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Landau verhängt Allgemeinverfügung

Landau / Metropolregion Rhein-Neckar – Allgemeinverfügung regelt das Mitbringen und das Trinken von Alkohol zur Weinkerwe Dammheim und Arzheim
Das Ordnungsamt der Stadt Landau hat zur bevorstehenden Weinkerwe Dammheim und Arzheim eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese verbietet das Mitführen und / oder das Trinken von alkoholhaltigen Getränken im Bereich des Veranstaltungsortes und der umliegenden Straßenzüge im öffentlichen Raum. Das Verbot gilt nicht für die gaststättenrechtlich konzessionierten Flächen sowie für die Ausschankstellen der Weinkerwe Dammheim und Arzheim. Im Veranstaltungsbereich werden Hinweisschilder angebracht, die auf das Mitnahmeverbot hinweisen. Die Allgemeinverfügung gilt für beide Kerwen, für die gesamte Veranstaltungsdauer vom Freitag, 14. August 2009, 20 Uhr, bis einschließlich Dienstag, 18. August 2009, 3 Uhr. In diesem Zeitraum sind verstärkte Kontrollen zur Einhaltung dieser Allgemeinverfügung geplant.
 

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