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Mannheim nimmt optische Entrümpelung vor

Mannheim / Metropolregion Rheinneckat – Verwaltungsvorschlag schafft neue Richtlinien  für die Plakatierung in Mannheim – Neuregelung sieht optische Entrümpelung des Straßenraums vor

Die Plakatierung im öffentlichen Raum ist seit Jahren immer wieder Gegenstand kritischer Betrachtung durch die Bevölkerung, die Medien und die Verwaltung in Mannheim. Das Straßenbild und die regionale und überregionale Wahrnehmung der Stadt werden durch die “ungesteuerte” Anzahl an Plakatwerbung auf Holz- und Pappständern stark belastet. Eine Arbeitsgruppe unter Federführung des Dezernats für Wirtschaft, Arbeit, Soziales und Kultur und unter Beteiligung der Mannheimer Stadtreklame hat deshalb ein Konzept zur Neuorganisation der Werbung im öffentlichen Raum erarbeitet. In einem ersten Schritt wurden bereits seit September 2008 ungenehmigte Plakate entfernt.

Die Arbeitsgruppe hat unter der Beteiligung verwaltungsinterner und -externer Institutionen einen Vorschlag erarbeitet, der für klare Richtlinien bei der Plakatierung sorgt. “Wichtig war uns, die Betroffenen einzubinden und eine abgestimmte Vorgehensweise zu entwickeln”, so der zuständige Bürgermeister Michael Grötsch. “Mit der vorgelegten Konzeption werden nun die Anzahl und auch die optische Wertigkeit der Plakatierung festgeschrieben. Damit entsteht ein einheitliches Bild im Straßenraum und zugleich erhöht sich auch die Wirksamkeit der Werbung durch bessere Wahrnehmung. Ein Effekt, der ganz im Sinne der Veranstalter ist”, so Grötsch weiter.

Die vorgeschlagenen Handlungsschwerpunkte lassen sich in drei Bereiche gliedern:

Die Bekämpfung der Wildplakatierung durch Entfernung und stärkere Kontrolle ungenehmigter Plakate stellt das erste Handlungsfeld dar. In einer ersten Phase wurden in einer konzertierten Aktion der Abfallwirtschaft, des Gemeinschaftswerks Arbeit und Umwelt und der BIOTOPIA gGmbH unter Koordination der Stadtreklame über 10.000 dieser Aushänge entfernt und gesäubert. Das Ergebnis trifft auf sehr positive Resonanz. Seit 15. September 2008 werden die Kosten für die Entfernung an die Verursacher berechnet, was zu einer erheblichen Eindämmung geführt hat. Vorgesehen ist, in einer Neufassung der Polizeiverordnung, auch entsprechende Bußgelder sowohl dem Verursacher, als auch dem Zweckveranlasser aufzuerlegen.

Ein weiteres Handlungsfeld besteht in der optischen Aufwertung und Normierung der legalen Werbeflächen. Durch die neuen hochwertigen Ständer wird die Wahrnehmbarkeit und die Wirkung der Werbung im Stadtbild deutlich verbessert. Es sollen hochwertige Plakatwerbeständer angeschafft werden. Die Stadtreklame wird dazu fast eine Million Euro in die neue Infrastruktur investieren.

Abschließend schlägt die Verwaltung eine Neufassung der Plakatierungsrichtlinien vor. Diese soll Regelungen für die Genehmigung umfassen und auch die bestehenden Sonderregelungen konkreter fassen. Die Genehmigung für Plakate, Litfaßsäulen und Großwerbetafeln erfolgt wie bisher über die Mannheimer Stadtreklame. Der Plakatanschlag soll über die Stadtreklame oder ein anderes beauftragtes Unternehmen erfolgen. Im Bereich der Werbung politischer Parteien besteht nach dem vorliegenden Vorschlag künftig eine Anzeigepflicht, wenn eigene Ständer eingesetzt werden und auch Gestaltungsvorgaben bestehen Einschränkungen. So sollen beispielsweise an Masten nicht mehr als zwei Plakate zulässig sein. Für Vereine, die auf eigenen Ständern werben, wird eine Stückzahl pro Stadtbezirk festgelegt. Die Stückzahl orientiert sich an 0,5 Prozent der Bevölkerungszahl und wird auf maximal 100 Stück begrenzt.

Nach der Beschlussfassung im Gemeinderat Ende April ist vorgesehen die Standorte und die Installation der neuen Plakatständer durchzuführen, sodass ab September schrittweise bis zum Jahresende die neue Infrastruktur im gesamten Stadtgebiet verfügbar ist. Die neue Plakatierungsrichtlinie soll ebenfalls zum 1. September 2009 in Kraft treten.

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