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Ketsch – NACHTRAG: Staatsanwaltschaft bewirkt Haftbefehl gegen 60-jährige wegen schweren räuberischen Erpressung

Ketsch / Rhein-Neckar-Kreis / Metropolregion Rhein-Neckar (ots) – Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Mannheim und des Polizeipräsidiums Mannheim
Haftbefehl gegen 60-jährige Frau wegen Verdachts der schweren räuberischen Erpressung erlassen; Haftbefehl außer Vollzug gesetzt;

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim wurde Haftbefehl gegen ei-ne 60-jährige Frau wegen des Verdachts der schweren räuberischen Erpressung erlassen. Die Frau steht im dringenden Verdacht, am Mittwochabend, kurz vor 21 Uhr, in einem Lebensmitteldiscounter in der Hockenheimer Straße, eine Kassiererin mit einem Revolver bedroht und die Herausgabe des Bargeldes gefordert zu haben. Mit über 1.000.- Euro Bargeld aus den Tageseinnahmen flüchtete sie zunächst in Richtung Karlsruher Straße.

Die ersten Ermittlungen der Kriminalpolizei richteten sich schnell gegen die 60-Jährige, die von der Kassiererin beim Überfall erkannt worden war. Die Täterin hatte dabei offenbar eine Mütze getragen, die mit Sehschlitzen versehen war. Die Mütze war allerdings nicht vollständig heruntergezogen, sodass die Tatverdächtige identifiziert werden konnte.

Am frühen Donnerstagmorgen, gegen 3 Uhr, wurde sie durch das Spezialeinsatzkommando Baden-Württemberg (SEK) in ihrer Wohnung widerstandslos festgenommen. Die Tatwaffe, eine Pistole des Kalibers 22 sowie eine Mütze mit Sehschlitzen und ein Großteil der Beute wurden aufgefunden und sichergestellt.

In ihrer ersten Vernehmung legte die 60-Jährige ein Geständnis ab. Als Motiv gab sie finanzielle Schwierigkeiten und Spielsucht an.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim wurde sie dem Ermittlungs-richter beim Amtsgericht Mannheim vorgeführt, der Haftbefehl gegen die 60-Jährige erließ. Der Haftbefehl wurde allerdings gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Mannheim und des Kriminal-kommissariats Mannheim dauern an.

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