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Heidelberg – Die Beratungen zu möglichen Standorten für Windräder gehen in die nächste Phase

Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar (red/ak) – Die Beratungen zu den möglichen Standorten für Windenergieanlagen in Heidelberg und der Region gehen in die nächste Phase. Am Donnerstag, 23. Juni 2016, um 19 Uhr treffen sich die vier betroffenen Bezirksbeiräte der Stadtteile Emmertsgrund, Boxberg, Kirchheim und Rohrbach zu einer gemeinsamen, öffentlichen Sitzung im Bürgerhaus Emmertsgrund, Forum 1, 69126 Heidelberg. In den genannten vier Stadtteilen beziehungsweise in deren Nachbarschaft könnten potenzielle Standorte für Windräder ausgewiesen werden.

 Zum jetzigen Zeitpunkt liegen dem Nachbarschaftsverband Heidelberg-Mannheim die Stellungnahmen der Bürgerschaft und der Behörden zum ersten Entwurf des sogenannten Teil-Flächennutzungsplans „Windenergie“ vor. Auf Basis der Rückmeldungen der Behörden hat der Nachbarschaftsverband mitgeteilt, dass fünf der ursprünglich 17 sogenannten Konzentrationszonen, auf denen künftig Windräder gebaut werden könnten, aus unterschiedlichen Gründen ausgeschlossen worden sind. Die Kommunen setzen sich nun mit den übrigen potenziellen Standorten auseinander. Gemeinsames Ziel ist es, geeignete Standorte auszuweisen und damit andere Flächen dauerhaft von Windrädern freizuhalten. Hintergrundinformationen zum Thema sind online unter www.heidelberg.de >Rathaus >Bürgerbeteiligung >Aktuelle Projekte >Windenergie zu finden.

 

Heidelberg: Von ursprünglich sieben möglichen Standorten sind noch zwei im Rennen

 Auf Heidelberger Gemarkung sind von den ursprünglich sieben möglichen Standorten noch zwei im Rennen: Drei Eichen und Kirchheimer Mühle. Das Aus für den Standort Grenzhof Ost war jüngst von der Flugsicherung des Regierungspräsidiums Karlsruhe gekommen. Der dortige Luftraum sei für Windräder ungeeignet, da er stark von Rettungshubschraubern frequentiert ist.

 

Darüber hinaus hatte der Gemeinderat im Februar 2016 einstimmig beschlossen, dass beim Nachbarschaftsverband beantragt werden soll, die vier Waldstandorte Hoher Nistler, Weißer Stein Süd, Lammerskopf und Auerhahnkopf nicht als Konzentrationszonen für Windenergieanlagen auszuweisen. Die vier Standorte sollen aufgrund der Sichtbeziehungen zum Neckartal, der Altstadt und zum Schloss ausgeschlossen werden.

 

Heidelberg führt als einzige Kommune im gesamten Verband eine eigene Bürgerbeteiligung zur Standortfrage durch.  In der Diskussion haben die Sichtbeziehungen von der Heidelberger Altstadt, dem Heidelberger Schloss und dem Neckartal zu möglichen Windrädern eine besondere Rolle gespielt. Die Stadt hatte als Untere Immissionsschutzbehörde, Untere Wasserbehörde, Untere Bodenschutzbehörde, Untere Naturschutzbehörde und Untere Forstbehörde Stellungnahmen abgegeben.

 

      Standorte Drei Eichen und Kirchheimer Mühle: Nach Einschätzung der Unteren Naturschutzbehörde hat der Standort Drei Eichen in Bezug auf Brutvögel weniger Konfliktpotenzial als der Standort Kirchheimer Mühle. Für die Artengruppe Fledermäuse sind beide Standorte als nicht unproblematisch zu bewerten. Gegen den Standort „Drei Eichen“ hat sich zudem die Nachbargemeinde Gaiberg ausgesprochen. Hingegen hat die Gemeinde Sandhausen trotz unmittelbarer räumlicher Nähe dem Standort Kirchheimer Mühle südlich von Kirchheim zugestimmt.

      Standorte in Heidelbergs Nachbargemeinden: Zusätzlich hat der Heidelberger Gemeinderat im Februar 2016 einstimmig beschlossen, die Nachbargemeinden Dossenheim und Schriesheim zu bitten, in ihrer Stellungnahme an den Nachbarschaftsverband darauf hinzuwirken, auf den Standort Langer Kirschbaum zu verzichten. Der Lange Kirschbaum liegt nördlich von Peterstal auf der Gemarkung der beiden Gemeinden und wird ähnlich kritisch gesehen wie die vier Heidelberger Waldstandorte.

 

      Anzahl der Windräder: Zudem soll auf Wunsch Heidelbergs hin geprüft werden, ob es möglich ist, die vom Nachbarschaftsverband bisher zugrunde gelegte Regelung einer Mindestanzahl von drei möglichen Windrädern pro Standort dahingehend zu ändern, dass im Einzelfall auch weniger – also nur ein oder zwei Windräder pro Standort – möglich sein können. Ob dies möglich ist, ist in der Verbandsversammlung zu diskutieren. Ein entsprechender Beschluss müsste dann im gesamten Verbandsgebiet gelten.

 

Ergebnisse der Bürgerbeteiligung

 

Der Nachbarschaftsverband hat die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung den Verbandsmitgliedern übergeben und am 7. Juni 2016 bekannt gemacht. Ergebnis ist, dass insbesondere folgende Kriterien bei der Planung möglicher Windrad-Standorte berücksichtigt werden sollen:

 

      Schutz der regionalen Natur und Landschaft

      Schutz wichtiger Naherholungsgebiete

      Wald schützen und stattdessen landwirtschaftliche Flächen nutzen

      Belastung in der Ebene ist bereits jetzt zu hoch

      Bündelung in bereits vorbelasteten Teilräumen

      Abstand zu Wohnen vergrößern

      Erschließungsaufwand im Wald minimieren

      Windstarke Standorte nutzen

      Größere Bereiche von Bebauung freihalten

 

Besonders viele Menschen haben darüber den ausdrücklichen Wunsch geäußert, dass die Bereiche rund um das Neckartal, die Hangkante des Odenwaldes sowie die Bereiche rund um den Karlstern im Süden des Käfertaler Waldes in Mannheim dauerhaft von Windenergieanlagen freigehalten werden. Insgesamt hat sich zudem in allen Teilräumen die überwiegende Zahl der Bürgerinnen und Bürger jeweils gegen Windenergieanlagen in ihrem direkten räumlichen Umfeld ausgesprochen. Es wird daher nicht möglich sein, jedem gerecht zu werden. Gleichwohl können die Auswirkungen in ihrer Gesamtheit minimiert werden.

 

Viele der von der Bürgerschaft gewünschten Punkte wie der großräumige Schutz bestimmter Landschaftselemente oder der vergrößerte Mindestabstand zu Wohngebieten können nur über den Flächennutzungsplan gesteuert werden.

 

Ergebnisse der Behördenbeteiligung

 

Die Stellungnahmen der Behörden haben ebenfalls zum Ausschluss von potenziellen Standorten geführt – insbesondere wegen Bedenken der Flugsicherung und des Denkmalschutzes. Im Ergebnis führt dies dazu, dass nahezu alle noch verbleibenden Flächen im Wald und im Bereich der Naherholungsgebiete liegen. Da es keine Alternativflächen gibt, bedeutet dies, dass insgesamt auch eher weniger Konzentrationszonen zur Verfügung gestellt werden müssten, um den rechtlichen Anforderungen zu genügen.

 

Darüber hinaus liegen alle Flächen im Bereich von Landschaftsschutzgebieten. Nach dem Windenergieerlass Baden-Württemberg sind Landschaftsschutzgebiete nicht als „Tabubereiche“ für Windenergie angesehen, sondern werden als „Prüfflächen“ behandelt. In Landschaftsschutzgebieten könnten Windräder also grundsätzlich erlaubt werden. Der Flächennutzungsplan muss deshalb auch die Landschaftsschutzgebiete als Standorte einplanen. Bevor tatsächlich Windräder gebaut werden dürfen, müssen in der Regel allerdings die jeweiligen Verordnungen geändert werden. Zuständig sind hierfür drei unterschiedliche Verordnungsgeber: die jeweiligen Unteren Naturschutzbehörden in Heidelberg, Mannheim und dem Rhein-Neckar-Kreis.

 

So geht es weiter – Runde zwei der Beteiligungsverfahren

 

      Donnerstag, 23. Juni 2016: gemeinsame, öffentliche Sitzung der vier Heidelberger Bezirksbeiräte der Stadtteile Emmertsgrund, Boxberg, Kirchheim und Rohrbach

      Mittwoch, 29. Juni 2016: Sitzung des Stadtentwicklungs- und Verkehrsausschusses der Stadt Heidelberg

      Donnerstag, 21. Juli 2016: Sitzung des Heidelberger Gemeinderates

      Bis 29. Juli 2016 geben die Stadt Heidelberg und alle anderen Kommunen eine Stellungnahme an den Nachbarschaftsverband Heidelberg-Mannheim ab

      Nach Eingang der Stellungnahmen der 18 Gemeinden ist in der Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbandes darüber zu entscheiden, welche Flächen Gegenstand des weiteren Verfahrens werden. Erst nach diesen Schritten kann der Planentwurf fertiggestellt werden.

      Auf Basis dieses aktualisierten Planentwurfs folgt die zweite Runde der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Gemeinden und der Behörden.

      Abschließend ist der Plan durch die Verbandsversammlung festzustellen und wird zur Genehmigung an das Regierungspräsidium Karlsruhe übergeben. Mit Bekanntgabe der Genehmigung ist der Plan gültig.

 

 Hintergrund: Momentan sind Windenergieanlagen aufgrund des bestehenden Regionalplans „Windenergie“ im Verbandsgebiet des Nachbarschaftsverbands Heidelberg-Mannheim rechtlich nicht zulässig. Dieses Bauverbot wird jedoch in absehbarer Zeit entfallen. Damit werden Windenergieanlagen grundsätzlich überall möglich, solange keine sonstigen öffentlichen Belange entgegenstehen. Eine gezielte Standortsteuerung ist dann nur über einen Flächennutzungsplan möglich. Diesen erarbeitet der Nachbarschaftsverband Heidelberg-Mannheim derzeit (für 18 Mitgliedskommunen).

 Bei den vom Nachbarschaftsverband zur Diskussion gestellten 17 Flächen im Verbandsgebiet (davon sieben Flächen in Heidelberg) geht es nicht darum, diese insgesamt zu beschließen oder abzulehnen, sondern jede Fläche steht einzeln zur Diskussion, d.h. sie kann entfallen oder in ihrer Größe verändert werden. Im Flächennutzungsplan werden Konzentrationszonen für Windenergie ausgewiesen; außerhalb dieser Zonen wären Windenergieanlagen dann unzulässig. Es ist rechtlich jedoch nicht möglich, gar keine geeigneten Flächen für Windenergie auszuweisen.

 

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