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Frankenthal – Europa- und Kommunalwahlen 2019 – Antrag auf Briefwahl ab 29. April möglich

Frankenthal/Metropolregion Rhein-Neckar. Am Sonntag, 26. Mai, finden die Europa- und Kommunalwahlen statt. Die Kommunalwahlen beinhalten die Wahl des Bezirkstages des Bezirksverbands Pfalz, die Wahl des Stadtrates der Stadt Frankenthal (Pfalz), der Ortsvorsteher/innen und der Ortsbeiräte in den Ortsbezirken. Eine eventuelle Stichwahl ist für den 16. Juni vorgesehen. Wahlberechtigte, die ihre Stimme nicht im Wahllokal abgeben möchten oder denen es am Wahltag nicht möglich ist, den Wahlraum aufzusuchen, haben die Möglichkeit, durch Briefwahl an den Wahlen teilzunehmen. Bis spätestens 5. Mai erhalten alle Wahlberechtigten ihre Wahlbenachrichtigung. Mit dem auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten „Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines“ kann jeder Wahlberechtigte seine Briefwahlunterlagen beantragen. Ein entsprechend vorbereitetes Antragsformular steht ab Montag, 29. April, auch im Internet unter www.frankenthal.de zur Verfügung.

Der Antrag muss ausgefüllt und unterschrieben werden und kann entweder in einem frankierten Briefumschlag an die Stadtverwaltung gesendet oder persönlich im Briefwahlbüro abgegeben werden. Das Briefwahlbüro hat ab dem 29. April montags bis mittwochs von 8 bis 12.30 und 14 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 12. 30 und 14 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 12.30 Uhr geöffnet. Es befindet sich im Rathaus, Seiteneingang, Sitzungssaal III, Zimmer-Nr. 130, Telefon-Nr. 06233/ 89 488.

Beantragung per E-Mail
Der Antrag auf Briefwahlunterlagen ist auch per E-Mail an briefwahl@frankenthal.de möglich. Dabei anzugeben sind der Familienname, Vornamen, das Geburtsdatum und die Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort), Geburtsdatum sowie die Wählerverzeichnis- und Stimmbezirksnummer des Antragsstellers bzw. der Antragstellerin. Beide Nummern können der Wahlbenachrichtigung entnommen werden. Falls die Zustellung der Briefwahlunterlagen an eine von der Hauptwohnung abweichende Adresse gewünscht wird, muss auch diese Adresse angegeben werden.

Abholung und Versand der Briefwahlunterlagen
Die Abholung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist nur möglich, wenn eine schriftliche Vollmacht des Wahlberechtigten vorliegt und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt. Dies muss der Stadtverwaltung vor der Entgegennahme der Unterlagen schriftlich versichert werden. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. Wahlberechtigte, die ihre Briefwahlunterlagen bei der Stadtverwaltung selbst in Empfang nehmen, können an Ort und Stelle die Briefwahl ausüben. Versenden Wahlberechtigte Wahlbriefe, so sind diese so rechtzeitig an die angegebene Stelle abzusenden, dass sie dort spätestens am Wahltag, Sonntag, 26. Mai, bis 18 Uhr, eingehen. Für den Versand des Wahlbriefs innerhalb Deutschlands ist kein Porto zu entrichten. Im Ausland muss der Wahlbrief ausreichend frankiert werden, die Kosten hierfür trägt der Briefwähler/die Briefwählerin. Wahlberechtigte, die durch Briefwahl an den Kommunalwahlen und der Europawahl teilnehmen, müssen zwei Wahlbriefe absenden.

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