Mannheim / Metropolregion Rhein-Neckar.Internetblog veröffentlicht Beitrag über angeblichen Terroranschlag in Mannheim Staatsanwaltschaft Mannheim leitet Ermittlungsverfahren ein
Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat gegen den Herausgeber eines Internetblogs ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der Störung des öffentlichen Friedens durch Vortäuschung der Verwirklichung von schweren Straftaten nach § 126 Abs. 2 StGB u. a. eingeleitet.
Der Anfangsverdacht, der zur Einleitung führte, beruht auf einem in dem Blog am 25.03.2018 veröffentlichten Beitrag über den angeblich in Mannheim am 24.03.2018 erfolgten größten Terroranschlag in Westeuropa, dessen Inhalt frei erfunden und bewusst falsch war.
Die Ermittlungen dauern an.