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Neckar-Odenwald-Kreis – Verdachtsfall bestätigt

Neckar-Odenwald-Kreis – Haßmersheim / Rhein-Neckar –  Gestern war es noch ein Verdacht, doch schon am Abend kam die Bestätigung aus dem Labor: der achtjährige Junge aus Haßmersheim hat sich mit dem Virus der Schweinegrippe infiziert. Der schlechten Nachricht folgt die gute: dem Kind geht es schon wieder besser. Die ganze Familie hatte sich im Südamerika aufgehalten und kam an Fronleichnam nach Hause. Während die Angehörigen bis dato keine Krankheitssymptome aufweisen, bekam der Junge hohes Fieber und wurde umgehend mit dem Grippemedikament Tamiflu behandelt. Auch die Familienmitglieder, die sofort nach Bekanntgabe des Verdachtsmoments häuslich isoliert wurden, und alle engen Kontaktpersonen erhalten vorbeugend Tamiflu, ein Mittel, das in aller Regel den Ausbruch der Krankheit verhindert. Falls überhaupt eine Infektion vorgelegen hat. Die Schweinegrippe verbreitet sich durch Tröpfcheninfektion, wird also insbesondere durch Niesen und Husten übertragen. Eine Gefahr besteht auch, wenn die Infizierten in die Hand niesen oder husten und dann andere mit Handschlag begrüßen. Grundsätzlich sollte man deshalb nie in die Hand, sondern immer ins Taschentuch niesen oder husten und es dann wegwerfen. Die Viren haften auch kurze Zeit an Türgriffen oder anderen Gegenständen, häufiges und gründliches Händewaschen mit Seife ist also in jedem Fall sinnvoll. Der Ausbruch der Schweinegrippe zeigt sich durch hohes Fieber, Schüttelfrost, Husten, Schnupfen, Atemnot, Kopf- und Gliederschmerzen. Ganz wichtig: Das Virus ist zur Zeit zwar hoch infektiös, aber relativ harmlos. Die Krankheitsverläufe werden übereinstimmend als milde bezeichnet. Bei entsprechenden Symptomen empfiehlt das Gesundheitsamt, sich vorsorglich mit dem Hausarzt in Verbindung zu setzen. Parallel dazu ist ab sofort eine Hotline geschaltet, unter der sich besorgte Bürger Informationen beschaffen können. Unter der Telefonnummer 06261/842424 werden ganz konkrete Fragen zur Schweinegrippe beantwortet.  Aber auch nach der Bestätigung des Verdachtsfalls gilt: die Schweinegrippe ist keine lebensbedrohliche Krankheit, Grund zur Panik besteht also keinesfalls.
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