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Heidelberg – Klarstellungssatzung für den Bereich des Heiligenbergs beschlossen

Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar(red/ak) – Für den Heiligenberg zwischen Bergstraße 26 und Siebenmühlental gibt es jetzt eine Klarstellungssatzung: Damit werden der im Zusammenhang bebaute Innenbereich und der nicht bebaubare Außenbereich klar voneinander abgetrennt und rechtssicher definiert. Das heißt konkret: Bei künftigen Baugesuchen muss nicht mehr im Einzelfall geprüft werden, ob ein Vorhaben im planungsrechtlichen Innen- oder Außenbereich liegt. Der Gemeinderat hat am 29. Juni 2017 die „Klarstellungssatzung östlich der Bergstraße von Flurstücknummer 6277 bis Handschuhsheim Siebenmühlental“ sowie die zugehörige Erläuterung jeweils in der Fassung vom 10. November 2016 einstimmig beschlossen.

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