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Mannheim – Neue Nutzungsregeln für Rheinpromenade

Mannheim / Metropolregion Rhein-Neckar – Freizeitfläche Rheinpromenade soll entlastet werden

. Neue Nutzungsregeln für die Rheinwiesen
. Duldung des Grillens wird zum 11. Juni 2009 aufgehoben
. Alternativfläche an der Inselstraße am Neckar vorbereitet

Die Grünflächen der Rheinpromenade gehören seit Jahren zu den beliebten Freizeiträumen der Stadt Mannheim. Bei schönem Wetter nutzen die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit der Erholung auf dem stadtnah gelegenen Areal. Um den Bedürfnissen der Großstädter ein passendes Angebot zu machen, wurde 2006 ein Nutzungskonzept beschlossen, das auf einer ausgewiesenen Fläche die Duldung des Grillens vorsieht.

An den ersten sonnigen Wochenenden dieses Jahres überstieg die Zahl der Nutzer mittlerweile jedoch deutlich das Fassungsvermögen der von der Stadt bereitgestellten Infrastruktur. Diese Entwicklung zeichnete sich schon in der vergangenen Saison ab. Eine Reglementierung und konsequente Überwachung der verträglichen Nutzung erscheint nach eingehender Prüfung von Alternativen – so wurde unter anderem auch die Einführung von Grillberechtigungsscheinen geprüft – jedoch nicht umsetzbar. Die Vielzahl der Grillnutzungen und deren Begleiterscheinungen  wirken nicht nur auf die Bewohnerinnen und Bewohner des dortigen Quartiers sehr nachteilig, auch andere Erholungssuchende werden  in ihrem  Freizeitverhalten eingeschränkt, teilweise  auch belästigt. Die bisherige Duldung des Grillens auf dem ausgewiesenen Areal wird daher zum 11. Juni 2009 wieder aufgehoben. Bereits nach dem Pfingstwochenende werden die Hinweisschilder abgebaut.

Entsprechende Informationsflyer werden ab sofort an die Besucher verteilt sowie mit Plakaten auf die neue Regelung hingewiesen. Als Alternative bietet die Stadt ein Gelände an der Inselstraße am Neckarufer (gegenüber Einmündung Bonadiesstraße)  an. Dieses wird entsprechend gemäht und mit einer Abfallentsorgung versehen. Die gemähte Fläche zwischen  Neckarufer und Inselstraße wird genau so groß sein, wie die bisher am Rheinufer ausgewiesene Duldungsfläche.

“Wir haben in den letzten Jahren die Diskussion um die Freizeitnutzung der Rheinwiesen intensiv begleitet. Eine verträgliche Lösung im Ausgleich unterschiedlicher Bedürfnisse war dabei unser übergeordnetes Ziel. Jetzt reagieren wir schnell und direkt auf die sich abzeichnende überstarke Beanspruchung durch das Grillen. Noch vor Beginn der Sommersaison schaffen wir damit eine Entlastung der attraktiven Rheinpromenade.” so der Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz, der ausdrücklich darauf hinweist, dass alle weiteren Freizeitnutzungen an den Rheinwiesen nach wie vor möglich sein werden.

Im Zuge der ohnehin bereits beschlossenen Änderung der  Regelungen des ruhenden Verkehrs im Stadtteil Lindenhof ab Juni 2009 wird zudem auch ein neues Parkraumkonzept  an der Stichstraße der Rheinpromenade umgesetzt. In der Zeit von 08.00 bis 18.00 Uhr wird es eine zeitliche Begrenzung der Parkzeit auf zwei Stunden mit Parkscheibe geben. Dies dient vor allem der Reduzierung der Pendlerfahrzeuge, welche die kostenlose Parkmöglichkeit in Hauptbahnhofsnähe intensiv belegen.

Geprüft wird derzeit auch ein Alkoholverbot auf den Rheinwiesen in den Abendstunden. In den letzten Monaten war es teilweise zu Ausschreitungen von Jugendlichen unter Alkoholeinfluss gekommen. Als rechtliche Handhabe ist daher das Verbot des Konsumierens und Mitführens von Alkohol ab einer bestimmten Uhrzeit als ordnungspolitischer Rahmen vorgesehen. Ähnliche Regelungen wurden bereits erfolgreich bei Stadtteilfesten umgesetzt. Geplant ist, das Alkoholverbot auf die Sommermonate zu begrenzen.

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