Ludwigshafen / Metropolregion Rhein-Neckar.
ÖPNV-Maßnahmen sind keine freiwilligen Leistungen- Land muss Farbe bekennen
Im Rahmen des bevorstehenden Stadtumbaus mit Sanierung der Hochstraße Süd und Abriss und Neubau der nördlichen
Hochstraße als neue Stadtstraße kommen erhebliche Verkehrsbelastungen auf die Bürger und die Pendler zu. Darauf
hat Christoph Heller (CDU) als Ortsvorsteher der südlichen Innenstadt bei seinem Neujahrsempfang die Bürger vorbereitet.
Deshalb ist die vorgesehene Optimierung des öffentlichen Nahverkehrs mit Ausbau des Streckennetzes und Optimierung der Taktung dringend notwendig. Die Planungen sind hierzu weit vorangekommen. Des Weiteren steht die Stadt in der Pflicht, mit einem entsprechenden ÖPNV Zuschuss den nicht kostendeckenden Betrieb aufrecht zu erhalten. Eine
weitere Belastung der Bürger durch höhere Fahrpreise würde den Bestrebungen der Attraktivitätssteigerung entgegenwirken. Dr. Peter Uebel, stellvertretender Fraktionsvorstand erklärt: „Es ist jedoch ein Hohn, dass das Land Rheinland-Pfalz die Kosten der ÖPNV Zuschüsse als Daseinsfürsorge und damit Pflichtaufgabe in Frage stellt und den
freiwilligen Leistungen zuordnen möchte. Damit sind die Gestaltungsmöglichkeiten erheblich eingeschränkt. Das ist so nicht nachvollziehbar“.
Als freiwillige Leistung fallen die Zuschüsse nochmals unter eine besondere Reglementierung durch die landeseigene Aufsichtsbehörde ADD und können letztendlich nur durch Einsparungen an anderer Stelle kompensiert werden. Damit ist die viel geforderte kommunale Selbstverwaltung wieder einmal zur leeren Worthülse geworden.
Weiter ist es notwendig, dass das Land sich an der Finanzierung der notwendigen Ersatzanschaffung von Bussen und Stadtbahnen im bestehenden Netz beteiligt. Gerade die Neuanschaffung der Stadtbahnen stellt für die Stadt einen Kraftakt dar, ist aber ein klares Bekenntnis zum schienengebundenen ÖPNV und zur Elektromobilität.
Uebel und Heller appellieren an die Landesbehörden, hier dringend Verantwortung zu übernehmen. Das Land muss sich, wie in BadenWürttemberg, an der Neuanschaffung der Busse und Bahnen beteiligen. Es muss eine bedarfsangepasste Förderung der Infrastrukturkosten erfolgen und die ÖPNV Maßnahmen dürfen keine freiwilligen Leistungen sein,
sondern müssen ohne Wenn und Aber der Daseinsfürsorge zugeordnet werden.
Avisierte Landesunterstützungen dürfen auch nicht zu Bürokratiemonstern werden, deren Antragsausarbeitung in hohem Maß personelle Ressourcen der städtischen Mitarbeiter bindet. In vielen anderen Bundesländern hat man hier deutlich einfachere und praktikablere Verfahren gefunden.
Quelle CDU Ludwigshafen