auf den örtlichen Mietspiegel hingewiesen werden muss, wird von der SÜDEWO versucht, die Mieter über den Tisch zu ziehen, in dem der Eindruck erweckt wird, ihre Miete sei so gering, dass eine Mieterhöhung gemäß dieser Vergleichswohnungen angemessen wäre und sie so wären rechtlich wirksam. Dies ist nicht der Fall, allein schon weil in den Mieterhöhungen der Hinweis auf den Mietspiegel fehlt.

 

Wenn man die Kaltmiete durch die qm-Zahl der Wohnung teilt, erhält man die derzeit bezahlte qm-Miete. In einem uns vorliegenden SÜDEWO-Fall beträgt die „ortsüblichen Vergleichsmiete“ (Mietspiegelmiete) für eine 53 qm- Wohnung, Baujahr 1945 – 59 in der Heidelberger Weststadt 6,97 €/qm. Die tatsächlich derzeit schon bezahlte Kaltmiete beträgt 7,10 €/qm und liegt damit über der Mietspiegelmiete. Daraus kann man erkennen, dass hier eine Mieterhöhung grundsätzlich nicht mehr möglich ist.

 

Es ist bezeichnend, dass die SÜDEWO in diesem Fall zunächst eine Mieterhöhung von 36,90 € verlangte und auf unseren Hinweis auf den Heidelberger Mietspiegel nunmehr erneut eine Erhöhung um „nur“ 18,00 € verlangt. Diese unverfrorene Vorgehensweise steht im Kontext mit den uns bekannten Vorgehensweisen der SÜDEWO die bekanntlich PATRIZIA gehört, die einen einschlägig schlechten Ruf genießt.

 

Im Einzelfall sind eher im Rahmen der gesetzlichen Instandhaltungspflicht Mängel zu beheben sein, als dass die Miete erhöht werden könnte.

 

Es ist allen Mietern in SÜDEWO-Häusern dringend zu raten, diesen Mieterhöhungen mit Vergleichsmieten auf gar keinen Fall zuzustimmen und zunächst zu prüfen, ob ihre Miete nicht bereits über dem Heidelberger Mietspiegel liegt und jede Mieterhöhungsklage vor dem Gericht zwangsläufig scheitern würde.

 

Dabei kann etwa für sichtbar verlaufende Versorgungsleitungen (etwa im Bad) auch ein Abschlag bei der Mietspiegelmiete (siehe www.heidelberg.de dort im Suchfeld Mietspiegelrechner eingaben) gebildet werden. In unserem Beispielsfall beträgt deswegen die vergleichsmiete 7,10€. Ein fehlender Balkon etwa gibt ebenfalls einen Abschlag.

 

Für betroffene Mieter gibt es also keine Gründe sich durch die bisherigen Äußerungen der SÜDEWO in irgendeiner Weise gezwungen zu sehen, dieser Mieterhöhung zuzustimmen. Dafür müssen sie sich auch nicht rechtfertigen.

 

Betroffene Mieter können sich selbstverständlich jederzeit im Mieterverein als Mitglieder beraten lassen.

 

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